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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1842-01-29 · Heft 5 (29.1.1842) · p. Seite 59

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
6 (1842)
Issue
Heft 5 (29.1.1842)
Date
1842-01-29
Page
Seite 59 (sequence 7)
Language
German
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59 Doch fürchten wir nichts von ihren ohnmächtigen Anstrengungen; denn Gott ist mit uns, der Gott des Lichts und der Wahrheit. Er wird seine Huld uns nicht entziehen, und das Werk des Lichtes und der Wahrheit fördern zu unscrm Heile und zum Heile Israels. Geschrieben Hohenems, am 19. Dezember 1841. Abraham Kohn, Rabbiner. II. Indem ich Ihrem Wunsche, das von Jh-! ncn herausgcgebene Gebetbuch sorgfältig zu prüfen,! nachgckommen bin, kann ich nur die vollste Ueberi zeugung. aussprechen, daß die in demselben vorge-! nommene Anordnung der Gebete durchaus nicht im Widerspruch steht mit den von Talmud und Rabbi-! neu aufgestellten Gesetzen, indem die von denselben! als wesentlich hingestellten Gebete, nämlich das > Schema mit den demselben vorangehenden und nachfolgenden Sprüchen als — öiua msba Vis nbap und Diisa nsoa-’ msirr—, sowie auch das eigentliche Bittgebet, die irrny oder mas fsrna ro-o und saa riana, und außerdem noch fast alle ältern Gebetstücke darin enthalten sind. Wenn man nun nach dem Talmud vollkommen die Pflicht des Gebets erfüllt hat, sobald man die kurze Formel uran, welche den Inhalt der ganzen Schemone-Esre umz faßt, spricht: so kann natürlich die Auslassung j solcher Gebete, welche ihren Ursprung einer spätern Zeit verdanken, durchaus von [feinem Belange sein, um so mehr da gerade in diesen der Ritus unter den verschiedenen Gemeinden abweicht, und zwar nicht bloß unter jenen, welche nach verschiedenen Ländern! sehr abweichende Gebetsformeln angenommen haben, wie die deutschen, polnischen, ßefardischen (spanischen und portugiesischen), italienischen, provenzalischen, griechischen u. a., sondern auch unter-denen, welche im Ganzen zu einem Rituale sich bekennen, einzelne Gemeinden nach eigener Einsicht sowol in alter Zeit, wie Frankfurt cim Main, Fürth, Metz, und Andere, als auch in neueren, wie Wien, mehre böhmische, baierische, alle würtenbergische Gemeinden, die chaffidischen in Rußland und Polen verschiedene Auslassungen statuirt haben. Was hier von Auslassungen gesagt ist, gilt nicht minder von den Abweichungen in den Ausdrücken der beibehaltrnen Gebetstücke, welcher Art'sich viele in den genannten Ritualen bei allen Gebetstücken finden, so daß selbst von Seiten des Gebrauchs — geschweige des Gesetzes — sich durchaus kein Formular angeben laßt, das ausschließlich die Bezeichnung „jüdisch" der Art in Anspruch nehmen dürfte, daß eine Abweichung davon das Gebet zum unjüdischen machte. Zn Betracht' des Inhalts ist bereits gesagt, daß die von Talmud und Rabbinen als wesentlich bezeichnetcn Stücke enthalten sollen: die „Uebernahme der göttlichen Herrschaft und die Erinnerung an den Auszug aus Aegypten," die Bittgebete aber zum Eingänge die Erinnerung an die Väter, die Allmacht Gottes und seine Heiligkeit — mnaa ms« nai'ipi — feiern, zum Schlüsse die Lust an dem Gottesdienste, den Dank für die Gnade Gottes und die Bitte um Verwirklichung des Priestersegens — trana ns“ai rrrar — ausdrücken, in der Mitte aber die eigentlichen Bitten — nbsn —, an Sabbaten und Festtagen den Tagen unpassende Lobpreisungen — üvn ys?a — enthalten sollen. Hat sich nun auch für diesen letzteren Theil in der Mitte des Bittgebets ein ziemlich allgemein angenommener Inhalt in abweichenden Ausdrücken festgestellt, so würde dennoch von dem durch Talmud und Rabbinen angenommenen gesetzlichen Standpunkte aus selbst eine Aenderung des Inhalts, sobald eine solche den Bedürfnissen und der Andacht der Betenden angemessen ist, nicht blos gerechtfertigt, sondern verlangt. Nun ist aber in dem Gebetbuche des Tempels keinesweges eine durchgreifende Veränderung vorgenommen, sondern höchstens derselbe hie und da in etwas abweichenden Nüancen ausgedrückt, selbst die in der verdammenden Bekanntmachung (wmia) hervorgehobenen Punkte von den zukünftigen nbina rrrtm man (Erlösung, Messias und Auferstehung) — welche übrigens nirgends als wesentliche Bestandtheile des Gebets bezeichnet werden — an den meisten Orten ganz unverändert beibehalten, und andere nur etwas modificirt. Es ist demnach das über das Gebetbuch gefällte Urtheil, daß „darin die willkürlichste Verstümmelung „unserer Hauptgebete, die absichtliche Abweichung „von der jüdischen Betweise und die unverant- „wortlichsteZerstörung des Gebetgeistes (!) durch „Wegstreichung und Ummodelung der auf unsere „religiöse (!) Zukunft irnm waa ribirra bezüglichen „Stellen" (oder wie es später heißt: „ftivole Be-

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