Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 5 (1841)
- Issue
- Heft 51 (18.12.1841)
- Date
- 1841-12-18
- Page
- Seite 745 (sequence 17)
- Language
- German
- Belongs to
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745 Nachdem aber das jüdische Gebetbuch zu einem so bedeutenden Umfang und' zu einer Anhäufung von, zum Theil der Ueberzahl der Juden ganz unverständlichen Gebeten angeschwollen, wurde das Beten in der Synagoge zu einem gedankenlosen Hersagen immer mehr herabgezogen, wogegen sich unsre Gesetzeslehrer doch so sehr gestemmt hatten (Werp Vn drei bberp laV ns paa Via1 cn Berach. 30. b.), daß sie sogar Wiederholung des Gebetes verlangen, wenn es ohne Andacht gesagt worden (naiiaa bbsnai -nin wna is*?a Wann ato Ramb. a. a. O. IV, 15. X, 1.), daß, wer von einer Reise zurückkömmt, drei Tage mit dem Gebete warten soll ('s bbcm Vn p“ia san W’Vn '“i *1»« Erubiu 65. a.) ff. Die Folge dessen war, daß der Gottesdienst der Synagoge nicht bloß andachtslos und unruhig, lärmend ward, allen Eindruck auf die Gemüther verlor: sondern daß er auch immermehr in Werfall geriet!), die Synagoge leer und unbesucht wurde. Wie nachtheilig dies wieder auf die religiöse Fassung des ganzen Jsrael's überhaupt einwirkte, hat der Beobachter täglich vor Augen. Gleichgültigkeit, Lossagung, ja Abfall wurde in den Gemüthern seit lange vordere' ä, endlich verwirklicht. Jeder wahrhafte Religiöse fühlte sich mißgestimmt, unruhig über das Schicksal Israels und seines Kleinods, seines Glaubens, die lautesten Klagen erhoben sich. So wurde es zur unumstößlichen Wahrheit: eine Reform unsres Kultus verweigern, heißt unsre Religion zerstören; jene aufhalten, heißt sie untergraben; und da, sobald jene Grundlage, die wir oben bezeichnet haben, bewahrt bleibt, nicht einmal eine spezielle Autorität unsrer wirklichen Gesetzeslehrer gegen die zeitgemäße Umwandlung aller der Gebete, die später eingeschoben sind, spricht, ja der Zeit nach sprechen kann, unsre Gemeinden aber noch dieselbe Autorität, wie spätere Vorsänger haben müssen, so hüllen' sich die, welche die Reform verurtheilen, vergebens in den Mantel der Religion, sie sind der letzteren wirkliche Feinde. So wie von der einen Seite kein Bekenner einer Religion dieser in ihren Grundlehren und Grundformen sich entziehen kann, ohne sie selbst aufzugeben: so kann auch keine Religion das Recht haben, das Individuum in seinem heiligsten Theile, in seinem Erheben zu Gott durchaus an «in gegebenes Wort fesseln zu können, und ist dies wie der heiligen Schrift, so auch dem Judenthum nie eingefallen — es hat ihm von der einen Seite was seinen Bezug zu Israel betrifft, ein festes Bckenntniß vorgezeichnet, von der andern Seite aber ihm seine Persönlichkeit frei gegeben. Wo, ja wo ist es einer wahren Autorität in Israel eingefallen zu behaupten, daß mit dem Aufgeben et* nes ziLi *>rri, eines Piut u. dgl. der ■nur aufhört, ein ■m:-p zu sein! Die vorhergehenden Zeilen, die, der Veranlassung gemäß, keine erschöpfende Lösung der obwaltenden, unsre ganze Zeit bewegenden Frage sein sollen und können, schienen jedoch nothwendig, den Standpunkt anzugeben, von welchem das „Gebetbuch der Israeliten" und die vom Chacham Herrn Bernays erlassene rsma zu beurtheilen. Har letztere schon^das gegen sich, daß sie ganz ohne eine Motivirung ihres darin gegebenen Jffur's diesen.mit den auffälligsten Ausdrücken hinstellt, da es doch die Pflicht des Herrn B. gewesen, wenigstens zu gleicher Zeit eine solche Motivirung dem Publikum zu übergeben, indem das Judenthum nie, unsre Zeit aber am wenigsten geneigt ist, das Wort eines Einzelnen so gutwillig auf Glauben hinzunehmen — so müssen wir das darin über das Gebetbuch gefällte Urtheil näher beleuchten. 1) Die ganze Anordnung der jüdischen Liturgie im Allgemeinen ist in dem gedachten Gebetbuch bewahrt: die Tages-, Sabbat-, Fest- Gebetordnung in ihren Abschnitten, der Gebrauch des Schofar mit dem Segensspruch -ima Vip), das Lulab mit dem Segensspruche (aV)V nb'aa bs), die Gebetformeln für die das Lichterzünden mit Segensspruch am Chanukka, das Vorlesen der Megilla mit Segensspruch am Purim, der Begriff von!n'S als Gerichtstag (ivtrs arr:, ia mmatt ba), die Segenssprüche bei der Beschneidung, Trauung ff. 2) Die Grundgebete der jüdischen Liturgie sind bewahrt, und ist die Uebertragung einiger Stücke in deutsche Sprache durch den oben angeführten Mischnaspruch hinlänglich motivirt, wobei nicht zu vergessen ist, daß der Gottesdienst dennoch zu drei Vierteln in der heil. Sprache vor sich geht, so daß an eine Zurücksetzung dieser nicht zu denken. 3) Die Veränderungen, die getroffen worden, 51"