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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1842-02-12 · Heft 7 (12.2.1842) · p. Seite 87

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
6 (1842)
Issue
Heft 7 (12.2.1842)
Date
1842-02-12
Page
Seite 87 (sequence 3)
Language
German
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heitskriege mitgemacht, die Militär-Verdienstmedaille und eine Pension erhalten. Hamburg, im Januar. (Eingesandt.) Zur Würdigung des Gebetbuch-Streites, in welcher Angelegenheit bis jetzt nur die Stimmen der einen Partei in öffentlichen Organen gehört worden sind, erlaubt sich Einsender dieses, der orthodoxen Meinung -angehörend, folgende Fragen vor das Forum der Oeffentlichkeit zu bringen, nach deren gnügender Lösung vielleicht der ganze Streit von einem andern Gesichtspunkte aus betrachtet werden wird. - Die Redaktion und neue Auflage des besagten Gebetbuches ist von einem Kultus-Vorstände ausgegangen, und die beiden Herren Prediger nur als berathend mit hinzugezogen worden, wie aus der eigenen Ankündigung des Tempel-Vorstandes zu ersehen. Entfernt sei es von uns gegen die Persönlichkeit dieser achtungswürdigen, ja theilweise sogar gelehrten Herren, das Geringste einwenden zu wollen; doch steht jedenfalls so viel fest, daß der gesummte Vorstand, von theologischem Standpunkte aus, nur aus Laien besteht. Daher unsere erste Frage: .Hat ein aus Laien bestehender Kultus-Vorstand das Recht ein neues Gebetbuch aufzulegen? Wie gesagt, die beiden Herren Prediger standen anfangs durchaus als berathend nur im Hintergründe, wofür die genannte Erklärung des Tempel-Vorstandes den besten Beleg liefert. Aber gesetztenfalls dem sei nicht so, fragen wir zweitens: Wie stünde es um die gepriesene Einheit Jsrael's, von einem Ende der Welt bis zum andern, wenn nicht dieselbe Form, derselbe Ausdruck der Gottesverehrung für Alle gleich wäre? Wie den beiden Herren Predigern in Hamburg, würde dasselbe Recht jedem Rabbinen, für seine Gemeinde zustehen, neue Gebetformeln einzuführen; wer möchte aber so verblendet sein nicht einzusehcn, daß jenes Band der Verbrüderung, das sich durch alle Juden, der verschiedenartigsten Religionsansichten , magisch durch Jahrhunderte der Geschichte hindurchgezogen, unwiderruflich sich auslockern würde, sobald die bindende Kraft der äußeren Gottesverehrung, nicht bei Allen dieselbe mehr wäre? Oder glaubt Ihr etwa, jene neue Form werde sich, in dem siegreichen Gewand« der Wahrheit, überall Eingang zu verschaffen wissen? Nur die eine Antwort! Besuchet den hiesigen Tempel am Sabbat , und die 20—30 kleinen Gebetlokale Hieselbst jeden Morgen, und fraget Euch noch, ob die neue Gebetform, selbst in der größten Nähe, dort nur das geringste Terrain gewinnen würde? Hat aber ein Kultus-Vorstand nicht das Recht, dürfen sogar die Prediger eines Vereines oder einer Gemeinde allein unter keiner Bedingung eigenmächtig Veränderungen vornehmen, die das Bestehen des Ganzen bedrohen, so ist dadurch jedenfalls der ganzen Frage eine neue Stellung angewiesen. Es handelt sich bis jetzt noch durchaus nicht darum, ob nach religiösen Vorschriften solche Veränderungen zulässig, sondern einzig und allein muß es von der Tempel-Partei verantwortet werden: Wer dem Kultus-Vorstände, aus Laien bestehend, das Recht gab, eine neue Auflage des Gebetbuches zu emendiren? Wie selbst die Prediger eines Vereines es thun durften? Sind sie abzusehen, die unseligen Folgen, die dies Ereigniß, für hier und allerorts mit sich führen kann, und wer wäre leichtsinnig und verwegen genug, den Brand in das eigene Vaterhaus zu schleudern? Unter dem Gewichte solcher Anklage, kann von weiterer, wissenschaftlicher Diskussion noch nicht die Rede sein! Ist die Anklage niedergekampft, nach dem Urtheile Unparteiischer siegreich niedergekämpft, dann sind wir gern zu weiterer, ruhiger und würdiger Erörterung, bereit"). 8. J. *) Es sind die obigen Worte die zweite Entgegnung, welche in der Hamb. Gebetbuchsache uns zugekommen, und um den Gegnern des Gebetbuches keine Gelegenheit zu geben, zu behaupten, man habe ihnen das Wort nicht gestattet, haben wir sie hier abdrucken lassen, obgleich wir nach so langer Zeit wol etwas Gründlicheres erwarteten. Der Einsender macht zwei Einwendungen: die erste ist ganz zurückzuweisen, da die Predidigcr des Hamb. Tempels allerdings zur Redaktionskommission gehörten, und die volle Verantwortlichkeit (schon in ihren beiden Broschüren) übernommen haben. — Was den zweiten, schon so oft vorgebrachten Einwand von der Einigkeit Jsrael's im Gebete her betrifft, so vergessen wir nicht, daß völlige Einförmigkeit der Gebete in Israel nie statt gefunden, und deutscher und portugiesischer RituS sich stets schroff gegenübergestanden, so daß 10 Portugiesen unter 10,000 deutschen Juden und umgekehrt sich immer ein eignes Bethaus errichtet haben, des polnischen und der vielen anderen Minhagim nicht zu gedenken; ferner daß eS ja bis auf wenige Worte

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