Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 5 (1841)
- Issue
- Heft 52 (25.12.1841)
- Date
- 1841-12-25
- Page
- Seite 756 (sequence 8)
- Language
- German
- Belongs to
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wichtig das Verfahren zu veröffentlichen, was hiesigen Orts bei Abnahme von Judeneiden in Kriminalfällen beobachtet wird. Es hat nämlich hier seit mehreren Jahren kein Jude in Kriminalsachen schwören können, indem der mit Abnahme der Eide beauftragte jüdische Beamte jedesmal, wenn ein Jude in Kriminalsachen zeugen und schwören soll, erklärte, „daß sein Gewissen ihm nicht erlaube den Eid abzunehmen." Um dies zu rechtfertigen führt er an, daß es in der heiligen Schrift heißt: "n n« rrwn sb snas Du sollst den Namen deines Gottes nicht fälschlich (unnützer Weise) aussprechen," da nun nach preuß. Gesetze das diessallsige Zeugniß des Schwörenden nicht von Wirkung, der Name des Höchsten demnach unnützer Weife ausgesprochen werde, so weigere er sich aus religiösen und moralischen Gründen den Eid abzunehmen. Es sind zwar von Seiten der Gerichte öftere Ausstellungen hiegegen gemacht worden/ der jüdische Beamte aber konsequent in dieser Sache verzichtet auf seine Gebühren und beharrt bei seiner Erklärung. Die Zeugen konnten nicht nur nicht schwören, sondern brauchten auch keine Strafkosten wegen verweigerten Zeugnisses zu zahlen. L. Literarische Nachrichten. Magdeburg, 8. Dezember. Wir kommen noch einmal auf das Werk Frankel's über die Sepluaginra zurück. Der treffliche Mann benutzte auch diese Gelegenheit, in der Vorrede einige Worte über die allgemeinen Verhältnisse zu sprechen, und fühlen wir uns veranlaßt, folgende hervorzuhebcn. „Juden und Judenthum, diese seit undenklicher Zeit verpönten und doch nicht zu vertilgenden Namen, Jude» und Judenthum, denen man jeden Werth abzusprechen stets geneigt war und doch wider Willen eine große historische Bedeutung zuerkennen mußte, bilden noch immer ein wichtiges Problem in der Staatengeschichte, und selbst die nach Klarheit und Zurückführung auf das letzte Prinzip ringende Gegenwart ist noch zu keinem vollkommenen Bewußtsein hierüber gelangt, vermochte doch nicht die Einigung zwischen dm sich widerstrebenden Elementen zu bewirken. Eine spätere gereiftere Zeit wird aus diese Rathlosigkeil mit Unwillen zurückblicken: dem Judm preßt das Geständniß, daß seine Ansprüche auf Freiheit unh Staatsrecht gegründet seien, man aber von Gewohnheit und Herkömmlichem sich nicht so schnell lossagcn könne, ein schmerzliches Lächeln ab; die Nachwelt wird die Ironie, die in diesem Geständnisse liegt, den Hohn, den eS gegen Recht und Menschlichkeit ausspricht, mit Indignation zurückweiscn. Der Jude muß noch immer betteln, oft vergebens betteln, wenn er sein Recht verlangt: die Vorurtheile der Erziehung, - von denen selbst gebildete und einflußreiche Männer sich mitunter nicht lossagen können, die vorgefaßte Meinung von des Juden Schlechtigkeit und Verworfenheit, von denen Viele sich nicht lossagen wollen, treten dem Streben des Edlen, die diesen schmählichen Fesseln sich entwunden und im Juden den Menschen mit seinen Tugenden und Fehlern wahrnehmen, hemmend entgegen. Der Fortschritt der Zeit hat auch beim Juden sich bemerkbar gemacht: sein Selbstgefühl erwachte, was seine Vater oft als Gnade betrachteten, die Verachtung, so lange sie nicht in blutigen Fanatismus und die Menschheit schändende. Metzelei ausartete, weiset er mit'derselben Verachtung zurück; er ist sich seiner Bedeutung als Weltbürger bewußt, und wie erhaben ihm auch die Resignation, die das Auge aus das Jenseits richtet, erscheint, so fühlt er sich doch durch eine innere Stimme getrieben sein Recht als Mensch, ein Recht, auf das die Gottheit Jedermann hingewiesen und das uns vorzuenthalten Niemand befugt ist, nicht aufzugebcn. Und er muß dafür um so beharrlicher kämpfen, als das Edelste was ihm geblieben, sein Glaube, das Judenthum , oft zum Vorwände für die ihn treffende Verstoßung und Bedrückung dienen muß und auch hier fein Schmerz ein viel tieferer als der seiner Väter ist. Die alte Zeit war über die Religion des Juden bald mit sich einig, und man nimmt hier nur die Konsequenz wahr, mit der sie Alles auf das Christenthum zurückbezog und außer ihm weder Wissenschaft noch Kunst noch sonst irgend eine Manifestation des denkenden Geistes anerkennen wollte. Der Jude bekennt nicht das Christenthum, seine Vorfahre» haben dessen Stifter «mgebracht; hinlänglicher Grund also zur Verdammung des Juden: jedes nähere Eingehen auf sein Glaubensbekenntniß wurde für überflüssig, vielleicht gar für gottlos gehalten. Dem Geiste der darauf folgenden Zeit konnte eine solche Theorie nicht zusagen; das Judenthum sollte nun aus ratio-