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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1841-10-09 · Heft 41 (9.10.1841) · p. Seite 579

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
5 (1841)
Issue
Heft 41 (9.10.1841)
Date
1841-10-09
Page
Seite 579 (sequence 3)
Language
German
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579 unglaublich dürste es daher Manchem Vorkommen, wenn diese Unglücklichen, nachdem sie seit dem Anfänge des J3. bis zum Ende des 15. Jahrhunderts dreimal, aller Güter beraubt, aus Stadt und Land gejagt wurden, sich dennoch beim Beginn des 16. in Breslau wieder finden. Doch läßt sich diese Erscheinung auf sehr natürliche Weise erklären. Die Stadt trieb mit Polen und Rußland beträchtlichen Handel, und die Juden spielten dabei, nach Art des damaligen Verkehrs, als Unterhändler und Vermittler eine bedeutende Rolle. Kein Wunder, daß der Vortheil, den man von ihnen zog, die religiösen Interessen überstimmte, wie denn auch sie gern in eine Stadt zurückstrebten, wo der ihnen einzig gestatteten Erwerbsweise die reichsten Quellen dargebotcn waren. Aber in demselben Maaße, als dieser Umstand die israelitischen Ansiedelungen begünstigte,' beförderte er den Gegendruck der zwar niedergehaltenen aber nicht abgestumpften Triebfedern des Hasses, weil der christliche Kaufmann sehr bald bereute, gegen diejenigen Nachsicht geübt zu haben, welche feinem Handel Gefahr brachten. Ueberhaupt tritt in der neuern Zeit der Judenhaß aus Religionseifer mehr in den Hintergrund, während der aus Handelsneid desto empfindlicher wird. So sehen wir auch schon in der unter Rudolph II. ftber -die Juden verhängten, an sich mildern Austreibung, daß zwischen den für den Handel der Stadt unentbehrlichen Mäklern und Unterhändlern und den für - eigene Rechnung Handeltreibenden unterschieden wird: , Erstere können hier verbleiben, dagegen trifft letztere die ganze Strenge des Gesetzes. Als durch die Verheerungen, des dreißigjährigen Krieges die fast allgemeine Verarmung so weit gediehen war, daß bei den Juden, die ohne feste Wohnsitze und liegende Gründe den Brandschatzungen weniger ausgesetzt gewesen, beinahe'allein Geld und Geldeswerth angetroffen wurde, sicherte ihnen ihre Unentbehrlichkeit allerwege günstige Aufnahme. Der Rath von Breslau beeiferte sich nicht wenig, sie in die Stadt zu ziehen; denn seit der Austreibung unter Rudolph hatten sie sich nur in die Vorstädte gewagt, und lebten 'hier ungekränkt unter geistlicher Jurisdiktion. Und auch der Kaiser ertheilte ihnen gern Privilegien, um sie von dem benachbarten Polen abzuwenden und im Lande zu erhalten. Weil aber das Glück mit den Juden nur so lange Friede machte, bis für sie neues Ungemach gereift war, so dauerte auch diese schmeichlerische Gunst nur kurze Zeit. Kaum sind die schlimmsten Folgen der Kriegsnoth verschmerzt, als auch sofort die alte Klage über ihr ungebührliches Umsichgreifen von allen Seiten wiederhallt. Diese Beschwerde scheint auch den Breslauer Magistrat zu dem Aufträge bewogen zu haben, den er im Anfänge des 18. Jahrhunderts einem gewissen Springer zur Anfertigung eines ausführlichen Berichtes über das städtische Judenwesen gab, und dessen sich dieser Mann auf eine eben so sachkundige als vorurtheilslose Weise entledigte. Unter anderen zählte er damals 10 Stuben, worin 140 Personen ihren Gottesdienst hielten, und dies laßt auf eine Seelenzahl von 3 bis 4 Hundert schließen — etwas Erstaunliches bei dem Drucke unter dem sie, trotz aller Begünstigung, immer noch gehalten wurden. Nicht lange nach dieser Schätzung, es war im Jahre 1713, verpachtete Kaiser Karl VI. die landesherrlichen Abgaben von den Juden an einen ihrer Glaubensgenossen. Der Pächter, dem daran gelegen, die Einnahmen zu vergrößern, suchte auf jegliche Weise die Niederlassungen fremder Juden in der Stadt zu fördern, und da dies ungestraft geschehen konnte, glaubten die hiesigen schon einen dauernden Zustand günstiger Verhältnisse erreicht zu haben — als sie noch einmal das harte Schicksal einer Vertreibung erdulden mußten." „Vor dieser traurigen Katastrophe erscheint die. fromme Stiftung zum Erstenmale, leider nur so vorübergehend, daß sich kein ordentliches Bild festhalten läßt. Bei Gelegenheit der im Jahre 1760 für unsere Gesellschaft verfaßten Statuten, wurden ältere"), von 1725 herrührende, benutzt. Demnach muß das geschichtliche Alter der Chebra Kaddischa wenigstens bis 1725 reichen, was auch von der Gesellschaft in doppelter Weise anerkannt worden, einmal durch das Vorwort zu den Statuten von 1826, worin gesagt wird: „Schon im Jahre 1725 ist hierorts eine Gesellschaft unter dem Namen Krankenbesucher und Verpfleger gestiftet worden;" dann durch °) Wir besitzen von ihnen nicht das Geringste. Unser ganzes Wissen davon beschränkt sich aus eine Aeußerung der Statuten von 1760.

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