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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1841-11-13 · Heft 46 (13.11.1841) · p. Seite 658

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
5 (1841)
Issue
Heft 46 (13.11.1841)
Date
1841-11-13
Page
Seite 658 (sequence 10)
Language
German
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658 tigkeit und Menschenliebe, auf moralische Gründe mehr als auf ökonomische stützen. Diese können eine Art Perspektive im Hintergründe bilden, sich im Eldorado des Eigennutzes verlierend. Dagegen kann der bekannte Umstand die Aufmerksamkeit und Verbesserung der jetzigen Gesetzgebung verdienen, daß es nur ein Vergessenheitsfehler des Abschreibers, der Rcdaktions-Committee und der Reichsversammlung ist, daß das unter den übrigen Grundsätzen vor dem Grundgesetze aufgestellte und den 16. April von der Reichsversammlung angenommene Prinzip der freien Religionsübung nicht im Grundgesetze sich findet, welches so angenommen wurde, wie es in der Versammlung am 16. Mai 181-4 vorgelesen wurde. Freilich waren die Juden ausdrücklich ausgenommen, diese Unbilligkeit würde aber noch schreiender in die Augen fallen, wenn jene gegen Muhamedaner und Heiden liberale Bestimmung .stehen geblieben wäre, wie sie mit Gott und Recht sollte. Jetzt ist das Grundgesetz im Ganzen illiberal in Hinsicht der Religion, und die Juden scheinen nur einen Riemen von der Haut mitbekommen zu haben, und die Ungerechtigkeit verhältnißmäßig geringer gegen sie zu sein, da andere Glaubensbekenntnisse auch ihren Theil davon bekommen haben. Diese gehässige, vorurtheilsvolle Stimmung gegen sie wurde jedoch nicht von Allen in der Reichsversammlung getheilt. Von Graf Wedel und einigen Andern hörte man Proteste gegen dieses Verfahren. Mit Unwillen, Klagen und Verwunderung, daß ein Redaktionsschnitzer, wie der erwähnte, passiren konnte, haben sich auch von Zeit zu Zeit Stimmen auf den Storthings-Versammlungen, in Blättern und.Schriften hören lassen. Freilich hat man sich weniger auf die Bestimmung gegen die Juden eingelassen, man hat diese Bestimmung jedoch nie berührt ohne einen Tadel dabei auszusprechen. Namentlich sagt Herr M. Räder in seiner Konstitutionsgeschichte: „Als einen wirklichen Fehler (beim §. 2 des Grundgesetzes) muß man dagegen die Schlußbestimmung ansehen, zufolge deren die Juden „ferner vom Zutritt in das Reich ausgeschlossen sind." Mit welchen Augen man auch dieses seit Jahrtausenden so eigenthümlich ausgeprägte Volk betrachtet, welche Gedanken man auch von seinem Charakter und dem Nutzen seiner Wirksamkeit hegt, so muß man doch finden, daß die Concipisten des Grundgesetzes ihr Werk dadurch befleckten, daß sie eine unglückliche Nation kränkten, die uns nie beleidigt hat. Die Juden waren schon früher ausgeschlossen, und es war durchaus nicht nöthig, diese Verbannung im Grundgesetz zu bestätigen, ja sogar durch die Aufnahme derselben in die der Staatsverfassung vorausgeschickten Grundsätze ihr das Aussehen zu geben, als gehöre sie zum eigentlichen Wesen der Staatsverfassung." Dieser Schriftsteller findet übrigens, daß es „vielleicht doch bedenklich ist," die Bestimmung im Grundgesetze zu streichen, weil man dieses nämlich nicht gut wird thun können,, „ohne zugleich zum Vortheil der Juden die Frage selbst zu entscheiden, wiefern das in unserer Privatgesetzgebung herrschende System, ihnen den Zutritt in's Reich zu sperren, verändert werden muß." Bei dieser sekundären Gesetzgebungs-Vornahme läßt sich keine Schwierigkeit entdecken, wenn die Bestimmung des Grundgesetzes erst gehoben ist. Es folgt dann von selbst und beschränkt sich auf die bloße Aufhebung von 3—22—1 und 2 des Landrechts. Es würde eine undenkbare Anomalie sein, wenn die Aussage des Verfassers nicht kn Erfüllung gehen sollte, daß „wird das Land ihnen geöffnet, man ihnen sicher eben so vollständige Bürgerrechte einräumen wird, wie andere Religionsbekcnner besitzen, da wol nichts für verderblicher und zugleich gegen den Geist unserer Verfassung mehr streitend angesehen werden kann, als ein solcher Zwischenzustand von Freiheit und Unterdrückung, worin die Juden auf sso manchen Stellen sich befinden." Herrn Räders Furcht, daß „die Vorurtheile siegen werden über die Stimme derer, welche sich auf Recht und Billigkeit berufen, indem sie zugleich behaupten im eigenen Interesse des Oeffentlichen zu sprechen und mit historischen Daten beweisen, daß dieses Volkes (der Juden) Fehler ihrer Herabwürdigung zuzuschreiben waren, und mit ihr aufhören werden, so wie sie schon zum Theil aufgehört haben" — theile ich wie gesagt leider pro tempore, und gegen sie sind diese Blätter geschrieben. Erhält aber dieser blinde Drache gehörige Todeswunden, und wird die Meinung für die Sache gewonnen, so wird sie wahrscheinlich auch auf den Thingen gewonnen werden. Die Zeit wird übrigens ganz sicher kommen, die sich verwundern wird,

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