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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1842-01-22 · Heft 4 (22.1.1842) · p. Seite 49

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
6 (1842)
Issue
Heft 4 (22.1.1842)
Date
1842-01-22
Page
Seite 49 (sequence 9)
Language
German
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49 wörtlich läutet: „Sie (die Juden) können daher akademische Lehr - und Schul auch Gemeinde-Aemter, zu welchen sie sich geschickt gemacht haben, verwalten," folgt in H. 9: „Inwiefern die Juden zrr. andern öffentlichen Bedienungen und Staatsämtern zugelassen werden können, behalten Wir Uns vor, in der Folge der Zeit gesetzlich zu bestimmen." Und der Schluß jenes Edikts §. 39 lautet: „Die nöthigen Bestimmungen wegen des kirchlichen Zustandes und der Verbesserung des Unterrichts der Juden werden Vorbehalten, und es sollen bei der Ewägung derselben Männer des jüdischen Glaubensbekenntnisses, die wegen ihrer Kenntnisse und Rechtschaffenheit das öffentliche Vertrauen genießen, zugezogen und mit ihrem Gutachten vernommen werden." Was Ew. Majestät hochseliger Vorgänger hiermit für die Zukunft angedeutet, das wird, diese frohe Ueberzeugung durchdringt uns, von unserm gnädigen Monarchen uns nun werden. Fast 30 Jahre sind es nun, daß Friedrich Wilhelm Hl., unser unvergeßlicher König, verkündigt hat, Er setze in uns das Vertrauen, daß wir die Rechte des Bürgers zweckmäßig anzuwenden wissen. Dieses Vertrauens uns würdig zu beweisen war unser ernstes Streben, und nicht minder, das Wohlwollen unserer Mitbürger zu gewinnen. Die verschiedensten Gewerbe wurden von uns ergriffen, und unsere Provinz zählt eine verhältnißmäßige Anzahl jüdischer Handwerker aller Art; nach Kräften für das Wohl des Staates mitzuwirken war unsere heiligste Pflicht, und in den wichtigen Jahren, in denen Schlesien seinen biedern, treuen Sinn bewährte, fochten jüdische Jünglinge mit in den Reihen ihrer Brüder, und manche Auszeichnung wurde ihnen zu Theil, die leider später ihnen verschlossen ward; an den Kommünalangelegenheiten nehmen wir den lebhaftesten Antheil, und in großen wie in kleinen Städten finden sich Juden mit dem Zutrauen ihrer Mitbürger beehrt durch die Wahl in die Kollegien der Stadtverordneten und der Magistrate. Abgesehen davon, daß, wie schon in alten Zeiten, jüdischen Aerzten ohne Bedenken Leben und Gesundheit anvertraut wird, sprach sich auch in unserer Provinz das Vertrauen zu der Gesinnung wie zur Fähigkeit mehrer unserer Glaubensbrüder aus dadurch, daß sie zu Schiedsmännern, Armenärzten, Depositalrendanten u. dgl. gewählt wurden, wobei sie nur bedauern mußten, ihren Eifer und ihre Brauchbarkeit nicht beweisen zu können, weil die Bestätigung ihnen fehlte. Dreißig Jahre, eine lange Zeit vorbereitender Entwickelung, sind sicherlich nicht umsonst an uns vorübergegangen, und so ist gewiß unsere Hoffnung jetzt keine vergebliche, daß wir nun voll und ohne Einschränkung in den Bürgerverband eintreten werden. Damit die Juden ihre Anlagen nach allen Seiten ausbilden, wird den Edler» und Bessern unter ihnen der Beruf, zu dem höhere Bildung und höhere Interessen sie drängen, nicht verschlossen bleiben; der Weg der Ehre, nicht blos der des materiellen Erwerbes, wird ihnen geöffnet werden, und in Wissenschaft und Kunst, im Felde wie im Amte wird dann ihre Thätigkeit bald sich erproben, der Staat wird über bisher unbenutzte Kräfte verfügen können, die Gesammtheit der Juden einen neuen Sporn zu immer größerer Veredlung erhalten und zu der schönen Höhe sich erheben, welche der Bewohner Preußens, der Unterthan Ew. Majestät erklimmen soll. Nur verschiedene Glaubensbekenntnisse vor sich sehend, wird der Staat auch über die jüdische Glaubensgemeinde, die als eine gleichberechtigte neben die Andern sich stellen dürfe, die Aufsicht führen, den Kultus und dessen Diener anerkennen. Ew. Majestät haben es schon oft bewiesen und ausgesprochen, daß der religiöse Sinn, welcher Höchstdero hochseligen Vater beseelte, als schönes Erbe den weisen Sohn schmückt, und Entfaltung und Hebung desselben unter Höchstdero sämmtlichen Unterthanen, wie er auch in Einzelnem verschieden sich äußere, Höchstdero nicht geringes Augenmerk ist. Sollten wir da nicht die sichere Hoffnung in uns tragen dürfen, auch unser alter und ehrwürdiger Glaube, der bisher seine Kraft bewährt hat in unserer Aufrechterhaltung und in Stärkung des sittlichen Gehaltes unter uns, der die Unterthanentreue in uns befestigt und die Bande der Familie enge knüpft, auch er werde der hohen Aufmerksamkeit nicht entgehen, und unser kirchlicher Verband werde nicht der gesetzlosen Zufälligkeit, dem bunten Gewirre verfallen: ein Schicksal, dem er unmöglich sich entziehen kann, sobald er isolirt und ohne Norm der Verkümmerung preisgegeben ist? Nein, mit dem festesten Vertrauen sehen wir den Maßregeln entgegen, welche, von der Weisheit des hohen verklärten Gesetzgebers in Aussicht gestellt, der Erbe Seiner Weisheit ausführen wird. Diese frohe Zuversicht 4»

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