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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1841-12-18 · Heft 51 (18.12.1841) · p. Seite 741

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
5 (1841)
Issue
Heft 51 (18.12.1841)
Date
1841-12-18
Page
Seite 741 (sequence 13)
Language
German
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741 uren mit jener Vertheidigung der absoluten Macht gegen freie Verfassungen, daß „das Volk selbst nur wenig Nutzen davon hat," und beruht auf der niedrigen Ansicht, welche nur die Auszeichnung erkennen kann, die Einzelnen zu Theil geworden ist, aber nicht das Bewußtsein von Freiheit, Recht und Menschenwürde, welches die Massen durchdringt. Auf solche Weise würde auch der einzige Vortheil der Emancipation der irischen Katholiken darin bestehen, daß einzelne Reichere Plätze im Parlament und Staatsämter erhalten haben, und nicht darin, daß fünf Sechstheile der Nation ein Anrecht dazu haben. Das Gesetz soll nicht seine Preisbelohnungen ausschließlich für die Einzelnen aufstellen, sondern den Kräften Aller die Schranken öffnen. Nirgends aber ist jenes Argument falscher, als wo es, aus Partheilichkeit für den Abfall vom Glauben, dem Einzelnen so außerordentlich leicht gemacht wird für seine Person das Ziel zu erreichen. Es ist übrigens nicht leicht zu begreifen, wie ein Glaubenswechsel der Nationalität eine Garantie geben kann: daß ein Bekenner des mosaischen Glaubens, durch den bloßen Uebertritt, um so viel besserer Patriot und Bürger eines Landes werden sollte. Das heißt nicht recht die inhaltschweren Worte verstehen: „gebt dem Kaiser, was des Kaisers ist, und Gott, was Gottes ist!" Es wird dem Uebertritt zum Christenthum nicht die Bedeutung geben von der Anerkennung der Heiligkeit und des himmlischen Ursprungs der christlichen Lehre, sondern nur des Wunsches, den andern Bürgern an Gerechtsamen gleich zu werden; und die ganze Operation, wenn sie nicht aus tieferen Grunde geschähe, würde nur das Dasein eines Aufklärungs-Jefuitismus bezeichnen.. Nur eine tiefe Verachtung der Religion kann sie für ein Zeichen von etwas außer ihr Liegendem, für etwas Anderes, als was sie selbst ist, herabwürdigen wollen. Nur kin hoher Grad von.Geringschätzung des Staates kann als Bürgschaft, daß man zu ihm gehöre, verlangen, nicht die Erfüllung der Pflichten, nicht Gehorsam gegen die Gesetze, sondern üncn Akt, welcher einer ganz andern Sphäre gehört und gehören muß, die nur das Auge des Allwissenden und das eigene der Seele schauen kann. Die Religion hat ihren Glauben, der Staat bat seine Gesetze. Das Glaubensbekenntniß führt zur RAigion; der Gehorsam gegen die Gesetze macht zum Bürger des Staates. Die Verwirrung dieser beiden Verhältnisse führt zur Verleugnung beider, zu Leichtsinn und Lüge. Welches Geschrei würde nicht die christliche Welt erfüllen, wenn man z. B. in einem katholischen Staate die Ausschließung der Protestanten damit vertheidigen wollte, daß sie sich durch Uebertritt zum Katholizismus an die „Nation des Staates" schließen sollten, der aus Katholiken besteht! Umgekehrt ist dieses der Fall in Norwegen, und kein Land verdient mehr ein strengeres Urtheil von der Welt wegen Intoleranz und Zusammen werfen von Staats - und Kirchentüchtigkeit als dieses besungene Land „der Freiheit." Wenn der Uebertritt zum Christenthum dem Israeliten den Eintritt in Norwegen eröffnet, müßte es der Gesetzgebung obliegen zu proklamiren, daß sie den Uebertritt zum Christenthum für eine bloße politische Handlung ansehe, für einen Akt der Nationalisirung, und von den Kanzeln müßte die erbauliche Rede ertönen, daß die Taufe außer der Bedeutung, zum Glauben an den Erlöser und seine Lehre zu weihen, noch eine andere, davon himmelweit verschiedene hat, die einer Jntimation namralisirt zu werden. Es giebt nur eine Taufe, welche zur Nationalität weiht: die Bluttaufe im gemeinschaftlichen Kampfe für Freiheit und Vaterland. Und dieser haben die Juden sich unterzogen, wo sie Veranlassung dazu hatten. „Ihr Blut hat sich mit dem unsrigen auf dem Schlachtfelde gemischt," war der Machtspruch, womit man in Frankreich die ohnmächtigen Anstrengungen der letzten Intoleranz über den Haufen warf. Und im deutschen Befreiungskriege haben die Deutschen Ursache gehabt, dasselbe Erkenntniß abzugeben. Denn dort stehen Namen von Juden neben denen der Christen auf den Denkmälern für die Gefallenen. 4. „Juden als Beamte?"—„Gott bewahre!" (Der Verfasser führt hier Frankreich, Holland und Würtemberg an, wo von einigen Juden Beamtenstellen im Militär, wie im Civil seit einer Reihe von Jahren bekleidet worden sind, und wo keine Klage darüber laut wurde. Auch in Dänemark hat nach dem bekannten Gesetzkundigen Algreen Ussing die Gesetzgebung keinen hinreichenden Grund zur Ausschließung der Israeliten von Aemtern, die nicht mit der Religion in Verbindung stehen, weshalb Wergeland

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