Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 6 (1842)
- Issue
- Heft 5 (29.1.1842)
- Date
- 1842-01-29
- Page
- Seite 63 (sequence 11)
- Language
- German
- Belongs to
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63 IV. asn Tinbiatn 'n Ü18Ü ö'sa bto'' frsn 5>incb are *o a^ob sait «bi anbb as^i Nb y“1**3 r'n “ian riN Demnach unterm fünfzehnten Kislev des laufenden Jahres Ein hochwürdiges Predigeramt und Wohllöbliches Direktorium des neuen Israelitischen Tempels zu Hamburg dem Landrabbinat für das Herzogthum Westfalen und die Herrschaft Wittgenstein , das in Hamburg bei B. S. Berendsohn 5601 (1841) erschienene Gebetbuch: „nniasn “na, Gebetbuch für die öffentliche und häusliche Andacht der Israeliten," auch unter dem Titel: „Gebetbuch für die öffentliche und häusliche Andacht, nach dem Gebrauch des neuen Israelitischen Tempels in Hamburg," nebst der gegen besagtes Gebetbuch am 26. Tischri 5602 erlassenen wma des Herrn I. Bernays zu Hamburg, und Erklärung der Direktion des Tempelvereins vom 6. Marcheschwan 5602 (21. Oktober 1841) mit dem Ersuchen vorgelegt, „zur Steuer der Wahrheit und um die Sache „des Lichtes und der echten Gottesverehrung „in Israel zu befördern, ein Gutachten über ge- „nanntes Gebetbuch abzugeben," so sieht sich Gefertigter, nach sorgfältiger Prüfung des Inhalts besagten Gebetbuchs, im Dienste der Religion und der Wahrheit, und mit Rücksicht auf die hochwichtige Sache zu erklären veranlaßt: daß nicht nur die in . obengenannter iisnw des Herrn I. Bernays gegen den Inhalt des genannten Gebetbuchs gethanen Aeußerungen jeglichen rechtlichen Grundes und aller liturgisch theologischer Bestätigung entbehren, sondern auch, daß vielmehr genanntes Gebetbuch, als dem Bedürfniß eines zeitgemäß geläuterten, würdigen und vereinfachten Israelitischen Gottesdienstes entsprechend, allen und jeglichen Israelitischen Gemeinden zum Behuf« der öffentlichen und häuslichen Gottesverehrung anzuempfehlen; daß daher jeder Bekenner der Mosaischen Religion, welcher daraus betet, , «ist fibsn naw ist. Wir geben es dem Hochwürdigen Predigeramte und der Wohllöblichen Direktion anheim, von dieser unserer gutachtlichen Erklärung beliebigen zweckgemäßen Gebrauch zu machen. .pisi n»N ‘■mb a^aaart Nin •a« stria vi napr ns Gegeben Brilon, am 29. Kislev 5602. Joseph Abraham Friedländer, Land-Rabbiner für da« Herzogthum Westfalen und die Herrschaft Wittgenstein, Leipzig, 9. Januar. (Eingesandt.) In der ersten No. Ihrer geschätzten Blätter von d. I. hat auch ein Laie seine Stimme in Sachen des Hamburger Streites erhoben. Er thut, wie wenn er vorher mit allen Laien Rücksprache genommen und diese ihn zu ihrem Wortführer berufen hätten. Kann sein; ich fühle mich aber in meinen Rechten gekränkt, ich bin nicht mit zu Rathe gezogen worden und Sie gönnen daher wohl nachträglich auch meiner Meinung ein Plätzchen in Ihrer Zeitung. Der Borwurf, der in dem bezeichneten Artikel dem Herrn Chacham Bernays, und dem Herrn Oberrabbinen Ettlinger gemacht wird, ist der, daß diese Herren sich lediglich in ihre Autorität einhüllen und nicht im Entferntesten an eine Motivirung und Beweisführung ihrer Behauptungen denken. Mir dem Laien scheint, daß dieser Vorwurf mit bei weitem größer» Rechte den Redakteuren des Gebetbuches gemacht werden kann. Sie haben das Bestehende verändert, Sie haben für Altes Neues gegeben, an Ihnen war es auch vor allen Dingen die Veränderungen zu begründen, das Neue zu motiviren. Das Gebetbuch weicht in vielfacher Beziehung von dem bis jetzt allgemein verbreiteten und gebräuchlichen ab, will es sich Geltung neben diesem verschaffen — nun i-TNiii Tb», so beweise es das Recht seiner Existenz, so motivire es bis iy's einzelnste Detail die vorgenommenen Veränderungen. Bernays und Ettlinger sind keine Autoritäten. Warum nicht? Warum sollen nur die Herausgeber des Gebetbuches solche sein? Die Verfahrungsweise des Herrn B., das gebe ich zu, war vielleicht nicht die passende, er hätte gelinder zu Werke gehen können; das beeinträchtigt aber die Sache durchaus nicht. Es will mir überhaupt nicht einleuchten, daß es einem jeden Prediger erlaubt sein soll, ein Gebetbuch nach seiner Ansicht umzuändern, und wie er meint zu verbessern. Wer hat die Herausgeber des in Rede stehenden Gebetbuches schon für kompetent