Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 5 (1841)
- Issue
- Heft 50 (11.12.1841)
- Date
- 1841-12-11
- Page
- Seite 727 (sequence 15)
- Language
- German
- Belongs to
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727 Finanzen zerfallen, für diese gesonderte Vorstände, die nicht mit einander Zusammenhängen, angeordnet werden sollen? Daß da, wo die Geschäfte der Gemeinde vermöge der Größe letzterer zu bedeutend sind, die einzelnen Rubriken gesonderte Vorstände haben müssen, ist leicht ersichtlich. Daß aber bei völliger Trennung dieser Branchen, und gegenseitiger Unabhängigkeit der Geist und die Richtung so verschieden werden können, daß sie sich am Ende völlig widersprechen, daß ferner alsdann der eine Theil den andern so überwuchern kann, daß jener blühet, während.dieser verfällt, daß überhaupt im Leben der Gemeinde jede Einheit aufhört, während doch das Ziel VA?-Gemeinde eines sein soll, die Erhaltung, Belegung und Veredlung der Religionsgemeinde, sieht sich eben so leicht ein. Das Verständige ist demnach, daß der Vorstand als organischer Körper ein einiger ist, die Glieder desselben für die verschie- Wien Branchen verschiedene Kommissionen bilden, Welche jedoch ihren Gang von dem Vorstande im Ganzen vorgeschrieben bekommen, und diesem Rechens^aft schuldig sind. So sollte genau genommen kein Gemeindeinstitut einen unabhängigen Vorstand haben; und wenn es nicht möglich ist, jedes Gelneindeinstitut mit einem Vorsteher aus dem Schooße des Gesammtvorstandes zu versehen, so sollte doch jeder Vorstand eines speziellen Instituts nur als Delegirter des Gesammt-Vorstandes fungiren. Was nun die Zahl der Vorsteher betrifft, so versteht es sich von selbst, daß diese von der Größe der Gemeinde und dem Umfange ihrer Angelegenheiten abhängig ist: dennoch muß es hier Regel sein, ihre Zahl nicht zu groß sein zu lassen, weil dadurch die Kraft dieser Behörde sehr geschwächt wird. Ze größer die Zahl der Beschließenden ist, desto schwerer ist ein Beschluß, desto schwerer ist Thätigkeit und Energie zu erzielen. Auf viele andre Weise kann, wie bald weiter besprochen werden wird, die Gemeinde vor Uebergriffen und Einseitigkeit von Seiten des Vorstandes geschützt werden: aber vor Schwäche, Ohnmacht, Thatlosigkeit eines vielköpfigen Vorstandes kann sie Nichts schützen. (Fortsetzung folgt.) Anzeiger. Zn demselben werden Annoncen aller Art gegen Ij Ngr. (1 gGr.) Gebühren für die gespaltene Seile aus Petit-Schrift oder deren Raum sowie literarische merkantile u. a. Beilagen ausgenommen. Die Verlagshandlung. Einladung?ur Subscription. Mit Neujahr 1842 beginnt Dev Dvient Berichte Studien und Kritiken für jüdische Geschichte und Literatur. Herausgegeben von vr. Julius Fürst seinen dritten Jahrgang. Diese Zeitschrift erscheint in wöchentlichen Lieferungen ä 2 Bogen, deren einer historischen, der andere literarischen Nachrichten gewidmet ist. Ueber den Gehalt und die Gediegenheit derselben, haben sich bereits mehrfach die günstigsten Stimmen vernehmen lassen. An äußerer Eleganz übertrifft sie alle übrigen Journale ähnlicher Tendenz. Unterzeichneter richtet daher an ein geehrtes Publikum die ergebenste Bitte, sich recht zeitig auf diese Zeitschrift abboniren zu wollen, da nach dem Verhältniß der Abbonentenzahl die ganze Auflage bestimmt werden wird. Außer allen Buchhandlungen Deutschlands, nehmen auch alle Postämter und Zeitungsexpeditionen Bestellungen cm> da die Königl. sachs. wohll. Zeitungsexpedition, den Debit übernommen hat. Der Preis für den ganzen Jahrgang ist 5 Thlr. Vierteljährlich 1 Thlr. Ngr. oder 1 Thlr. 6 gGr. Da von Seiten der Redaktion weder Mühe noch .Kosten gespart wurden,.um das'Beste und Gediegenste recht schnell herbeizubringen, so vertraut sie den Förderern und Freunden des Guten, daß sie für Verbreitung dieses Blattes in ihren Kreisen, namentlich bei Gemeindevorständen und angesehenen Gemeindegliedern, recht thatig sein werden. Leipzig, im November 1841. C. L. Fritzsche. i