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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1841-10-16 · Heft 42 (16.10.1841) · p. Seite 601

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
5 (1841)
Issue
Heft 42 (16.10.1841)
Date
1841-10-16
Page
Seite 601 (sequence 9)
Language
German
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601 nen die Begünstigung der Flagge nicht zu gut. Es ist ihnen daher gleichgültig, welcher Nation die Schiffe angehören, in denen sie ihre Güter empfangen. Nun sind sie es aber, welche die bedeutendsten Geschäfte in Manufaktur- und kurzen Maaren machen, mithin bei der.Hüller Schifffahrt am meisten betheiligt sind. Hätte man ihnen das Bürgerrecht, wenn auch nur unter den Bedingungen wie sie vom Senate der erbgesessenen Bürgerschaft 1814 vorgeschlagen wurden, zugestanden, so würden sie gewiß entweder durch Erbauung eigener Schiffe oder durch Befrachtung anderer hiesiger das Privilegium des Hohenstaufenkaisers benutzt haben. Der hiesigen Rhederei würden mithin die Millionen , mit welchen die Hüller sich seitdem bereicherten, zugefallen sein, und die vielleicht noch größeren Summen, welche in die hannoverschen Kassen geflossen, wären von den Konsumenten der Maaren erspart worden; denn diese sind es doch, welche die Steuern, die der Kaufmann auslegt, am Ende bezahlen müssen. Jetzt haben sich die Verhältnisse sehr geändert: viele Gegenden, die damals englische Manufakturwaaren von hier bezogen, wendeten sich schon längst direkt nach England. Der Zollverein hat den Konsum dieser Artikel sehr.vermindert und thut es täglich mehr. Jndeß hat er von der anderen Seite den Bedarf von Garnen, die ohnehin mehr Raum erfordern als fabricirte Maaren, so sehr gesteigert, daß noch eben soviel, wo nicht mehr Schiffe zum Transport dieser Gegenstände in der Fahrt zwischen hier und Hüll sind als früher, wenn man in Betracht zieht, daß seitdem die Dampfschiffe hinzugekommen, die ihre Reisen um so viel schneller zurücklegen, eins derselben also die Stelle mehrerer Segelschiffe vertritt. Nach den hiesigen Gesetzen dürfen Juden eben so wenig Schiffe als Grundeigenthum besitzen. Darum, so wie des Nachtheils wegen, in dem sie bei dem Stader Zoll stehen, forderten die Stifter der hanseatischen Dampfschifffahrtsgesellschaft sie zuerst nicht auf, Actien zu zeichnen. Man fand aber bald, daß. ohne ihre Mitwirkung solches Unternehmen nicht zu Stande kommen würde, nahm daher ihre Zeichnungen an und verlor dadurch die Zollfreiheit in Stade. Aus diese Art ist das Gesetz umgangen; es fragt sich aber, ob Eigenthum, welches gesetzwidrig acquirirt ist, vom Staate beschützt wird. Noch dringt sich die Betrachtung auf, wie ein fremder1 Staat die Mitschuldigen dieser Umgehung bestraft, während der eigene durch die Finger sieht. Offenbar ist, daß dieser würdiger und, wie gezeigt, mehr im Interesse seiner sämmtlichen Angehörigen handelte, wenn er Gesetze, die in finstern Jahrhunderten erlassen würden, aufhöbe. Daß dem Senate die Schuld des Festhaltens an diesen Gesetzen nicht beizumessen ist, geht schon daraus hervor, daß er beantragte, dieselben aufzuheben. Später hat Bürgermeister Dr. Bartels in einem Werke, welches er über die hiesige Verfassung herausgab, sich über die Nothwendigkeit einer Verbesserung des rechtlichen Zustandes der Juden, ausgesprochen. Wenn daher neuerdings keine hierauf bezüglichen Vorschläge der erbgesessenen Bürgerschaft gemacht wurden, so darf man annehmen, der Senat sei überzeugt, sie würde solche Vorschläge auch jetzt noch ablehnen." Oberingelheim, 19. Sept. Am 27. v. M. wurde hier die neue, in orientalischem Style herrlich gebaute Synagoge durch den Rabb. Dr. Cobernheim eingeweiht. Stuttgart, 25. Sept. Zur bevorstehenden Feier der 25jährigen Regierung unsers Königs haben die israelitischen Gemeinden eine Summe von 6000 Thlrn. gesammelt, wofür sie ein besonderes Waisenhaus zu Gunsten des hiesigen israel. Waisenvereins fondiren wolltn. Leipzig, I.Okt. Es hatten einige israel. Großhäuser und Banquiers den Antrag um Niederlassung an hiesigem Orte gemacht. Als die Vorfrage nach bestehendem Gesetze bei hiesigem Magistrate gestellt worden, wurde sie verneinend beantwortet. Türkei. Konstantinopel, 8. September. Bei der Aufmerksamkeit, die wir auch den hiesigen Verhältnissen in Bezug auf die Israeliten zu schenken haben, kann folgende Tbatsache, die den Fortgang der Regierung Sr. Hoheit in Anerkennung des Prinzips religiöser und politischer Toleranz bezeichnet, nicht übersehen werden. Auf ausdrücklichen Befehl Sr. Hoheit des Sultans ist ein Bujuritdi (Befehls- 42*

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