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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1842-01-15 · Heft 3 (15.1.1842) · p. Seite 38

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
6 (1842)
Issue
Heft 3 (15.1.1842)
Date
1842-01-15
Page
Seite 38 (sequence 10)
Language
German
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38 Menge in allen unsren Landern keinen christlichen Glauben hat, und daß man sie nicht christlicht sondern erbittert und verdirbt, wenn man ihnen den Schein von dem aufzwingt, was sie weder sind noch sein wollen; so daß, wo man ehrliche, mit Obrigkeit und Einrichtungen zufriedene Bürger haben will, man den Glauben eine freie Sache sein und alle bürgerlichen Einrichtungen von ihm so unabhängig wie möglich sich gestalten lassen muß. Daß jede Obrigkeit, sowie jeder Einzelne, der selbst christlichen Glauben hat, und sich darin glücklich fühlt, ihn in seinem Kreise auszubreiten strebt, ist freilich natürlich und nothwcndig, aber gerade wenn man selbst einigen Glauben hat, muß man ja den leeren Schein hassen und wissen, daß der wirkliche Glaube sich nicht aufzwingen läßt, und. welchen Schick es hat mit den christlichen Bestrebungen einer Obrigkeit, die selbst nicht christlich ist, kann man voraus wissen. Meint man nämlich, daß eine Obrigkeit Alles christlich machen kann, was ihr beliebt, dadurch bloß, daß sie es so nennt, so kann man ganz gewiß etwas so Leeres und Unbedeutendes finden, daß alle Gleichgültigen es sich gefallen lassen, das können aber die wirklichen Christen unmöglich als wirkliches Christenthum gelten lassen, so daß jedes Bestreben den Staat zu christlichen früh oder spät mit einem Kriege gegen das ächte Christliche endigen wird, das weder die Farbe wechseln, noch sich in einen leeren Schein verwandeln lassen kann. Sind nun aber alle sogenannten christlichen Gründe gegen das volle Bürgerrecht der Juden auS der Luft gegriffen, so giebt es nur eine Einwendung, welche einigen Grund haben könnte, die nämlich, daß sie Fremde sind, welche spät oder nie ihre Eigenthümlichkeit verlieren oder mit uns verschmelzen können. Diesen Grund versuchte man nun freilich auch im Volksrathe geltend zu machen, er mußte aber nothwendig mißglücken, da die Zurücksetzung der Juden nicht einmal in der Verordnung genannt war, sondern nur aus der Bestimmung folgte, daß Niemand zum Mitglied des Rathes gewählt werden könnte, der sich nicht „zur christlichen Religion" bekennt. Es ist also gewiß wol eine Frage, ob der Fehler nicht bloß darin liegt, daß der Gesetzgeber! nicht den rechten Grund für die Zurücksetzung der Juden angegeben, und ihnen nicht eben so gut Wahlrecht als Wählbarkeit abgesprochen hat, aber auch diese Frage muß ich mit Nein beantworten; denn sollte irgend ein Eingeborner wegen seines fremden Ursprunges ausgeschlossen werden, so müßten es weit eher die Deutschen als die Juden sein, so daß, wenn die ersteren bloß im Lande geboren oder Holsteiner zu sein brauchen, um im Rathe sitzen zu können, nicht der geringste Grund vorhanden ist, die letzteren auszuschließen. Der Antheil Fremder an unsren öffentlichen Angelegenheiten wird nämlich in demselben Grade gefährlicher, wie die Fremden einem mächtigen Volke angehören und im natürlichen Gegensatz zu uns stehen, und während wir daher nicht den geringsten Schaden nennen können, den die Juden unsrem Volksleben gebracht haben, so wie seinem natürlichen Wachsthum und seiner Entwickelung, ist es dagegen nur gar zu begreiflich, weshalb es in Dänemark zum Sprichwort geworden ist, daß „all' unser Verdruß Deutsch ist." Schon als ein versprengtes Volk, welches sowol Vaterland als Muttersprache verloren hat, sind die Juden die unschädlichsten Fremden, die ein Volk in sich aufnehmen kann, da sie nothwendig streben müssen, soviel wie möglich sich ein Vaterland und eine Muttersprache da zu erwerben, wo sie wohnen, und da sie, zugleich ein Ueberrest vom begabtesten Volke des Alterthums sind, das mit Leichtigkeit sich alle menschlichen Sprachen und Ansichten aneignen kann, so muß jedes edle Volk wünschen sich soviel wie möglich mit dem besten Theil zu verschmelzen, was keinesweges dadurch geschieht, daß man ihnen volles Bürgerrecht verspricht, wenn sie von ihrem väterlichen Glauben abfallen wollen, sondern daß man ihnen das volle Bürgerrecht schenkt, ohne Rücksicht darauf, ob sie „Moses und Jesus" unterscheiden oder verbinden. Nur dann können wir erwarten, die rechtschaffensten, tiefsten und besten Juden zu unsren Mitbürgern zu bekommen. (Fortsetzung folgt.)

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