Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 6 (1842)
- Issue
- Heft 7 (12.2.1842)
- Date
- 1842-02-12
- Page
- Seite 86 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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86 darum besteht es noch. Das ist ein Rathsel — aber nur für den Nicht-Israeliten, für den, der nicht jti das Herz Jsrael's schaut. Da steht es mit Wammenschrift geschrieben: wozu uns der Herr berufen am Sinai, das haben wir noch heute zu vollbringen, und darum bestehen wir, weil es noch nicht vollbracht ist! Wir sind die Träger der Lehre wom einigen Gotte, von der Unmittelbarkeit Gottes zum Menschen, und vom göttlichen Rechte. Von uns habt ihr sie erhalten, habt ihr sie noch zu erhalten, und — darum bestehen wir! Deutschland. Hannover, im Januar. Bei fortgesetzter zweiter Berathung des Judengcsetzes kam auch die Militärpflicht der Juden zur Sprache. Ein Mitglied wünschte, daß dieselbe in dem Gesetze selbst bestimmt ausgesprochen würde, weil in Zukunft kein Grund mehr vorhanden sei, die Juden vom Militärdienste zu befreien und, wie versichert worden, in der jüdischen Religion in dieser Hinsicht auch keine Hindernisse lägen. Ein anderes Mitglied hielt die proponirte Bestimmung für unnöthig, weil die Juden auch schon jetzt Unterthanen und deshalb schon der Militärpflicht unterworfen seien. Es genüge deshalb, wenn man, wie im Jahr 1837, die Regierung in dem Begleitschreiben zu dem Gesetz ersuche, „nunmehr die Juden zur wirklichen Leistung der Militärpflicht anzuhalten, da kein Grund weiter vorhanden sei, die faktische Befreiung noch ferner fortdauern > zu lassen, zu welcher Stände lediglich in Erwartung der gegenwärtigen Gesetzgebung die Einwilligung gegeben hätten." Ungeachtet der offiziellen Erklärung des Regierungskommissars, daß noch in der gegenwärtigen Diät eine Mittheilung über den fraglichen Gegenstand von der Regierung an die Stande werde - gebracht werden, wollte der Proponent seinen Antrag nicht aufgeben, da er zwar keine Belästigung der Juden, aber auch keine Ausnahmen von den Pflichten der Christen billigen könne, und da man wol annehmen dürfe, daß die Regierung wenig geneigt sei, die Juden zum Militärdienste herbeizuziehen. Ein Mitglied sprach sich in gleichem Sinne noch dahin aus, daß den Juden ein langes und schweres Unrecht geschehen sei von den Christen oder Denen, die sich so nennten, durchaus den Lehren des Christenthums entgegen, welches allgemeine Menschenliebe und Toleranz predige; Laß der-jetzige Zustand der "Juden chie Schuld der HristlichenDbrigf eiten sei und nicht Me der Juden, die ja mit-uns ein gleiches Fundament der Religion hätten; daß man nothwendig jetzt wirklich jenes Unrecht wieder gut machen müsse; aber nicht, indem man sie dafür zahlen lasse, indem man ihnen die Ablösung des Schutzes gestatte; daß man -endlich politisch handle, wenn man die Juden, wenn auch nur allmälig, zu sich erhebe, indem sie dann nicht mehr denken würden wie bisher. Der Antrag wurde abgelehnt. In Betreff der politischen Rechte der Juden trug man an, den §. 6 des Gesetzes so zu fassen, daß dadurch , insoweit nicht die Juden an einzelnen Orten bereits größere Rechte hätten, die Ausübung der politischen Rechte derselben auf die aktive Wahlsähigkeit beschränkt werde. Dies sei das Wenigste, was den Juden an politischen Rechten gegeben werden könne, und zwar ohne allen Nachtheil, da nicht nur die Nothhandel treibenden Juden auch von dieser Wahlfähigkeit ausgeschlossen seien, sondern auch nur Christen gewählt werden könnten, dagegen aber von der beabsichtigten Besserung der Juden nichts zu hoffen sei, wenn man sie in dieser Beziehung so ganz und gar zurücksetze. Auf die Bemerkung, daß die Juden, wo sie in großer Anzahl lebten, leicht einen nachtheiligen Einfluß auf die Gemeindewahlen gewinnen könnten, wurde entgegnet, daß die Juden in der Residenz in öffentlichen Angelegenheiten stets > ein sehr lobenswerthes Benehmen gezeigt hätten, und daß sie 'an einigen Orten auch ganz unbezweifelt das Recht der Theilnahme an den Gemeindewahlen schon ausüben könnten. Verschiedene Anträge auf Zulassung der Juden zu Staats - und Gemeindeämtern, wenn auch in beschränktem Maße, konnten ungeachtet der wärmsten. Fürsprache keinen Anklang finden. Man hielt es für bedenklich, den Juden, so viel Gutes man ihnen auch wünsche, die Ausübung irgend einer Gewatt gegen die Christen einzuräumen, und wies darauf hin, wie das jetzt beabsichtigte Gesetz keineswegs etwas so Abgeschlossenes sei, daß künftig nicht noch weitere Fortschritte gemacht werden können. Cröpelin (Mecklemburg), 15. Januar. (Privatmitth.) Auch hier hat ein Israelit, der die Frei-