Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 6 (1842)
- Issue
- Heft 6 (5.2.1842)
- Date
- 1842-02-05
- Page
- Seite 78 (sequence 10)
- Language
- German
- Belongs to
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78 Juden dienen soll, wenn auch dieser letztem angeblich bevorzugten Klasse kein Schatten von bürgerlicher und politischer Freiheit zugestanden wird? Was ist der jüdische Kaufmann, der jüdische Handwerker, wenn er ohne besondere Erlaubniß und Zustimmung seiner Ortsgcmeinde kein Grundstück erwerben, nicht einmal ein Wohnhaus kaufen kann? Was ist er, wenn er selbst mit dem unbescholtensten Rufe, keine Stimme zur Ausübung bürgerlicher Gerechtsame führen, keine freiwillige Bestimmung seinen Söhnen geben, keine Anerkennung rechtlichen Wandels gewärtigen darf? — Ist er da etwas mehr als der gedrückte Jude alter Zeiten, über den der Erbärmlichste unter dem Pöbel sich freuet, weil er sieht, daß es noch immer Leute giebt, die der Staat unter ihn gestellt hat? Und wie kann uns ein Gesetz befriedigen, welches in allen seinen Theilen, selbst da, wo es etwas zu geben scheint, unsere Existenz nicht nur von ewigen Sollicitiren, sondern sogar von den Interpretationen der Behörden abhängig macht? Und uns fehlt auch der Muth, um Verbesserung dieses Gesetzes, um Erweiterung unserer Rechte zu bitten, seitdem wir aus dem Abdrucke der ständischen Verhandlungen in der hannoverschen Zeitung die amtlichen Aeußerungen vernommen haben, zufolge welcher dieser Entwurf das Maximum der, Zugeständnisse an die Juden enthalten soll und wesentliche Abänderungen ständischerseits das ganze Gesetz scheitern machen würden. Dieses letztere aber halten wir, unserer innigsten Ueberzeugung gemäß, für kein Unglück, wenigstens für keins, das größer wäre, als unser jetziger Druck. Statt des Segens eines solchen Gesetzes möchten wir es vorziehen, zu bleiben die deutschen Parias, die althannoverschen Schutzjuden, mit ihrem Leibzoll, ihrem Kummer und ihren Hoffnungen. Haben wir nun bereits Jahrtausende gelitten und geduldet, so wird der Herr uns die Kraft schenken, auszuharren, bis das Licht der Duldsamkeit und Nächstenliebe auch in Deutschlands bedächtigen Norden seine erwärmenden Strahlen sendet, bis die Macht der Zeit auch die antijüdischen Vorurtheile deutscher Gesetzgeber vertilgt haben wird. Preußens erleuchtete Negierung ist eben jetzt damit beschäftigt, ihren jüdischen Unterthanen, die bereits seit 30 Jahren sich im Genüsse ausgedehnter bürgerlicher Freiheit bewegen, nunmehr auch einen größeren Theil von politischen Rechten zu Theil werden zu lassen. Daß in England, Frankreich, Holland und Belgien kaum noch ein gesetzlicher Unterschied zwischen Christen und Juden besteht, ist weltbekannt; aber auch in der Türkei hat die Macht der Zeit sich Bahn gebrochen, daß unlängst ein Sultanischer Hattischerif völlige Gleichstellung unserer Brüder in jenem Reiche hervorriesi Ein hannoverscher Gnadenakt, wenn er auch nicht ganz so viel, gewähren dürfte, wird mit der Zeit nicht ausbleiben. Er möchte jedoch allzulange hinausgeschoben werden, wenn der Entwurf, welcher jetzt der hohen Ständeversammlung zur Berathung vorliegt, Gesetzeskraft erlangte, 'indem dadurch die Rechtsverhältnisse der Juden als festgestellt und abgeschlossen erscheinen könnten, deßhalb, hohe Ständeversammlung, richten wir an Sie, so ehrerbietig als gehorsamst, die Bitte: Hochdieselben wollen geneigen dem jetzt vorliegenden Gesetz-Entwürfe, die Rechtsverhältnisse der Juden betreffend, Ihre Genehmigung nicht zu ertheilen, und mit inbrünstigen Gebeten für das Gedeihen aller Ihrer sonstigen Arbeiten zum Wohle des Landes, verharren wir hochachtungsvoll die israelitische Gemeinde zu Danneberg." Literarische Nachrichten. Magdeburg, 20. Januar. (Polemik.) Angekommen: Stillstand und Fortschritt. Zur Würdigung der Parteien im heutigen Judenthum. Mit besonderer Rücksicht auf das Gebetbuch nach dem Gebrauche des neuen israelitischen Tempels. Von Dr. N. Frankfurter. Hamburg, 1841. — Das vorliegende Schriftchen hat den Zweck den allgemeinen Standpunkt, den die Hamburger Gebetbuchfrage hat, in historischer und theoretischer Betrachtung festzustellen, und ist mit eben so vieler Ruhe als Kraft und Festigkeit abgefaßt. Wir stehen daher nicht an, insonders die allgemein interessanten Stellen hervorzuheben '). *) Wir machen hier einfür allemal die Bemerkung, die sich unseren aufmerksamen Lesern langst wird auf-