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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1841-12-11 · Heft 50 (11.12.1841) · p. Seite 722

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
5 (1841)
Issue
Heft 50 (11.12.1841)
Date
1841-12-11
Page
Seite 722 (sequence 10)
Language
German
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722 den, daß dieselben jedoch an den Verhandlungen über Schulangelegenheiten, wie das schon in der Verordnung vom 29. Juli 1814 §. 37 begründet sei, nicht theilnehmen könnten. ^Oesterreich. Pesth, 13. November. (Allg. Augsb. Zeit.) Aus Siebenbürgen erhalten wir die Nachricht, daß ein christliches Mädchen, protestantischer Konfession, öffentlich zum jüdischen Glauben übergetreten ist. Sie machte vorher den Geistlichen ihres Glaubens mit ihrem Entschluß bekannt, welcher ihr, nach fruchtlosen Vorstellungen, das nöthige Zeugniß, unterschrieben von noch drei andern Geistlichen, ausfolgte. Die Konvertitin heißt Sari Nagy und nahm jetzt den Namen Rebecca an. Sie heirathete einen jüdischen Handwerker, der sie aber nicht zum Uebertritt veranlaßt haben soll, sondern man erzählt, daß sie schon von frühester Kindheit Neigung dazu in sich gefühlt hätte. Merkwürdig war auch ihre Hochzeitfeier nach jüdischem Ritus, wozu sich viele Grundherren christlicher Religion einfanden, die mit großer Toleranz das Brautpaar reichlich beschenkten. Der bei der Trauung anwesende Pastor sprach zu ihr beim Abschied einige Worte, worin er den Wunsch ausdrückte, daß sie in ihrer neuen Religion den Seelenfrieden finden möchte, den sie gesucht. Raab, im November. (Privatmitth.) Wie sehr das Verhältniß zwischen den verschiedenen Konfessionen in unserm gesegneten Ungarn sich immer mehr zum Bessern gestaltet, zu erweisen, lassen Sie mich einige Beispiele anführen. Vor einiger Zeit starb der israelitische Wirthshauspächter des bischöflichen Gutes Szöny in einem benachbarten Komitate in schönstem Mannesalter, und hinterließ eine Wittwe ohne Vermögen nebst acht unversorgten Kindern. In ihrer Noth ermunterte sie der gutherzige Güterpräfekt von Szerdahely, sich an den hochwürdigsten Herrn Diöcesan-.Bischos von Szlankovisch mit einer Bittschrift um Unterstützung zu wenden. Der Herr Bischof resolvirte wie folgt: „der Bittstellerin wird der ganze jährliche Pachtzins lebenslänglich erlassen, so lange selbe Wittwe bleibt." Der Pachtzins war nicht unbedeutend. — Nicht minder verdient der folgende Zug wahrer Humanität und echter Toleranz d.ie vollste Anerkennung. Eine hiesige israelitische Familie früher -im Wohlstände war theils durch Konjunkturen im Handel theils durch vermehrten Hausbedarf bei alljährlich zunehmender Nachkommenschaft sehr herabgekommen. Einer der ältern Söhne dieses Hauses hatte bisher mit ausgezeichnetem Erfolge studirt und bereits die vier Grammatikalklassen zuminder gelegt. Nun aber fanden sich die Eltern in die traurige Alternative versetzt, entweder sich und if "-n übrigen Kindern das Nothwendigste selbst zu entgehen oder den talentvollen Jüngling, der zu den schönsten Hoffnungen berechtigte, seiner wissenschaftlichen Laufbahn zu entreißen. In dieser bedrängten Lage kam ihnen vom Himmel der glückliche Gedanke sich an hen hochherzigen Diöcesan-Bischos und Grundherrn I v. szt zu wenden. Der Erfolg übertraf ihre kühnsten Erwartungen. Seine bischöfliche Gnade bewilligten nämlich dem Studirenden ein jährliches Stipendium von 190 fl. Conv. Mze. für die ganze künftige Dauer seiner Studirjahre. — Während nun alle Königlichen Freistädte ihre Thore den Israeliten öffnen und die eine und die andere wol auch ihre Verwunderung äußert, was man denn eigentlich von dem Juden zu fürchten hat, da er Ordnung und Sitte so heilig hält, wie die besten'Bürger des Staates und in Menschenfreundlichkeit gewiß nicht zurücksteht, zeichnet sich die Königl. Freistadt Raab noch immer durch ihr hartnäckiges Ablehnen der freundlichsten Anerbietungen, welche die nun landesgesetzlich in Kraft zu tretenden Bestimmungen, das Niederlaffungsrecht der Israeliten betreffend, vermitteln sollen. Befremden kann es Niemand, der da weiß, daß der christliche Kaufmann in der Gewerbsamkeit der Juden seine Rivalität fürchtet, die gegründet scheinen könnte. Eben so werden die Hierlands wichtigen Wochenmärkte am Samstag abgehalten und dem Juden Schnippchen geschlagen; letzteres galt aber nur in frühern Jahren, da der religiöse Sinn unserer Glaubensgenossen sich noch nicht über eines der Grundgesetze, von denen die Aufrechthaltung unserer Lehre abhängt, so leicht wegsetzt, wie jetzt, wo der erste Glaubenssatz des Gewerbsmannes „19 eine feine Mark" lautet und für Hohes und Wahres kaum noch ein Plätzchen in den befangenen Gemüthern sich findet. — Eben so wenig läßt sich der Jude durch jenes Verbot ab-

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