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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1842-01-22 · Heft 4 (22.1.1842) · p. Seite 47

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
6 (1842)
Issue
Heft 4 (22.1.1842)
Date
1842-01-22
Page
Seite 47 (sequence 7)
Language
German
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47 Hand zu geben sind. Dem veröffentlichten Staatsgrundgesetz gegenüber steht uns daher die gegründete Hoffnung zur Seite, daß den zu Ostern zu versammelnden Ständen ein Gesetzentwurf zu .der völligen Gleichstellung der Israeliten vorgelegt werden wird; und so können wir uns auch hier der freudigen Erwartung überlassen, daß das Werk der Gerechtigkeit immer weiter gedeihen werde. Magdeburg, 12.Januar. (Privatmitth.) Wir hatten in No. 50 vor. I. erklärt, daß wir angemeffne Entgegnungen auf die Vota verschiedener Geistlichen für das Hamburger Gebetbuch allerdings aufnehmen würden. Diese Erklärung hatte die Folge, daß bis jetzt eine einzige Entgegnung von einem Simon Lefsmann Beit in Hamburg eingeschickt wurde, die aber so nichtssagend, so matt und fade uns erschien, daß wir sie bei Seite legten, und dies dem genannten Kaufmann Beit auch schriftlich mittheilten. Dies veranlaßte den Herrn Beit unter den Ankündigungen in der Beilage der Leipz. Allg. Zeit, vom 7. Januar uns der Parteilichkeit' zu zeihen, wobei er die alten Künste — nicht der orthodoxen — sondern der hyperorthodoxen Partei entwickelte, den Redakteur dieser Zeitung moralisch und politisch zu verdächtigen. Wir halten es auf unserm eignen Terrain für überflüssig, uns zu rechtfertigen, indem wir in der Leipz. Allg. Zeit, vom Ilten dem Manne hinreichend geantwortet zu haben glauben. Es kann nämlich die Unparteilichkeit keine Redaktion verpflichten, jeden Wisch aufzunehmen, wenn dieser zufällig eine Entgegnung ist. Um aber nun das Publikum selbst in den Stand zu setzen, darüber zu urtheilen, ob die Entgegnung des Herrn Beit der gründlichen Schrift des Dr. Holdheim gegenüber des Abdrucks werth war, lassen wir sie hier wörtlich folgen, uns sogar jeder Anmerkung enthaltend, weil eben sowol die Unbedeutenheit als die falschen Behauptungen dieser gnasi Entgegnung Jedermann in die Augen springen müssen. „Ueber das Votum des Herrn Dr.Holdheim. Es ist hier dieser Tage ein Votum des Herrn Dr. Holdheim zu Gunsten des von dem hiesigen Tempelverein neu aufgelegten Gebetbuchs erschienen, wodurch, sonderbar genug, die öffentliche Bekanntmachung unserer geistlichen Behörde „daß kein gottessürchtiger Israelit seine Pflichtgebete und Segenssprüche aus diesem Buche verrichten darf" völlig gerechtfertigt dastehet. Die eigene Beweisführung des Herrn Dr. Holdheim ergiebt nämlich schon den Bestand einer wesentlichen Abweichung dieses Gebetbuchs von unfern Tesillot oder Sydurim; einige Weglassungen und Abänderungen werden nothgedrungen (S. 10. 11.) einer Scheinrüge unterworfen; wobei jedoch zu bemerken, daß die Wegstreichung aller auf die biblische Verheißung von ni'ba yiap bezügliche Stellen, in diesem Votum absichtlich unerwähnt geblieben ist. Der Herr Dr. giebt ferner zu, daß der Glaube an nbidra und rrira von dem Tempelverein mehr geistig als persönlich aufgefaßt sei (S. 16.) Er gestehet endlich ein (S. 14) daß die Abänderung in dem Mussaf-Gebet eine nothwendige Folge des Nichtglaubens an die einstige Wiederherstellung des Tempels und des Opferdienstes sei. Er wirft die Frage auf ob das Buch berechtigt sei, sich gegen diesen allerdings im Rabbinismus wurzelnden Glauben so entschieden auszusprechen? welche Frage er wohlweislich unerörtert läßt. Schließt endlich mit der Bemerkung, daß es einer Gemeinde welche sich nicht zu diesem Glauben bekennt, nicht zu verargen sei alle hierauf bezüglichen Stellen modisizirt zu haben „kann indessen nicht glauben daß durch diese Abänderung der Pflichterfüllung des Gebets Abbruch geschehen (wir verweisen den Herrn Dr. auf D^n rrns* nb“i v3’’0 wo die Pflichterfüllung des Mussafgebets durch die Formel :p“ip:n nnr»: bedingt wird.) Hierbei ist wiederum zu bemerken daß die zahllosen Wegflreichungen und Abänderung aller auf ynp rrnba sich beziehenden Stellen, und die von dem Herrn Dr. unerwähnt gelassen sind, ebenfalls nur durch den Nichtglauben an diese Verheißung zu motiviren sind. Aus dem Gesagten geht nun klar hervor daß: da die zahllosen Abänderungen und Wegstreichung aller Stellen die sich auf rrrta ynp und rva psa wipun beziehen eine Folge des Nichtglaubens an diese Verheißungen sind, jeder rechtgläubige Israelit aus einem Buche das auf die Nichtanerkennung dieser Prinzipien des Judenthums basirt ist seine Pflichtgebete nicht verrichten darf. Wie der Herr Dr. diesen folgerechten Schluß mit seiner Aeußerung (S. 1) „daß er den Titel Gebet-

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