Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 5 (1841)
- Issue
- Heft 51 (18.12.1841)
- Date
- 1841-12-18
- Page
- Seite 742 (sequence 14)
- Language
- German
- Belongs to
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742 auch diesen Staat seinen Landsleuten zum aufstellt. In neuester Zeit noch - hat die Dänische Kanzelei aus geschehene Anfrage erwidert, es sei nach der Verordnung vom 13. August d. I. nichts dagegen zu erinnern, daß die Bekenner des mosaischen Glaubens zu Mitgliedern sowol der Kirchspiel-Vorsteherschaften als der Amtsraths-Behörden gewählt würden, daß dieselben jedoch an den Verhandlungen über Schul-Angelegenheiten nicht Theil nehmen könnten. Anmerk. d> Uebers.) 5. Andere Bedenklichkeiten, vom Unterschiede des Glaubens hergenommen. Vom Sabbat. Eidesformel. Gemischte Ehen. So wie es sich von selbst versteht, daß der Zutritt zu einem Amte in einem Staate, in welchem nur die Rede von einer gesetzlichen Ordnung ist, absolut bedingt ist von der Erfüllung der dem Amte obliegenden Pflichten, so versteht es sich auch von selbst, daß die Erfüllung aller allgemeinen Bürgerpflichten unbedingt an die Erhaltung des Bürgerrechts geknüpft ist. Man hat in dieser Hinsicht auch die Einwendung gehört, daß wenn die Juden auch ohne Widerrede ihre pekuniären und anderen Verpflichtungen erfüllen, ja,wenn sie sogar noch so vortreffliche Soldaten und so tapfer wie die Makkabäer in den übrigen Wochentagen sind, so würde doch keine Macht der Welt sie dazu bringen am Sabbat Kriegsdienste zu thun. Die Väter ließen sich an demselben wehrlos erschlagen, und derselbe fanatische Pedantismus verleitet sie um jeden Preis allein deswegen sich Stellvertreter zu kaufen. Es wäre aber doch, der Kuriosität wegen, werth zu wissen, ob man wirklich im Ernst glaubt, daß die Juden in Napoleons oder in den russischen, deutschen oder polnischen Schlachtreihen Urlaub gegen Lösegcld erhalten haben, wenn es sich traf, daß eine Schlacht am Sonnabend geliefert werden sollte. Sollte es jedoch so sein, wie es nicht der Fall ist, so ist es gegen die in allen civilisirten Staaten angenommenen Grundsätze, daß Jemand seine Religion als einen Grund anführen darf, sich einer bestimmten allgemeinen Pflicht zu entziehen. Es stimmt übrigens gänzlich überein mit den Vorschriften des alten Testaments, des Talmuds und der Rabbinen, daß die Feier des Sabbat dem unaufschiebbaren Rufe des Vaterlandes weichen muß. Es gibt kaum eine Verordnung, welche härter die Stimmung verflossener Zeiten gegen die Juden ausspricht als die vom 15. September 1747 vom Zeugen-Eid der Juden. Die Veränderungen, dir man öfter darin zu machen versuchte, scheiterten an — dem Bedenken der theologischen Fakultät in Kopenhagen; und ihr Bestehen ist um so auffallender, als ihr Eid der Treue als Militärs, ihr Bürgereid und der Amtseid des Predigers weder denselben beschwerlichen Formalitäten unterworfen sind, noch dasselbe Mistrauen athmen. Der letztere ist vollkommen dem anderer Prediger gleich, mit Ausnahme in Bezug auf die Augsburgsche Konfession; und in den beiden anderen Fällen besteht der Eid nur in den Worten: „So wahr mir Gott helfe und sein heiliges Wort!" oder wenn der Schwörende eine Bedenklichkeit dabei findet, „So wahr mir Gott helfe, der Schöpfer des Himmels und der Erde." Unser allgemeines Eides-Formular bedarf übrigens sehr einer andern Redaktion durch den etgenthümlichen Obskurantismus, der es durchweht, und bei dieser Gelegenheit ließe sich bequem Rücksicht auf die andern Konfessionen nehmen. Die Ehe zwischen Israeliten und Christen hat auch viel leidenschaftliches Vorurtheil gegen sich. Der bekannte Vorkämpfer der Kirche, Bischof Belle, fand jedoch nicht, daß in Gottes Wort ein Hinderniß derselben liegt, und durch das Reskript vom 14. Dec. 1798 ist es einem Juden erlaubt eine Christin zu heirathen, ungeachtet er sich nicht taufen lassen will, ,',aus Ursachen, die wichtig für sein Gewissen sind, welches der König nicht zwingen will," jedoch müssen alle Kinder im Christenthum bekehrt werden. Später ist auch die Erlaubniß gegeben und kaum je versagt worden — ein Verbot, welches sich auch ohne Zweifel als unklug und schädlich in seinen Wirkungen gezeigt haben würde. In der Bedingung der Erziehung der Kinder, die auch für gemischte Ehen mit Katholiken gilt, herrscht gewiß nicht der Geist eines aufgeklärten Patriotismus. Daß die Kinder getauft werden, macht die Sache noch nicht klar, nach Luthers eigenen Worten: „das Wasser allein thut's freilich nicht," und es ist nur wenig Sicherheit darin, daß sie wirklich Christen bleiben. Die Einwirkung jüdischer Ansichten kann dadurch nicht verhindert werden, sowie es grausam wäre zu fordern, daß der Theil der Ellern, welcher seinen Trost und Frieden im Mosaismus findet, jede