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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1841-12-11 · Heft 50 (11.12.1841) · p. Seite 715

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
5 (1841)
Issue
Heft 50 (11.12.1841)
Date
1841-12-11
Page
Seite 715 (sequence 3)
Language
German
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715 mativ ist) forschte, und es ergab sich, daß diese Denunziation vom Schulrathe, worunter nach dem Gesetze auch einige Gemeindevorsteher, ausgegangen, obschon Letztere alle und jede Theilnahme ignoriren wollen. Wenn schon das Wort „Denunziation" im Allgemeinen einer alten, außer Kours gesetzten und verrufenen Münze, gleicht, so trägt selbiges von einer Verwaltung ausgesprochen, gewiß das Gepräge der Gehässigkeit an sich und verdient daher mit Recht die allgemeine Rüge, daß man sich solcher unedlen Mittel bedient, analog denen die bei Gelegenheit der Anklage gegen die Talmud-Tora- Schule in Anwendung gebracht, aber höchsten L)rts in ihrem Werthe oder vielmehr Unwerthe anerkannt worden sind. — Zur Beruhigung der vielen auswärtigen Freunde des Herrn Jsaaksohn können wir noch hinzufügen, daß sich die Vorsteher besagten Vereins an Einen Hohen Senat mit einem desfallsigen Gesuche gewendet und einstweilen bis nach erfolgtem Bescheid, die Erlaubniß ausgewirkt haben, die sabbatlichen Vorträge ununterbrochen fortsetzen lassen zu dürfen"). Da sich diese Angelegenheit der Fürsprache gewichtiger Personen in und außer dem Senate zu erfreuen hat, so dürfen wir hoffen, daß ein hoher Senat in seiner Unparteilichkeit und Gerechtigkeitsliebe, trotz dem ungünstigen, von dem israelitischen Vorsteher an denselben in dieser Sache abgestatteten Berichte, besagten Verein in seinem Rechte beschützen und zu dessen Gunsten entscheiden werde. — II. Die neue Begräbnißordnung. Dieselbe bestehet aus 30 HK. die sehr eu detail gehen. Es ist nicht in Abrede zu stellen, daß — wie es auch in der Einleitung der Begräbnißordnung heißt — seit der Verlegung des Friedhofes außerhalb der Stadt, der Mangel eines geordneten Begräbnißwcsens fühlbar geworden. Es war deshalb auch schon vor zwei Jahren die Rede davon, eine solche einzusühren, was sich indeß aus uns unbekannten Gründen, so sehr in die Lange gezogen — bis endlich Anfangs dieses Monats guuest. Begräbnißordnung a) Diese Vortrage wurden früher in der großen Synagoge gehalten; seit aber Herr Js. die Stelle eines Rabbi bekleidet, fanden es die Vorsteher angemessen, dieselben m einer Priyatsynagoge genannt „zur Klaus" abhalten zu lassen. Einsender. zum Vorschein kam, wovon gedruckte Exemplare allen Gemeindegliedern zugeschickt wurden. Diese Be« gräbnißordnung beschränkt die Thätigkeit der ninun auf das Waschen, Kleiden und Einsargen des Tobten, wohingegen Begleitung und eigentliche Bestattung besoldeten Männern übergeben ward; hierdurch sahen sich' die beiden Gesellschaften tr-ron ’saiai und bewogen, dagegen zu protestiren und namentlich: a) gegen das in der Begräbnißordnung vorherrschende Prinzip, sämmtliche Anordnungen bei den Leichenbegängnissen unter die Aufsicht eines besoldeten Beerdigungskommissärs zu stellen, und b) gegen alle in der Begräbnißordnung enthaltenen Bestimmungen, die die Rechte der Begräbnißgesellschaften verletzen und ihre frühere Funktionen beschränken, förmlich zu protestiren"). Zugleich setzten sie den Herrn Senatskommissär und den Gemeindevorstand von dem einstimmig gefaßten Beschluß der Begräbnißgesellschaftcn in Kenntnis, daß sie, wie es ihre Ehre und ihre Selbstständigkeit erfordert, für den eventuellen Fall, wenn gegenwärtige Darstellung unbeachtet bleiben und die vorliegende Begräbnißordnung in ihrer gegenwärtigen Gestalt und Fassung am 1. Januar 1842 in Kraft treten sollte, die sammtlichen Leistungen der Begrabnißgesellschaften, vorbehaltlich und unbeschadet ihrer Rechte, bis auf Weiteres suspendiren und sich auf Gegenseitigkeit beschränken werden. Ul. Kandidaten zur zweiten Rabbinenfteile.- Vor Kurzem las man eine semi-offizielle Bekanntmachung, worin Rabbinen oder befähigte Rabbinatskandidaten aufgefordert werden, sich zu der hier vakanten nunmehr zu besetzenden Stelle einer zweiten Rabbiners zu melden. Es war in der That höchste Zeit daran zu denken, das leider so verwaiste Rabbinat (dessen Nestor uns Gott noch recht lange erhalten wolle!) wieder zu ergänzen. Wenn auch nach dem Gesetze zwei Unterrabbinen hier angestellt sein sollen, so wollen wir uns einstweilen gerne mit einem tüchtigen zweiten Rabbinen begnügen. ") Hakten sich denn aber auch diese Gesellschaften zu einer geordnete»» LeichenbegleitUHg und Leichenbestattung verstanden? Redakt,

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