Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 6 (1842)
- Issue
- Heft 3 (15.1.1842)
- Date
- 1842-01-15
- Page
- Seite 37 (sequence 9)
- Language
- German
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37 zu mustern, die man gegen die Wählbarkeit der Juden ansührte, denn obgleich sie meistentheils Entschuldigungen waren für das unwillkürliche Gefühl, zu dem sich mehrere Redner sogar bekannten, so wird man sich doch in unsren Lagen immer über ein solches Gefühl schämen, wenn man keine Entschuldigung hat. Schon kürzlich wollten sich daher Viele nicht dazu bekennen, daß sic das Geringste gegen die Wählbarkeit der Juden hätten» wenn sie nur erwarten durften, daß der König einwilligen würde, oder wenn nicht dadurch eine, des Prinzips wegen, gefährliche Veränderung in dem Grundgesetze des Volksraths geschehen müßte, und wehrten sich gegen die einleuchtenden Wahrheiten, daß der König auf die Volksstimme hört, nicht um sich selbst zu hören sondern das Volk, und daß keinesweges die Verordnung von 1814, sondern nur der königliche Brief vom 28. Mai 1831 das Grundgesetz des Volksrath es ist. Die Haupteinwendung gegen die Wählbarkeit der Juden war die Behauptung, daß das Christenthum weit mehr Sicherheit für Tugend und Ehre gäbe als das Judenthum; der Redner aber, der mit der meisten Wärme und Innigkeit diese Einwendung geltend machte, widerlegte sie selbst durch die sehr naive Bemerkung: „man könne vielleicht einen Unterschied machen zwischen Namen-Christen und wirk, lichen Christen," was man offenbar nicht bloß kann, sondern nothwcndig muß, wo die „Kindertaufe" eine gezwungene Sache ist, da man ja sonst die Judenkinder in wirkliche Christen in aller Eile umschaffen könnte, wenn man sie mit Gewalt taufte. Wahrlich, wo ein wirklicher Christ, welcher der Redner allen Zeichen nach war, noch in unsren Lagen und inmitten einer Versammlung, wo so viele leugneten einen wesentlichen Unterschied zwischen Christenthum und Judenthum zu kennen, sprechen kann von der besondern Sicherheit für Denkungsart und Wandel, welchen der christliche Namen mit sich führen soll, da muß das Vorurtheil gegen die Juden sicher noch so stark sein, daß es Gründen kaum weicht; diese Betrachtung scheint mir jedoch alle Wohlgesinnten in Dänemark und Norwegen lehren zu müssen, die Taufe nicht zur Bedingung des Bürgerrechts zu machen, da man dadurch nur die rechtlichen Juden von sich stößt und die schlechten und gewissenlosen an sich lockt, was doch nie weder klug noch der bürgerlichen Gesellschaft nützlich sein kann. Daß man selbst auch die innere Leere der Einwendung gefühlt haben muß, die den meisten äußeren Schein hat, schließe ich daraus, daß man sie durch lange Reden über solche Kleinigkeiten zu verstärken suchte, als dass der ächte Jude weder am Sabbat schreiben noch bei der Eröffnung des Volksrathes dem christlichen Gottesdienste beiwohnen kann, und es war recht passend, daß einer der anwesenden christlichen Redner geradezu erklärte, daß die Predigt, die einen rechtschaffenen Juden ärgern könnre, auch ihn ärgern würde, denn dadurch wurde es ja doch handgreiflich, daß der Namen nichts zur Sache thut. Herr Assessor Ussing hatte übrigens ganz Recht darin, daß der Ausdruck öffentlich von dem Gottesdienste, womit der Volksrath eröffnet werden soll, nicht mit christlich verwechselt werden muß, insofern dadurch an den christlichen Glauben gedacht wird, denn ohne davon zu sprechen, daß der Gottesdienst in der jüdischen Synagoge ja auch ein öffentlicher ist, so wissen wir ja Alle, daß der Gesetzgeber, selbst wenn er christlichen Gottesdienst gesetzt hätte, durchaus nicht an den Glauben, sondern an die Form dachte, und zwar mit Recht; denn vor einer so gemischten Versammlung in unsren Tagen ist die Rede gewiß die beste, die nur so vielen Glauben voraussetzt, als man bei jedem rechtlichen Manne findet, zu welcher positiven Religion er sich auch bekennt. Doch ich gehe noch weiter, indem ich mich zu der Ueberzeugung bekenne, daß jedes Bestreben der bürgerlichen Gesellschaft eine christliche Gestalt zu geben, selbst am besten gemeint, doch ein großer Mißgriff wäre, läge nun entweder der Grund in einem Verkennen des geistigen Wesens des Christenthums, oder in Unbekanntschaft mit der wirklichen Welt und der Gränze des Thunlichen. Ich weiß ja wol, daß ich hierdurch micht bloß meine Orthodoxie bei den Anhängern der alten Theologischen Systeme verdächtige, sondern ein mit Geringschätzung gemischtes Mitleiden bei den jungen Philosophen erwecke, denen es eine geringe Sache ist, mit einer Hexenformel und einem Federstrich alle unsre Staaten von oben bis unten zu christlichen; aber darum bleibt es doch eben so wahr, daß man ohne christlichen Glauben kein Christ ist, daß die 3*