Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 6 (1842)
- Issue
- Heft 5 (29.1.1842)
- Date
- 1842-01-29
- Page
- Seite 60 (sequence 8)
- Language
- German
- Belongs to
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60 „Handlung unserer religiös verheißenen Zukunft") sich i zeige, als ein rein subjektives und willkürliches, und der darauf gegründete Ausspruch, es haste auf diesem Gebetbuche ein vbsnnb *n2^, und es sei ssima N21N 212221 2822 782228 mot«?8ü 2122 (verboten, aus diesem Gcbetbuche sein Pflichtgcbet zu verrichten) als ein durchaus unbegründeter und in sä) neiden dem Widerspruche mit dem talmudisch und rabbinisch aufgestellten Gesetze über das Gebet stehender zu betrachten und zu verwerfen. Breslau, den 2. Januar 1842. Dr. Abraham Geiger, Rabbiner. III. Die Herren Direktoren des neuen israeliti-! schen Tempelvcreins in Hamburg haben dem Unter-! zeichneten das von ihnen in zweiter Auflage heraus-! gegebene Gebetbuch nebst dem vom Herrn Rabbiner Isaak Bernays dagegen erlassenen Verbote zur Begutachtung zugeschickt. Der Unterzeichnete fühlt sich im Interesse der Wahrheit und des Rechts als Lehrer und Seelsorger einer der angesehensten Gemeinden in Deutschland, die in ihren gottesdienstlichen Einrichtungen und Bestrebungen bei aller Achtung für die überkommene Ucberlieferung und die rituellen Normen dem gleichen Grundsätze der Erhebung und Veredlung des Gottesdienstes unter den Juden huldiget, — zu der folgenden gewissenhaft erwogenen Erklärung verpflichtet. k. Die Zulässigkeit der deutschen, überhaupt einer jeden allgemein verständlichen Sprache im Gebete statt der hebräischen — mit Ausnahme einiger wenigen Formeln, z. D. des Priestersegens — ist nach ursprünglichen rabbinischen Grundsätzen unbestritten. II. Die Beseitigung der Piutim und Selichot (Lob-, Dank - und Bußgebete und Gesänge einer späteren Zeit), die Abänderung und Umgestaltung derselben, wo sie als Ausdruck einer religiösen Stimmung und Gesinnung beibehalten werden, steht jeder Gemeinde zu, und ist unerläßliches Bedingniß einer jeden Wiederherstellung des Gottesdienstes in seiner Feierlichkeit und Würde, da der Gottesdienst nur durch die massenhafte Uebcrsüllung und Anhäufung so herabgekommen ist. Es ist leicht nachzuweisen, daß die Einführung dieser Piutim zu ihrer Zeit mit weit mehr Grund bestritten ward, als heutzutage ihre Abstellung und Beseitigung, die zu allen Zeiten als wünschenswcrth betrachtet ward. III. Diess gilt zum Theil auch von mehreren in den gewöhnlichen Siddur (die alltägliche Gebetöordnung) aufgcnommenen Gebetstücken, selbst von solchen, die sich schon im Talmud als Ausdruck der religiösen Gesinnung ihrer Verfasser vorfinden, indem schon die Art und Weise, wie derselben Erwähnung geschieht, deutlich zu erkennen giebt, daß damit keinesweges beabsichtigt ward, ihnen eine bleibende Autorität und Geltung zu geben. .Das einer spätem Zeit angehörige Wehn rachumj Bußgebet für die Montage und Donnerstage, alle sogenannten Jehi razon, selbst die im Talmud vorkommenden, das weitläufige alphabetische Sündenbekenntniß (Al chet) für den Versöhnungstag u. m. gehören alle in .diese Kategorie, und können ohne jede Versündigung gegen rituelle Normen theils abgekürzt, theils ganz beseitigt werden. IV. Der eigsntliche integrirende, unerläßliche Theil des Gottesdienstes nächst dem Vorlescn aus der heiligen Schrift, die Gebete, für die die rabbinischen Vorschriften solche Autorität und" Geltung in Anspruch nehmen, sind: das Schema mit den Gebeten vor und nach demselben, und die Tesilla (bekannt unter dem Namen Schemona esre oder Birkat scheba, je nachdem sie an Wochentagen aus 18, an Fest- und Sabbattagen aus 7 Bitten besteht). In wie fern rücksichllich dieser beiden integrirenden Theilc des jüdischen Gottesdienstes eine Abänderung zulässig sei, ist nicht so ganz entschieden, indem sowol die Gebete vor und nach dem Schema als die Tesilla durch spätere Zusätze erweitert worden sind, für welche Zusätze nicht dieselbe Unantastbarkeit, wie für die ursprünglichen kürzern Formeln, in Anspruch genommen werden kann; so wie denn die Verschiedenheit des sefardischen (portugiesischen) und deutschen Ritus gerade in diesen Stücken ein Beweis ist, daß die Tradition nicht immer die gleiche und nicht die bindende