Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 5 (1841)
- Issue
- Heft 49 (4.12.1841)
- Date
- 1841-12-04
- Page
- Seite 703 (sequence 7)
- Language
- German
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703 die vollkommene Unabhängigkeit der Käufer von'den Verkäufern, werden jene auch von der Nothwendigkeit befreit, wiederum von dem kaufen zu müssen, von dem sie sich einmal betrogen sahen. Der Kanzler Autenrteth hat wahr und geistreich den einfachen Gedanken ausgedrückt, auf den hier Alles ankommt, indem er eine Rede in der Würtembergischen Kammer mit den Scherzworten endigte: „Selbst habe ich mich schon mehr als einmal in der gefährlichen Lage befunden, daß ein Jude mich gefragt hat: Nichts zu handeln? Nichts zu handeln? mit dem einfachen Worte Nein aber war die ganze Gefahr verschwunden." In Ländern, wo noch von Nahrungsfreiheit die Rede sein muß, machen die Gegner der Emanzipation der Juden kein Geheimniß daraus, daß sie die ausschließenden Gesetze als Mittel betrachten die Konkurrenz zu hemmen. Die traurige Erfahrung hat sich wiederholt in Deutschland bestätigt, daß so erbärmliche Rücksichten im Stande sind, auf die Entscheidung einer Frage einzuwirken, welche die natürlichste Freiheit und das moralische Interesse des Menschen betrifft. Ein Franzose, ein Dritte würde es in einer solchen Sache nicht wagen, solche Argumente geltend zu machen, und auch in Deutschland würde es nicht geschehen können, wenn eine gemeinschaftliche konstitutionelle Gesetzgebung es umfaßte. Nur in den engen Kreisen kleiner Staaten sind sie an's Licht getreten und haben ein vergängliches Uebergewicht errungen. Leider aber nimmt Norwegen von ihnen und nicht von jenen freieren Ländern die Modelle seiner Gesetzgebung. Die Aufgabe der Gesetzgebung ist doch bei dem allen an sich sehr einfach. Sie verbiete unbedingt, was sie als schädlich erkannt hat, und sorge dafür, daß die ausübende Macht über die Aufrechthaltung ihres Verbotes wache! Hält sie einen gewissen Nahrungszweig, ohne daß sie glaubt ihn gerade verbieten zu können, für unvereinbar mit den höheren Bedingungen des Bürgerrechts, so knüpfe sie die Ausschließung an diesen einzelnen Nahrungszweig, wie die Würtembergische Gesetzgebung gethan hat. In keinem Falle lasse sie aber einen Zustand der Dintze bestehen, welcher, .statt dem Uebel abzuhelfen, nicht bloß den Unschuldigen mit dem Schuldigen, sondern den Unschuldigen al- I lein strafen würde. Denn es wird denen, welche j sich mit Leib und Seele dem Handel ergeben haben,! wenig am Herzen liegen, ob Der, der sich den Wis- I senschasten gewidmet oder sich das Zutrauen seiner! Mitbürger erworben hat, eine würdige bürgerliche! Stellung erreichen kann oder nicht; aber der Letztere, Er allein, welcher von einem höheren Streben; beseelt wird, und welcher dem Staate gehören und! ihm zum Nutzen und zur Ehre mit allen seinen : Kräften sein kann und will, Er allein wird sich bej schränkt und gekränkt fühtdn durch eine Ausschließung | aus Gründen, mit dem sein ganzes Dichten und Trachten nichts zu thun hat. (Fortsetzung folgt.) Belletristik. M o m u s. j Dem, der das Leben in seinem strengen Ernste,! in der nachhaltigen Kraft, womit es durchgeführt sein will zu würdigem Ziele, wohl aufzufassen .versteht, geziemt es auch, in leichter Stunde die schwere! Hülle abzuwerfen, und, nachdem Helm und Schwert, | wie Stab und Pilgerkleid abgelegt worden, dem 1 Strom des Augenblicks sich hinzugeben. Länger schon vermißten Freunde in dieser Allg. Zeit, des Judenthums, welche der Spiegel des jüdischen Le- , bens in seinem ganzen Umfange sein soll, gerade ein sehr bedeutendes Element, das dem jüdischen Geschlecht einwvhnt, jenen flüssigen Humor, der in günstiger Stunde als ein lustiges Feuerwerk funkeni sprühend und vielgestaltig sich eine momentane Gelj tung verschafft. Allerdings ist aber auch nichts I schwieriger, als, was nur durch seine Flüchtigkeit ■ und die Umgebung gehoben wird, durch den Buch-; staben zu fesseln, und isolirt dem Publikum entgegentreten zu lassen, welches die Laune des Urj sprungs nicht mitbringt. Im Vertrauen aber, daß z gerade darum an diese flüchtigen Kinder nicht der ernste Maßstab strenger Forderung gelegt werden wird, wollen wir es wagen, unseren Lesern von Zeit zu Zeit einige Gaben bezeichneter Art vorzule-