Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 6 (1842)
- Issue
- Heft 3 (15.1.1842)
- Date
- 1842-01-15
- Page
- Seite 32 (sequence 4)
- Language
- German
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32 und sonstige kleinere Grundstücke frei zu erwerben gestattet sein solle, und daß man ihnen nicht im Gesetze ein Recht zugestehe, während doch faktisch der Erwerb von der Regierung sehr häufig gestattet werden müsse; und man bemerkte endlich, daß durch den Grundbesitz ganz besonders das Interesse der Juden am Staate und das Ablassen vom Schacher befördert werde, daß aber darin ein Mittel liege, sie zur Arbeit zu gewöhnen und ihre Civilisation zu heben; nicht minder, daß der Betrieb mancher Gewerbe, deren Ergreifung doch so sehr gewünscht werde, ohne Grundbesitz ganz unmöglich sei; nicht zu gedenken der wvhlthätigen Konkurrenz, welche auf diese Weise im Verkehr mit Grundstücken hervorgerufen werde. Wenigstens wurde verlangt, daß die Regeln und die Bcdingniffe, unter denen die Juden Grundstücke sollten erwerben dürfen, im Gesetze selbst festgestellt würden, damit nicht Alles in die Hände der Regierung gelegt würde. Andererseits aber glaubte man an dem Entwürfe festzuhalten, und gerade in Beziehung auf den Erwerb von Grundstücken mit der größten Vorsicht verfahren zu müssen. Es wurde aufmerksam gemacht auf die Beispiele fremder Länder, wo eine völlig freie Erwerbsfähigkeit der Juden zu den allergrößten Nachtheilen dadurch geführt habe, daß, wie z. B. im Hessischen und in Westfalen, ein sehr erheblicher Theil des Grundes und Bodens in ihren Besitz gekommen sei; Nachtheile, die auch bei uns nicht ausbleiben würden, da bekanntlich Grundeigenthum überall einen weit größeren Einfluß im Staate gebe, als jedes Andere, und man bei dem jetzigen Zustande der Juden noch bei Weitem nicht versichert sein könne, daß ein solcher Einfluß zum Guten angewendet werde. Im Gegentheile war man der Ansicht, daß in dieser Beziehung für jetzt noch gar Nichts zu hoffen sei, theils nach dem Stande der Gcsittigung, auf welcher die Juden im Allgemeinen sich noch immer befänden, theils weil sie selbst auch gar Nichts dazu beitrugen, ihre Absonderung von den übrigen Unterthanen in jeder Rücksicht mehr odet weniger zu beseitigen. So lange sie sich dazu nicht verpflichten würden, glaubte man ihnen größere Rechte nicht einräumen zu dürfen, da die Juden selbst bei völliger Gleichstellung mit den Christen das Judeuthum niemals würden verleugnen können. Sie würden nach wie vor ihrer Neigung zu einem größeren Erwerbe folgen; sie würden später wie früher fest an einander halten, und zum großen Bedruck der übrigen Unterthanen, nach Bereicherung streben; sie würden ihre christlichen Mitbürger stets mehr und mehr von sich abhängig zu machen suchen; kurz, sie würden ihre Art der Industrie niemals aufgeben, und auch den festen Grund und Boden, sobald die Erwerbsfähigkeit mehr oder weniger freigegeben werde, zum Gegenstände des Schachers machen. Die Juden könnten sich deshalb, zumal bei der Humanität, welche in dem Verfahren der Behörden gegen selbige nicht zu verkennen sei, keinesweges beschweren, wenn es rücksichtlich des Erwerbes von Grund-Eigenthum nur bei dem Bisherigen bleibe, da gegen sie, einen völlig fremden Bestandtheil der Bevölkerung, nicht bloß der hannoverschen, sondern selbst der europäischen, der Staat durchaus nicht die Verpflichtungen habe, wie gegen Unterthanen. Zudem wohne dem Juden keine sonderliche Neigung zum Ackerbau inne, man werde deshalb auch nicht hoffen dürfen, ihn dadurch vom Schacher abzuziehen und zu wirklicher Arbeit zu gewöhnen; viel eher würde dreß dadurch geschehen, daß man ihn zur Betreibung von Handwerken anleite, deren es mehrere gebe, zu denen ein ganz besonderes Geschick den Juden nicht abzusprechen sei. Davon gehe der Entwurf des Gesetzes aus und dahin strebe er; und wenn man nicht, wie schon die Erfahrung gezeigt habe, auf ganz unüberwindlichen Widerstand an einem andern Orte stoßen wolle, so werde man wohl thun und im Interesse der Juden selbst handeln, wenn man nicht zu viel verlange. Man wiederhole deshalb, daß wenigstens nicht wesentlich von dem Entwürfe abgewichen werden dürfe, der dann doch in der That auch immer noch weiter gehe, als fremde Gesetzgebungen aus neuerer Zeit, namentlich die sächsische, und der gewiß Alles thue, was nach der jetzigen Lage der Juden nur irgend geschehen könne. Auch dadurch wollten sich indeß Diejenigen nicht überzeugen lassen, welche den Juden größere Rechte ertheilt zu sehen wünschten. Man berief sich wiederholt auf die Erfahrung unseres eigenen Landes, welche auch bei einer völligen Erwerbsfähigkeit in Beziehung auf Grundstücke keine Nachtheile gezeigt habe. Man wollte auch keine Gefahr dabei anerkennen, wenn wirklich ein größerer Theil des Grund-Eigenthums in die Hände der Juden käme. Man wollte ferner