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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1842-01-29 · Heft 5 (29.1.1842) · p. Seite 62

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
6 (1842)
Issue
Heft 5 (29.1.1842)
Date
1842-01-29
Page
Seite 62 (sequence 10)
Language
German
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62 nug war, — das Verbot des Hamburger Rabbinats vom Jahre 1819 durch einen kleinen kasuistischen Handgriff in der Art zu modisiziren, daß ihm ein Vorbehalt bleibe. Wo jene sich dahin erklärt, daß kein Jude seine „Chowat Tesilla" d. h. „die Pflicht des Gebetes" mit diesem Gebetbuche erfülle und ihr genügen könne, da erklärt er sich vorsichtiger dahin, daß sie ihre „Tesillat Chowa" d. h. ihrer pflicht- und vorschriftmäßigen Gebete sich damit nicht entlediget hätten; räumt mithin den Gebrauch des Gebetbuches für die Andacht und Erbauung willig ein, und erkennet zugleich die Unsträflichkeit der darin enthaltenen Grundsätze. Um so liebloser und gehässiger erscheinen nun auch die wagen Anklagen und Ausfälle die diesem Verbote zur Unterlage dienen sollen. Hätte Herr Bernays sich darauf beschränkt, seine Anhänger und Alle, die fest am Buchstaben halten, vor dem Gebrauche dieses Gebetbuches zu warnen, auf den Grund hin, weil es von der vulgären und recipirten Form und Fassung abweiche und dissentire, so hätten wir dagegen nichts einzuwenden gehabt, besonders da er selber so klug war, sich durch den erwähnten Vorbehalt zu decken. Aber gegen die Rücksichtslosigkeit, mit der er eine seit 22 Jahren bestehende Gemeinde in ihren heiligsten Bestrebungen und Gesinnungen antastet und anfeindet, und Alles was in ihr und durch sie zur Begründung und Erhebung des religiösen und sittlichen Gefühls, der brüderlichen Liebe und Anhänglichkeit, der gottesdienstlichen Würde und Weihe erstrebt und gefördert ward, übersieht, verdächtiget und verketzert; — gegen diese Engherzigkeit und Einseitigkeit, die nach solchem Thatbestand noch immer den starren Buchstaben festhält, und als den einzigen Maaßstab handhabt; — gegen diese usurpirte Autorität und Anmaßung, mit der er dieses Urtheil geltend macht, und die ihm, selbst ein Kind der neuen Zeit, am wenigsten ansteht, — werden und müssen Alle, die für die Aufrechthaltung des Glaubens und die Wiederbelebung des gesunkenen Geistes im Volke irgend eine Theilnahme und Hoffnung hegen, sich auf's Entschiedenste erklären. Je weniger die Rabbinen, deren Grundsätze Herr Bernays vertritt, sich die Wiederherstellung des Gottesdienstes zu Herzen genommen, je gleichgültiger und stumpfsinniger sie es mit angeschaut haben, wie Tausende und wieder Tausende in Israel dem Hause Gottes sich entfremdet und entzogen, desto weniger haben sie das Recht, denen gegenüber, die zuerst der drohenden Auflösung und Zerrüttung Einhalt gethan, und der Gesetzlosigkeit in heiligen Dingen eine Schranke gezogen, — sich das Ansehen der Glaubenseiferer und Helden zu geben. Unterzeichneter erklärt schließlich: daß er selbst im Jahre 1824 von einem der Prediger am neuen israelitischen Tempel in Hamburg und nach dem Ritus des Tempels getraut ward; daß er in den Jahren 182fdurch zwei Jahre an dem Gottesdienste im Tempel regelmäßig Antheil genommen, und nicht nur in demselben als Betender Belehrung und Erbauung gefunden, sondern auch als Lehrer und Diener des göttlichen Wortes demselben die reichhaltigsten und bleibendsten Eindrücke und Eingebungen verdanke. Wenn der Unterzeichnete sich seitdem in seiner Stellung als Lehrer und Seelsorger einer der einflußreichsten Gemeinden in Deutschland irgend einer Anerkennung zu erfreuen hatte und seine Bestrebungen mit Erfolg gekrönt sieht: so wird er es nie vergessen, daß er im neuen Tempel zu Hamburg die Weihe empfangen, wird es aber auch nie vergessen, welchen Eindruck die Vorträge des Herrn Bernays, die er zur selben Zeit in ihrer ganzen Verworrenheit mit angehört, und welchen Eindruck die totale Verfallenheit des Gottesdienstes in der Synagoge, in der Herr Bernays diese Vorträge hielt, auf ihn gemacht und bis auf den heutigen Tag hinterlaffen haben. Der Unterzeichnete ist seit dem Jahre 1825 in seiner Gemeinde, die in keiner Beziehung zu den schismatischen und separatistischen gehört, der Art gestellt, und genießt seit 18 Jahren - in dem Maaße das Vertrauen sämmtlicher israelitischen Gemeinden und der hohen und höchsten Behörden in der östreichischen Monarchie in Sachen des israelitischen Ritus, daß er sein Urtheil dem des Herrn Bernays füglich entgegenstellen kann, wenn es schon auf Autoritäten und nicht auf Beweisgründe und Resultate ankommen sollte. Zur Bekräftigung dieser meiner gewissenhaften und reiflich erwogenen Erklärung meine eigenhändige Unterschrift Wien, Jsak Noa Mannheimer, d. 23. Dez. 1841. erster Religionslehrer und Prediger am israelit. Bethause zu Wien.

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