Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 6 (1842)
- Issue
- Heft 4 (22.1.1842)
- Date
- 1842-01-22
- Page
- Seite 46 (sequence 6)
- Language
- German
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46 zubilden. Bedächten sie doch, daß das Amt des Lehrers seiner Natur nach das schwierigste ist, und Eltern also bemüht sein sollten, die Hindernisse aus dem Wege zu räumen, nicht aber neue in den Weg zu legen. Bedächten doch die Eltern, daß des Lehrers Beruf ein heiliger ist, und daß der sich schwer gegen die Jugend versündigt, wer sich am Haupte des Priesters im Erziehungstempel vergeht. Unsere Lehrer haben aber so viel Lebensweisheit, daß sie sich über diese Mißhelligkeiten hinwegsetzen können. Sie dulden und schweigen und harren der bessern Zukunft entgegen. Ja, harret nur, euere Hoffnung trüget auch nicht, denn die Jugend ist unser! „denn so wie der Regen und Schnee vom Himmel kommt und nicht dorthin zurück kehrt, bevor er die Erde gesättigt und sie erzeugen und wachsen machte und dem Säenden Saamen und dem Essenden Sprise gegeben; also ist auch mein Wort, das aus meinem Munde kommt; es kehrt nicht leer zu mir zurück, oder es hat gethan, was ich verlangt, und beglückt, wohin ich es geschickt." — Sal. Wyler, Gemeindschreiber. Deutschland. Aschafsenburg, 3. Januar. (Privatmitth.)*) Die von unserm Distrikts-Rabbinen, Herrn Gabriel Neuburger, wegen des Ablebens I. M. der Königin-Wittwe . von Baiern gehaltene Gedächtnißrede (verbunden mit einer detaillirten Beschreibung der stattgehabten Feierlichkeiten) ist im Buchhandel erschienen und hat selbst im Auslande schon darum viele Aufmerksamkeit erregt, weil sie mit sehr deutlichen Worten Zeugniß gibt von der Ansicht der Synagoge über eine bekannte Seitens der Kirche vielbesprochene Frage. — Doppelt wichtig erschien uns daher die Kunde, daß Herr Rabbiner Neuburger, nachdem er besagte Rede höchsten Ortes vorgelegt hatte, durch eine sehr ehrende Zuschrift aus dem Kabinette Sr. k. Hoheit des Kronprinzen und ein gnädiges Handschreiben des durchlauchtigsten Prinzen Karl von Baiern beglückt wurde. °) Der geehrte Korrespondent bezieht sich auf eine Zusendung, die uns bis jetzt nicht zugekommen ist. D. Redakt. Magdeburg, 9. Januar. (Privatmitth.) Als vor Kurzem das neue Staatsgrundgesetz für die hochfürstlichen Schwarzburg-Sondershäusenschen Lande uns vorlag, und die Ausschließung der israelitischen Unterthanen von dem Wahlrecht und der Wählbarkeit in die Stände, so wie von allen Staatsämtern um so mehr uns aufst'el, als allein in der sogenannten Unterherrschast eine einzige eigentliche Gemeinde besteht, (in der Oberherrschaft ist die zu Plauen, da sie aus wenigen Familien besteht, kaum für eine Gemeinde zu rechnen,) so daß die Zahl der dortigen Juden kaum 109 Seelen übersteigen wird, und der jetzt regierende Fürst Dl. den wohl verdienten Ruhm eines freisinnigen und humanen Regenten besitzt: war die Betrachtung, welchen Nachtheil ein solches Faktum für die betreffenden Glaubensgenossen in ihrer Stellung und Achtung insbesondere, und wol auch im Allgemeinen über die Gränzen des Fürstenthums hinaus haben müssen, eine niederschlagende. Seitdem konnte uns nur angenehm sein, zu der Gewißheit zu kommen, daß die also bezeichnete Stellung nur eine provisorische sein wird, wozu noch folgende Erwägungen treten. Aus der persönlichen Gesinnung des verehrten Fürsten konnte dies Ausnahmsgesetz nicht hervorgehen. Denn ein Fürst, der den jüdischen Tempel und die Prüfungen der jüdischen Schule wiederholt besucht, der zur Unterstützung des jüdischen Kultus jährlich eine namhafte Summe verabreicht, der einen jüdischen Lehrer an einer höhern Lehranstalt des Landes bestellt und ihm den Charakter eines öffentlichen Lehrers verleiht, der hat. wol hinreichend die Höhe seiner persönlichen Ansichten dokumentirt. Ein Fürst, der dem jüdischen Vorstande huldreich versichert, wie es ihm Freude machen werde, wenn sich auch fernerhin Juden zu Aemtern tüchtig befähigen, daß an einer weitern Regulirung der jüdischen Verhältnisse gearbeitet werden, und der Vorstand an zeitgemäßen Maaßregeln es nicht fehlen lassen solle — in dessen Gesinnung kann es nicht beruhen, den dadurch erregten Hoffnungen den Lebensnerv abzuschneiden. ' Vielmehr müssen wir erwägen, daß einmal vorhandene Verhältnisse zu berücksichtigen stehen, daß insonders der Regent eines kleinern Staates auf die Schritte der benachbarten größeren Rücksichten nehmen muß, daß überall eine Opposition der erhabensten Gesinnung gegenübersteht, der nicht gedoppelte Motive in die