Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 5 (1841)
- Issue
- Heft 47 (20.11.1841)
- Date
- 1841-11-20
- Page
- Seite 671 (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
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671 würden, daß der Gang des Unterrichtes nicht bald hier und bald dort gehemmt werden sollte. Dennoch mußte auch diese Ausgabe für die Schule schwinden, um nicht die wenigen Mittel für Nebenzwecke, wie Bekleidung und Bücher, fast gänzlich aufzehren zu lassen. Eine Einrichtung die, so viel wir wissen, bis jetzt unsrer Schule eigenthümlich angehört, die aber in Schulen überhaupt, in Armen- und Freischulen ganz besonders, nachgeahmt zu werden verdient, bot sich als Auskunstsmittel dar: die Kinder selbst mußten für diese Angelegenheit als besondere Gesellschaft sich konstituiren. Jeder Schüler zahlt während der Dauer seiner Schulzeit wöchentlich zwei Schillinge in eine gemeinschaftliche, für sich bestehende Kaffe, aus welcher der gänzliche Bedarf an Büchern, Schreib - und Zeichnenmaterialien u. s. w. angeschafft wird. Wem dieser Beitrag zu drückend ist, zahlt die Hälfte; völlig Unvermögende erhalten Alles unentgeltlich. Nun gestaltet sich Alles gleich. Alle, vom Ersten bis zum Letzten, erhalten das Nämliche in derselben Quantität und Qualität und zu gleicher Zeit; Niemand braucht zu warten, Niemand kann vernachlässigen, Niemand darf sich entschuldigen; der Unterricht wird durch die Störungen Einzelner von dieser Seite wenigstens nicht gehemmt, und selbst der arme Knabe lernt früh das süße Bewußtsein kennen, durch seine wenigen Schillinge nicht nur sich selbst genutzt, sondern dem noch ärmer» Mitbruder wohlgethan zu haben. — Freilich erschwert und vermehrt diese Einrichtung bei nur irgend zahlreichem Klaffenbestande die Geschäfte der innern Haushaltung gar sehr; Einnahme wie Ausgabe, Notirung jedes eingehenden Schillings, wie jedes ausgetheilten Gegenstandes, gehen durch des Dirigenten Hände: doch der Gewinn ist überwiegend, der glückliche Erfolg belohnt die Mühe reichlich. Seit jener Zeit hat die Schule nicht nur nicht die mindeste Ausgabe für solche Zwecke gehabt, es zeigte sich durch den Lauf der Jahre stets ein Ueberschuß in Folge der genauesten Aufsicht und Sparsamkeit, der bis jetzt bis zu der Summa von über 3000 Mrk. Crt. angewachsen, die in die Schul-Kaffa flössen. Die Schul-Kassa erhält ^alljährlich den Ueberschuß, der ein stehender Artikel in dem Einnahme- Budget geworden, natürlich gegen die Verpflichtungein etwaiges Deficit zu decken, welcher Fall aber in den verflossenen 25 Jahren noch nicht eingetreten ist. Die Grundzüge dieser sogenannten Schillings-Kassa find folgende: 1) Jeder Schüler zahlt während der Dauer seiner Schulzeit wöchentlich zwei Schillinge. 2) Dafür erhält er Alles frei, was er während dieser Zeit als Hilfsmittel beim Unterrichte nöthig hat. 3) Es versteht sich von selbst, daß das Gegebene > gewissenhaft und der eingeführten Ordnung gemäß benutzt werden müsse; durch eigne Schuld Verlornes oder arg Beschädigtes ist auf eigne Kosten wieder anzuschaffen oder herzustellen. 4) Wer zwei Schillinge nicht zahlen kann, giebt die Hälfte; völliges Unvermögen nimmt unentgeldlich gleichen Antheil. «>) Bei Versetzung in eine höhere Klasse müssen die gedruckten Bücher aus der frühern Klasse abgeliefert werden, um dafür die der neuen Klasse erhalten zu können; eben so müssen diese beim Austritt aus der Schule zurückgegeben werden, mit Ausnahme der zum Religionsunterrichte gehörigen, welche dem Schüler verbleiben. Eine gleiche Ausnahme findet in besonderen Fällen auch bei den übrigen Büchern statt: sie werden dem guten Schüler, der sie zu seiner weitern Fortbildung im Leben wünscht, und von dem kein Mißbrauch zu fürchten ist, gern gestattet. Alles Schriftliche verbleibt dem Schüler. 6) Wer irgend einen Bedarf hat, meldet sich bei dem gehörigen Lehrer, der, wenn Alles in Ordnung ist , das Geforderte in ein besonderes Aufgabebuch bezeichnet; ein damit beauftragter Inspektor empfängt es zu der für jede Klasse festgesetzten Tageszeit vom Oberlehrer; von diesem wird wöchentlich Einmal unter Assistenz der Inspektoren das während der ganzen Woche Ausgetheilte, so wie der gebrachte oder restirende Beitrag, in ein Hauptbuch eingetragen, in welchem jeder Knabe sein Folio hat, auf dem die gezahlten, Schillinge und die empfangenen Gegenstände einander gegenüber stehen. 7) Jeder Schüler muß auf die empfangenen Gegenstände seine Schulnummer schreiben, damit sie nicht vertauscht, auch wenn sie im Schulhause liegen geblieben sind, leicht zurück gegeben werden können." —