Mannheim
Compact Memory

Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1841-10-09 · Heft 41 (9.10.1841) · p. Seite 580

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
5 (1841)
Issue
Heft 41 (9.10.1841)
Date
1841-10-09
Page
Seite 580 (sequence 4)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
97% known words query
IRI
…/3224737-3225173-3225215--03851-3313413
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

Mentioned entities

OCR text

2 entity mentions

580 den Akt ihrer hundertjährigen Jubelfeier, den sie am 18. Juni 1836 beging." Die letzte Austreibung der Juden aus Breslau, in der uns noch so nahen Zeit, im Jahre 1738 ging folgendermaßen vor sich. „Unsere Glaubensgenossen müssen also noch einmal den Heerd verlassen, den sie freudigen Herzens schon als Heimath bewohnten und verzinsten. Im. Anfänge des vierten Dezennium des 18. Jahrhunderts betrieben die Breslauer Kaufleute, beunruhigt durch den um sich greifenden Handel der immer zahlreicher werdenden Juden, in Wien unaufhörlich die Beschränkung und Austreibung der Verhaßten.— Anfangs zögerte der Kaiser und suchte Ausflüchte. Wahrscheinlich hatte er nicht Lust, die von den Juden erhobenen Abgaben so ohne Weiteres Preis zu geben. Sei es nun, daß ihn die Kaufmannschaft durch ein gutes Stück Geld entschädigte, oder ein anderer Beweggrund ihn bestimmte, genug im Jahre 1738 erließ er ein Mandat, dessen sich das Mittelalter nicht geschämt haben würde. Selbst die Urheber und Anstifter des Skandals waren betroffen, freilich nicht aus Mitleid, wol aber aus Verlegenheit, wie sie sich verantworten sollten gegen die, welche von den Juden großen Nutzen zogen, und deren gab es doch Viele am Orte. Der Befehl lautete dahin: daß binnen drei Monaten alle hiesigen Juden, die Privilegirten, sobald ihre Privilegien zu Ende, sämmtliche Jurisdiktionen räumen und die Stadt auf immer verlassen sollten. Uebcr hundert Familien warteten den Zeitpunkt gar nicht ab; nur die Mehrzahl konnte sich nicht entschließen, an die Strenge des Befehls zu glauben, und hoffte immer noch aus die Milde des Kaisers. Als die Frist endlich abgelaufen, und der Winter herangenaht war, verließen die vor den Thoren Lagernden am 9. und 10. Dezember das Weichbild unter Weinen und Wehklagen, und der jüdische Name in dieser Stadt war abermals seinem Erlöschen nahe." — Die Folgen dieses Aktes dauerten aber nicht lange an. „Nur zwei Jahre waren nach diesem kaiserlichen Mandate verflossen als Friedrich der Große von Schlesien Besitz nahm, und die vertriebenen Juden die neue Ordnung der Dinge benutzten, um nach Breslau, das für den Augenblick wichtigere Dinge beschäftigten, zurückzukehren. Friedrich hatte Schlesien zwar durch Waffen erobert, aber er wollte auch durch kluge Verwaltung die Liebe der neuen Unterthanen verdienen. Die Vermehrung ihres Wohlstandes durch Emporbringen des Handels und der Industrie hielt er für das geeignetste Mittel. Besonders durfte er erwarten, dadurch die Kaufmannschaft, den einflußreichsten Theil der Bewohner der Hauptstadt, auf seine Seite zu ziehen, und dies gelang ihm durch den schnellen Aufschwung des Breslauer Kommerzes. An den damit verbundenen Vortheilen hatten natürlich auch die Juden sehr nahen und großen Antheil, kein Wunder, daß der christliche Handelsstand wiederum Beschwerden gegen ihre Handelsumtriebe führt, und wie vor einigen Jahren am Wiener, so jetzt am Berliner Hofe ihre Vertreibung beantragt. Der König war dem christlichen Handelsstande hierin so weit zu Willen, als er der Kriegs- und Domänenkammer zu Breslau den Auftrag gab, das dasige Judenwesen zu ordnen, und diese übertrug das Geschäft einer aus Beamten und christlichen Kaufleuten (sic) zusammengesetzten Kommission. Die vom Könige durch das bekannte Edikt vom 0. Mai 1744°) bestätigte Deklaration war die Frucht ihrer Arbeiten. In der Thal konnte für die christliche Bevölkerung nicht mehr gethan werden, ohne zur Härte des letzten kaiserlichen Mandats gegen die Juden zurückzukehren. Sie sollten alle, bis auf 12 Familien, die bereits ein Privilegium erworben, und bis auf die zur Verwaltung der Gemeinde-Ritual- und ausländischen Handelsangelegenheiten erforderlichen Personen , binnen 2 Monaten Breslau verlassen, alle zugereisten polnischen und russischen' Handelsjuden jedoch ohne Einschränkung so lange hier verweilen dürfen, als es'ihre Geschäfte verlangten." „Mancherlei Umstände sprechen dafür, daß bei der Ausführung dieses Ediktes die Strenge des Buch- *) Vollständig zu lesen in Korn's Ediktensammlung Bd. 1. In den Schles. Provinzial-Blattern 108 Bd. Jul. — Dezbr. 1837. S. 385. hat es Dr. Geyder auf eine eben so sachkundige als humane Weise ausführlich beleuchtet. Eben daselbst S. 3, findet man von demselben Verfasser die Schilderung der Verfolgungen unter Capistrano im Jahre 1453.

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.