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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1842-02-12 · Heft 7 (12.2.1842) · p. Seite 97

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
6 (1842)
Issue
Heft 7 (12.2.1842)
Date
1842-02-12
Page
Seite 97 (sequence 13)
Language
German
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97 vor mehren Jahren ein Legat stiftete, dessen jährliche Zinsen , 6 Rbthlr., einem armen Juden in Fredericia zusallen, und daß der Kammerherr Bentzon in seinem Legate an Predigerwittwen auch ausdrücklich die Wittwe ves mosaischen Katecheten in Odensee bestimmt hat, unter denen welche dieses Legat genießen können; diese sind aber auch, so viel wir wissen, die einzigen Beispiele, daß Christen in unserem Vaterlande, in Vereinen oder durch Legate, ihre mosaischen Brüder auch mit dem Geringsten bedacht haben. (Fortsetzung folgt.) Correspondenz. Die Jsraeliten-Gemeinde zu Groß-Kanischa in Ungarn. (Von H. Rosenmark, Lehrer in Warasdin.) Die Geschichte dieser, wegen ihres rühmlichen Emporstrebens jetzt dritten Gemeinde Ungarn's, bietet uns ein klares Bild von Gemeindezuständen des verflossenen Jahrhunderts, und gewährt uns daher einen Einblick in die Bewegungen und Bedürfnisse der Zeit. Groß-Kanischa zahlt nach W. Blumenbach's Angabe in seinem Gemälde der österreichischen Monarchie *) 5897 Einwohner, worunter 1038 Israeliten. Laut der Erkundigungen aber, die ich hierüber eingezogen, ist die Seelenzahl der Israeliten" daselbst nur 850—900 und' die der Familien 160—180. Das Alter dieser Gemeinde laßt sich nicht aus sicherer historischen Quelle genau angeben, indem das älteste Gemeindebuch sich erst vom Jahre 1799 her datirt. Aber eben dieses Buch, wie ein weiter unten angeführtes Ereigniß in dieser Gemeinde beweisen, daß man die Entstehung dieser Gemeinde mit wenigstens vier Dezennien höher ansetzen darf. Nach mündlicher Ueberlkeferung soll der selige Herr Mayer, Vater des da wohnenden Herrn Gottlieb Mayer, der erste israelitische Ansiedler in Kanischa gewesen sein. Die für den Handel sehr günstige Lage dieses Ortes mochte wol die Ursache gewesen sein, die ihn und nach und nach auch die andern Familien dahingelockt. Die Geschichte früherer Zeiten schildert Kanischa nur als eine ' ehemalige starke und berühmte Festung * **)). Jetzt aber wird der, seinem Aeußern nach nicht viel sagende Marktfleck Kanischa, als ein sehr bedeutender und wichtiger Handelsplatz gerühmt, wozu ihn lediglich die da wohnenden Juden erhoben haben •*). Die sehr respektabeln christlichen Einwohner Kanischa's waren weder so kurzsichtig ^noch so ungerecht^ daß sie es nicht eingesehen und anerkannt hätten, daß die Israeliten den Kommerz daselbst immer mehr heben, und *) Sie wurde auf Befehl Leopolds 1. 1702 geschleift, daher jetzt nur noch kaum hie und da Spuren derselben zu erblicken sind. ' D. Corresp. **) Daß der Israelit durch seinen Handel dem Staate nie schädlich, sondern vielmehr zu allen Zeiten und in allen Landen nützlich war, bestätiget vielfach die Geschichte. Sie ist es, die unter vielen andern Thatsachen auch diese nachweist: ,.daß mit der Auswanderung der Juden aus Spanien auch die Arbeitsamkeit, der Handel, die Künste, der Reichrhum — trotz dem sie ihren Reichthum, weit man ihnen bei Todesstrafe verboten Silber, Gold und Edelgesteine mitzunehmen, großentheils zurücklassen mußten — entwichen waren, und daß der Staat durch diese von Haß und Schwärmerei eingegebene Maßregel verarmte, und noch jetzt an diesen sich selbst geschlagenen Wunden schrecklich blutet." Auch die Geschichte Ungarns bewahrheitet daß die Juden dem Lande nützlich sind, wenn sie der Staat nicht stiefvaterlich behandelt. — Als Ungarn unter Beta IV. durch den Einbruch der Mongolen (Tataren) 1241 eine schreckliche, jammervolle Verheerung erlitt, und das Land durch Raub, Feuer und Mord quasi zu einer Wüste umgestaltet war: „Galt es, sagt die Geschichte, weise und stark zu sein, um das Land wieder emporzubringen, und Bela bewies diese Weisheit und Starke." Unter den vielen weisen Maßregeln und kräftigen Verordnungen, die er dazu anwandte, wird auch die aufgezählt, daß er: „Sogar die Juden die wol den Handel besonders schnell emporbringen konnten, und deren es noch vor Andreas 11. Zeiten (1205—1235) eine große Menge gab, mit ausgezeichneten Rechten begnadigt ihr Verhältniß staatsrechtlich georonet, und ihnen wehr Sicherheit ihres Lebens, ihres Gutes und ihres Verkehrs gewährt hat/' Siehe I. A. Pföters Quellen und Folgen der Revolutionen S. 147 Wien-1794, S. Kleins Geschichte der Ungarn S. 169 Leipzig und Kaschau 1833. D. Corresp. >) Sieh. 3. Th. S. 283. D. Corresp.

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