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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1842-01-22 · Heft 4 (22.1.1842) · p. Seite 48

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
6 (1842)
Issue
Heft 4 (22.1.1842)
Date
1842-01-22
Page
Seite 48 (sequence 8)
Language
German
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48 buch rc. der Israeliten natur- und sachgemäß findet in Einklang bringen will mag er selbst erklären; unsere Logik reicht hierzu nicht aus. So wie es überhaupt unerklärlich ist, daß eine winzige Gesellschaft in einem Winkel Deutschlands ihrem aus eigenen Ansichten hervorgegangenen Machwerk, das Gepräge der Allgemeinheit aufzudrücken wagt. Möge nun der Herr l>r. Holdheim als Verfechter der in Israel als irreligiös betrachteten Ansichten in seiner Apologie des Tempelvereins verharren; möge dieser Verein in seiner seit 23 Jahren isolirten Stellung, seinen Ritus, der in keiner Gemeinde Nachahmer gefunden und sein gussi Gebetbuch beibehalten: gewarnt durch unsere geistliche Behörde, und durch 40 der angesehensten Rabbinen, welche schon vor 23 Jahren in dem Buche rr-nin ■nai ihr Gutachten gegen den Tempelverein und dessen Gebetbuch niedergelegt, werden wir uns nicht verlocken lassen von dem in unserm Glauben festbegründeten Ritus abzuweichen, und jede gottesfürchtige Gemeinde wird diesem Beispiele folgen. Der Herr Philaletes 6. W. (Allg. Zeit, des Zudcnth. No. 47) welcher sich über die vermeintlich ungerechte Anfeindung seines lieben Gebetbuchs gar grimmig gebehrdet, und nun durch seinen eigenen Partisan eines Bessern belehrt wird, kann sich nun beruhigen Hamburg, den 26. Nov. 1841. Veritus." —. Dies ist das corpus delicti. Noch erwarten wir eine gründliche Widerlegung der erschienenen Schriften, und erklären hier nochmals, daß wir nicht anstehen werden, sobald solche den Raum dieser Blätter nicht überschreitet, sie dem Druck zu übergeben , werden aber auch fernerhin solchen nichtssagenden Artikeln den Raum verweigern. Um aber das Publikum jeder Irrung zu überheben, werden wir von jeder Einsendung in dieser Angelegenheit am Fuße der resp. Nummern wenigstens eine Notiz geben. Die Redaktion. Preußen. Aus Oberschlesien, im Dezember. Es circuliren jetzt überall bei uns Abschriften der Adresse, welche die Deputirten der Judengemeinden Schlesiens dem Könige bei dessen Anwesenheit in Breslau überreichten. Sie lautet wie folgt: „Allerdurchlauchtigster, großmächtigster König, Allergnädigster König und Herr! In dem großen Jahre, das eines jeden treuen Schlesiers Herz höher schlagen läßt, in dem Erinnerungsjahre an den nun hundertjährigen Verband, welcher die Provinz Schlesien an die Krone Preußen knüpft, wird uns das Glück zu Theil, unfern gnädigen König in unserer Provinz mit tiefer Ehrfurcht begrüßen, Höchstihm unsere Huldigungen darbringen zu dürfen. Der Vierte Ihres Namens sind Ew. Majestät zugleich der Vierte aus dem hohen Regentenhause, dessen Gnade und Huld auch die Schlesier empfinden; mit Freude und eingedenk der empfangenen Wohlthaten darf Schlesien, dürfen auch dessen jüdische Bewohner auf die hochseligen Regenten sehen, die Ew. Majestät vorangegangen sind; mit Freude und froher Zuversicht blikken wir auf die Regierung Ew. Majestät, deren Anfänge schon uns Höchstdero Weisheit und Huld verbürgen. Nicht uns Allen ist es vergönnt, Ew. Majestät in ihrer Mitte sehen und ihre Segenswünsche darbringen zu können; so mögen denn Höchstdieselben es verstatten, daß wir, die Vorsteher der wichtigsten jüdischen Gemeinden Schlesiens, uns vereinigen, unsere Unterthanengefühle schriftlich darzulegen. Wohl verdanken wir es Ew. Majestät hochseligem Vater, unserm gnädigen König und Herrn, daß auch wir, die Unterlhanen jüdischen Bekenntnisses, denen an- . derer Bekenntnisse gleichgestellt als Bürger, vor Ew. Majestät durch die Magistrate und Vetordneten der Städte vertreten werden. In dieser durch das Edikt vom 11. März 1812 huldvoll verliehenen Gleichstellung liegt aber auch zugleich für uns die dringende Veranlassung, dem hohen Sohne die Gefühle des Dankes darzubringen, die wir ihm nicht minder als dem hochseligen Vater schulden. Beglückt uns ja die frohe Zuversicht, daß Ew. Majestät im Sinne jenes Ediktes das Wort der Gnade gegen Höchstdero jüdische Unterlhanen beendigen wollen. Unser hochseliger König und Herr hat ausdrücklich angegeben, mit den getroffenen Bestimmungen über die Verhältnisse der Juden keineswegs abschließen zu wollen, und Er hat dem für alle Seine Unterthanen offenen Herzen Ew. Majestät die schöne Erbschaft hinterlassen, weitere Huld gegen die jüdischen Unterthanen üben zn können. Dem blos provisorisch aufgehobenen 4- 8 des mehrfach genannten Edikts, welcher

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