Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 5 (1841)
- Issue
- Heft 45 (6.11.1841)
- Date
- 1841-11-06
- Page
- Seite 646 (sequence 10)
- Language
- German
- Belongs to
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646 Bildung und Welttheilnahme gewann, schritt auch offner in das Leben hinein. Soll ich nun die Mcinung, die ich mir aus diesen Thatsachen abziehe, kund geben, so ist es diese. Das weibliche Geschlecht hat neben dem männlichen seinen eigenthümlichen historischen Entwickelungsgang, der, begränzter und abhängiger, dennoch seinen besondern Fortschritt, seine eigrnthümliche sich erweiternde Ausdehnung hat. Die Gesittung steht aber mit der Befähigung im lebendigsten Wechselverkehr. Und wie daher die Bildung des weiblichen Geschlechts, so dehnt sich auch seine Befähigung aus, und mit der größern Befähigung tritt auch die größere Berechtigung, mit der Berechtigung das Recht und die Ausübung ein. Von einer Unterdrückung und willkürlichen Beschränkung kann bei einer ganzen Hälfte des Menschengeschlechts nicht die Rede sein. Das Maaß der Berechtigung schreitet mit dem Maaße der Befähigung fort. Nichts karrikirter ist daher als die sogenannte Emanzipation des Weibes. Diese will nicht allein sogleich das Ziel, sondern sogar weit über das Ziel hinaus. Denn wenn es wahr ist, daß das weibliche Geschlecht einen besondern Fortbildungsgang hat, so kann auch seine Stellung nie dieselbe wie des Mannes sein, sondern immer eine andre. Welche sie am Ende sein möchte, kann ich und will ich nicht näher bestimmen, es galt mir nur die Streitfrage über die Stellung des Weibes zurecht zu legen, und auf einen Standpunkt zu bringen, wo der Vergleich der Streitenden obenauf liegt. „Die historische Waffe, erwiederte das Fräulein, ist das schwere Geschütz, welches alle Schlachten der neuern Zeit entscheidet. Ich schweige daher vor Ihrer Auseinandersetzung, theils weil ich nichts dagegen aufbringen kann, theils weil sie mir gefällt und einleuchtet. Aber den einen Satz möcht' ich doch herausgreisen, daß mit der Befähigung die Berechtigung, und mit dieser auch die wirkliche Besitzergreifung des Rechts eintritt. Dieser Satz scheint mir zu logisch und mathematisch, als daß er in der ewig bewegten Menschheit seine Verwirklichung finden sollte; und'dann glaube ich, findet er doch in unzähligen Thatsachen seinen Widerspruch. Hat es nicht immer erst Revolutionen gekostet, um längst Befähigte und Berechtigte zu ihrem Rechte kommen zu lassen? Und wenn die Revolutionen vorüber find, finden wir nicht, daß in den Nachwirkungen oft wieder illusorisch wird, was schon erkämpft zu sein scheint?" Sehr richtig bemerkt, erwiederte ich. Dies stößt aber meinen allgemeinen Satz nicht um. Die Menschheit, trotz ihrer ewigen Beweglichkeit, ist der höher» Logik doch preis gegeben, und ihre größten Kämpfe gelten der Verwirklichung dieset Logik. Das ist das Erhabene am ganzen Menschengeschlecht, das weist uns an die leitende Vorsehung, und wenn die Wirren der Gegenwart, wenn' die unbedeutenden momentanen Resultate der großen Kämpfe uns Ekel und Verdruß einzuflößen vermögen, so wird diese Betrachtung, diese Ueberzeugung uns wieder erheben, und Bewunderung einflößen. Doch ich sehe, ich spreche als Ueberzeugung an, was ich erst erweisen muß. Ein allgemeiner Satz, wenn er sich sonst aus der Geschichte der Menschheit erweist, läßt sich nicht nach einer Spanne Zeit abmessen, sondern im ganzen Großen. Daß es Revolutionen kostet, um zum Rechte Befähigte zu diesem Rechte kommen zu lassen, widerspricht meinem Satze gar nicht. Im Gegentheil, eine Umwälzung liegt schon von selbst darin, wenn Unberechtigte zum Besitz eines Rechtes kommen sollen. Daß die Besitzenden den Erwerbenden den Besitz versagen, und daraus ein Kampf entsteht, ist natürlich. Wol gemerkt, in diesem Kampfe haben ja erst die Befäyigtgewordenen ihre Befähigung zu erweisen, aus der Befähigung zur Berechtigung zu kommen. Und wie ein solcher Kampf die Befähigung stärken, durch Erfahrung läutern und auch abschleifen muß, sieht man leicht ab. Ja, daß in den Nachwirkungen viel illusorisch wieder wird, bewiese nur, theils daß die Berechtigten über ihre Befähigung Übergriffen, theils daß der Kampf noch nicht zu Ende ist. Sehen wir nur von den Ansprüchen des Augenblicks ab, die meist größer sind, als die Befähigung: so werden die Resultate im Großen immer den allgemeinen Satz beweisen. Hat die neuere Zeit nicht schon genug erlangt? Wo sind die Fesseln der Leibeigenschaft? Wo sind die Bevorzugungen des Adels? und so fort. Wir müssen nur nicht ungeduldig sein. Komme» wir endlich wieder zur Stellung des Weibes: so ist dies gerade das Gebiet, wo der allgemeine Satz sich reiner und durchsichtiger abspiegelt. Hier gilt es keinen Maffenkampf, keine materiellen Streitkräfte. Bei dem innigen Verhältnisse der beiden Geschlechter