Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 5 (1841)
- Issue
- Heft 51 (18.12.1841)
- Date
- 1841-12-18
- Page
- Seite 736 (sequence 8)
- Language
- German
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736 diese NoveüHr einen vollständigen Werth und große Autorität. Hier heißt es aber: didicimus, alios quidem solarn liebraicam Jinguam lenere, eaqut* in sacris Jibris 10- S©MfIllS uti veile, alios vero dignari etiam graecam saniere. Ferner: nieliores esse judicamus eos, qui graecaw^iam linguam ad sacrorum librorum Icctiö" neill assumere volunt. Ferner: Sancimus igitur, licentiam esse Hebraeis, qui volunt, in Svnagogis suis, quocunque plane in loco Hebraei sunt, sacros Üb ros graeca lingua ubi conveniunt, lcg*01icll. Endlich: ut clara deinceps sint, quae leg'lllltiir9 convenientibus omnibus. Hier wird uruytnuoxeiv hinlänglich durch legere erklärt als „lesen," was nicht auf einen bloßen Predigttext, und nicht auf eine Erklärung paßt, sondern auf Vorlesen der Schrift in den Synagogen. Der Kaiser giebt auch zwei Gründe an, erstens damit die Zuhörer nach dem Vorgelesenen leben, und die Drehereien der „Erklärer" durchschauen sollen, die, auf die Unkenntniß des Hebräischen bei ihren Zuhörern bauend, den hebräischen Worten willkührlichen Sinn unterschoben. Es scheint uns hieraus hervorzugehen, daß allerdings eine Vorlesung aus der Schrift statt fand, die dann von den Methurgemanini erklärt wurde, und daß der Kaiser denen, die es wollten, die Erlaubniß gab, auch die Vorlesung in der Landessprache (in Italien der lateinischen) zu halten, wozu er den griechischen Juden' die 8eptuag. empfahl. Dies ftimmt aud) mit dem überein, was Philo von den asiatischen Juden berichtet, und wir bemerken nur noch, daß es sich bei der Novelle nicht um die alexandrinischen, sondern um alle Provinzialjuden handelt. Hatte doch übrigens der Verf. selbst gesagt, daß die8ept. aus religiösem Bedürfniß den äegyptischen Juden entstand, und sollte dies bloß im häuslichen Lesen bestehen? — Der Einwand Frankel's, der Concipient der Novelle habe in ävuyivcoayMv einen Verstoß in einer ihm wahrscheinlich unverständlichen Angelegenheit gethan, ist darum unzulänglich, weit die Novelle aus den Interpellationen der Juden seist entstanden, die die Sache doch wohl dem Kaiser klar vorgelegt haben werden. Wenn endlich der Talmud darüber schweigt, so wäre doch wohl das Schweigen über die Sitte, daß bei gewissen Gemeinden gar nicht die Schrift verlesen werde, noch bei weitem auffallender. — Je weniger aber die Resultate in diesem ersten Kapitel positiv sein konnten, desto mehr sind sie dies in den folgenden Kapiteln, die den vorliegenden Text der 8ept. selbst betreffen. Der Verf. steht hier auf den festesten Füßen. Zweites Kapitel, Kritik des Textes der Septum ginta. Hier giebt der Verf. sehr sichere Nachweifungen über die Art, wie der Text corrumpirt worden, durch Abschreiber, Eloffeme, Verbesserer. Drittes Kapitel, Aussprache, Grammatik des Hebr. bei den LXX, ihre Hermeneutik und Exegese. Der Verf. bringt hier sehr klare Anschauungen hervor, die die Verhältnisse in linguistischer Beziehung sehr verdeutlichen. Ec charakterisirt hier, wie die LXX frei übersetzten, in Person und Zahl sich an den Text nicht binden, amplisieiren, contrahiren, lösen Tropen auf ff., ja selbst dem Midrasch huldigen sie hie und da; ihre Kenntniß des Hebräischen ist ohne alle Tiefe, wie der Verf. scharf erweist. Viertes Kapitel, der hebr. Text der LXX, Ausgaben, Literärgeschichte. Der Verf. zeigt, daß die LXX aus einem hebr. Codex übersetzten, der der Masora konform, aber oft incorrekt war, ihr Text war unpunktirt, die Wörter oft abbrevirt. Von Wichtigkeit sind des Verf. Untersuchungen über Kri und Ktib und das Verhalten der 8ept. zu diesen. — So giebt der Verf. schon in den Allgemeinheiten eine reiche Ernte, und wir können uns eine um so größere aus der Fortsetzung des Werkes versprechen, die recht bald an's Licht treten möge. — Tages-Corrtrolr. Norwegen. (Fortsetzung.) 2. Die Nationalität der Juden. Ein anderes Moment, welchem die übrigen Kränkungen wie eine Art dazu paffender Verzierungen beigefügt sind, ist das Fremde, die verschiedene Nationalität. Es ist nicht bloß die Frage, welche hervortritt, ob es heutzutage dem Staate geziemt, daß das äußere Bekenntniß eines bestimmten Glaubens — denn mehr kann nur Gott, der die Herzen prüft, fordern — vor andern privilegirt ist; man will aber auch in den Juden nicht bloß Andersglaubende, sondern Fremde in einer andern Bedeutung sehen, als wir uns Franzosen oder Deutsche denken. Dieses lernen wir nicht von den wenigen Nationen, unter denen der bürgerliche Unter-