Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 5 (1841)
- Issue
- Heft 49 (4.12.1841)
- Date
- 1841-12-04
- Page
- Seite 701 (sequence 5)
- Language
- German
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701 deutschen Staaten ist, nämlich daß jeder Grundbesitz -auf dem Lande und in den Städten, jeder Zutritts einem Handwerke ihnen versperrt und verboten war; daß sie selten Rechnung auf einen festen Wohnsitz machen konnten, welchen der Handel in einzelnen Zweigen auch zur Noth entbehren kann; und daß man sie in der Regel nicht zum Kriegsdienste verpflichtete. Auch war es in einem Zeitalter, worin die ganze Gesellschaft scharf in Kasten und Stände getheilt war, ganz in der Ordnung, daß auch der Handel seine Kaste hatte. Dazu kam das unselige Zinsenverbot des kanonischen Rechtst welches die nichtsdestoweniger nöthigen Anleihegeschästemit Solchen, welche durch dieses Verbot geschützt werden sollten, das halb für weltlich halb für geistlich galt, verhaßt machte, so wie auch der Umstand, daß'zu einer Zeit, wo die Verbindungsmittel zwischen den Ländern gering und beschwerlich waren, das Wanderleben, wozu die Juden durch die Verfolgungen, denen sie preisgegeben waren, gezwungen wurden) ihnen besonders durch ausgebreitete Handelsverbindungen Vortheile verschaffte, welche mit Neid betrachtet wurden. Die einzige Quelle'des Erwerbs, die ihnen außerdem offen stand, war die praktische Arzeneikunst, und diese erwarb manchem Israeliten einen berühmten Namen. Man würde jedoch irren, wenn man glaubte, daß dieses Verhältniß nach den Umständen der damaligen Zeit für schädlich gehalten wurde, und daß man damals aus Gründen der Staatsklugheit die Juden los zu werden suchte. Es wurde in Deutschland vielmehr für ein Privilegium gehalten, Jud^n besitzen zu dürfen, über welches zwischen Kaiser und Reichsständen gestritten wurde. Die Geschichte der Juden im Mittelalter zeigt einen fortwährenden Kampf zwischen der von einer fanatischen Geistlichkeit aufgehetzten Raserei des Pöbels und der Klugheit der Regierungen, welche die Juden nicht aus Menschlichkeit beschützten, sondern des eigenen und des öffentlichen Vortheils wegen. Diese Verhältnisse haben sich aber größtenteils unter den Fortschritten der Civilisation verändert. Das Kastenwesen ist bis auf wenige Spuren verschwunden," und die Juden haben aufgehört eine Handlende Kaste zu sein, wo die Gesetzgebung ihnen andere Nahrungsquellen eröffnet hat. Jenes Zinsenverbot hat vernünftigeren Bestimmungen Platz gemacht, so daß die verderblichen Privilegien zu seiner Uebertretung nicht mehr Statt finden; durch die allgemeine Erleichterung der Verbindungen zwischen den Ländern steht kein besonderer Vortheil mehr den wandernden Juden zu Gebote, so daß nach dem Urtheile Sachkundiger eine unnatürliche Verarmung die natürliche Folge wurde, wo keine anderen Erwerbsquellen als die des Handels eröffnet wurden. Fälschlich hat man auch behaupten gehört, daß die Juden, selbst wo jene ihnen offen standen, dennoch keinen Gebrauch davon gemacht haben. Aber hiergegen lassen sich unwiderlegliche Thatsachen anführen. (Es werden hier die Juden in Preußen, Baiern und Würtemberg angeführt. D. Ueb.) Jeder billige Mensch muß doch gestehen, daß solche Resultate nach einer Veränderung weniger Jahre in den drückenden Verhältnissen, die Jahrhunderte gedauert haben, und deren Folgen nicht ausbleiben konnten, daß solche Elasticität nach dem lange anhaltenden Drucke Achtung und Anerkennung verdient, und daß diese in die Augen fallenden Erfahrungen es an den Tag legen, daß jener fabelhafte ^unüberwindliche Abscheu" der Juden gegen jeden andern Erwerb als den Handel Verleumdung ist. Wie thöricht aber bis zur Lächerlichkeit ist es nicht, wenn der richtige Satz, daß es den eigenen Verhältnissen der Juden in vielen Rücksichten schädlich und unbequem sein würde, wenn sie hartnäckig fortfahren wollten eine Handelskaste zu bilden, wo andere Nahrungszweige ihnen erlaubt sind, so verdreht wird, als wenn der Handel an sich etwas Besonderes und besonders Schädliches in den Händen der Juden sein sollte, die einen einem Jeden gesetzlich erlaubten Handel treiben! Denn gegen den unerlaubten gicbt es ja Strafgesetze, die für Juden wie für Christen gelten. Und doch hört man dieses oft von jenen Theoretikern, die mit einem eigenen Vergnügen sich über Dinge verbreiten, in welche sie die wenigste Einsicht haben. Das Maklerwesen, oder der Abschluß eines Handels durch einen Dritten, hat man auf die Weise als etwas Schreckliches dargestellt, welches besonders den Juden eigenthümlich sein soll. Aber Jeder, der auch nur oberflächlich die Kaufmannsgeschäfte in den Handelsstädten betrachtet hat, wird es bestätigen können, daß die meisten durch