Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 5 (1841)
- Issue
- Heft 51 (18.12.1841)
- Date
- 1841-12-18
- Page
- Seite 738 (sequence 10)
- Language
- German
- Belongs to
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738 zu bekommen, ist es nur nöthigdaß man solche Gesetze, welche bürgerliche Gegenstände betreffen, von denen trennt, die einzig und allein von der Religion ausgehen. Nach eigenen Gesetzen rücksichtlich der Ehe, der Scheidung, der Erbtheilung und ähnlicher Verhältnisse leben die Juden durchaus nicht überall, und nur an den wenigsten Orten haben sie eigne Gerichte, um dergleichen Angelegenheiten nach ihren Gesetzen zu entscheiden. Wo sie existiren, fristen sic ihr kümmerliches Dasein nur durch die Trägheit jener Gesetzgebungen, die sich fürchten, an das Veraltete zu rühren — in diesem Falle um nicht gemahnt zu werden an die Forderungen der Gerechtigkeit' und Staatsklugheit mit Rücksicht aus die Juden überhaupt. In den Staaten,, wo Juden Bürger sind, müßten solche Eigenheiten keinesweges geduldet werden, wenn sie der Stellung der Bürger, entgegen sind. Die Erfahrung zeigt auch, daß die Juden ihrer Aufhebung durchaus keine Hindernisse in den Weg legen. Eine andere Art von Bestimmungen giebt es, welche auch den Namen von Gesetzen führen — besonders die über die Beschneidung, den Sabbat und Verbote gegen gewisse Speisen —* sowie die katholischen Bestimmungen über die Fasten den Namen von Fastengesetzen führen. Diele Bestimmungen betrachten aber alle Juden als von der Religion ausgehend; denn selbst diejenigen — und ihre Zahl ist aller Orten bedeutend — welche davon abweichen, gehen dabei von der Ansicht aus, daß ihre Religion auf einer höheren Entwickelungsstufe diese Eigenthümlichkeiten entbehren könne, aber nicht von der, daß sie nicht von Anfang an mit der Religion in Verbindung standen. Ganz fehlerhaft ist denn auch die Meinung, daß jene Gesetze schon von Moses an etwas rein Politisches waren, eine reinnationale Gesetzgebung, welche der Religion fremd war. Außerhalb des Gebietes religiöser Meinungen gehört sie nicht, und die Vielen, die sich, ihrer Ueberzeugung nach, ihrer Beobachtung überhoben halten, glauben sich dadurch dem Staate »ichum ein Haarbreit näher gebracht. Alle Juden halten sich in den Verhältnissen, welche unter die bürgerlichen Gesetze sortiren, verpflichtet unbedingt ihnen zu gehorchen, aber nicht des Staates wegen von andern abzuweichen oder aber sich nach ihnen zu richten. Die historische Ansicht, welche den Ceremonialgesetzen eine politische Natur unterlegt, findet auch, daß sich Moses der Lehre Abrahams von eine»; einzigen Gotte, der Himmel und Erde erschaffen, nur als eines Mittels bedient hat, um einen Staat zu bilden und seiner politischen Gesetzgebung in Allem Autorität zu verschaffen, wie in Rom und den griechischen Republiken die Religion der Priester und Auguren den Staatszwecken am besten diente. Das letzte und einzige Ziel, welches Moses vor Augen gehabt haben sollte, war also die Stiftung eines Staates; alle seine Gesetze sollten auf einen politischen Zweck berechnet, die Religion ihm -nur ein Regierungsmiltel, seine ganze religiöse Gesetzgebung ein Mechanismus, sein einziger ewiger Gott der veus ex machiua desselben, und er selbst der schlaue Maschinenmeister sein, der es verstand, so das Staatsschiff auf die beste Weise zu lenken. Von einem solchen Standpunkte aus würde" es dann eine eben so leere Floskel sein, die fünf Bücher Moses ein Religionsbuch zu nennen, wie z. B. die römische Geschichte des Titus Livius, worin auch viel von Weissagungen, Priestern und Auguren zu lesen ist. Moses aber, wenn man nur sein Bestreben als auf die Stiftung eines Staates gerichtet betrachtet, neben Roms und Griechenlands Gesetzgeber zu stellen, scheint eine leere Höflichkeit zu sein, wenn man bedenkt, daß-der von ihm unter den ungünstigsten Umständen gegründete Staat, von Anfang an zerrissen von innern und äußeren Kämpfen, nie einen anhaltenden Ruhe - oder Glanzpunkt gehabt hat, welcher berechtigen könnte den jüdischen Staat, als Staat, Rom oder Athen oder einer Monarchie Asiens an die Seite zu setzen. Und diese schwache, politische Existenz sollte das höchste Ziel gewesen sein, welches der göttlich begeisterte Gesetzgeber zu erreichen strebte? Um sein Volk zu Eroberern zu machen, sollte er ihm Ceremonialgcsetze gegeben haben, die alle äußere Thätigkeit zu hemmen scheinen? Man muß gestehen, daß das Mittel sonderbar genug gewählt wäre. Rom, das die Welt erobert hat, hatte ganz andere Gesetze. Und jenes kümmerliche, nationale politische Dasein sollte es sein, welches alle Gräber der Völker der altey Welt überlebt hat? Unter solchen Umständen ist es wol nicht so unnatürlich, so fanatisch judenmäßig, die mosaische Gesetzgebung aus einem anderen Gesichtspunkte auszufassen, zu glauben, daß die Religion