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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1841-10-02 · Heft 40 (2.10.1841) · p. Seite 569

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
5 (1841)
Issue
Heft 40 (2.10.1841)
Date
1841-10-02
Page
Seite 569 (sequence 5)
Language
German
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569 Preuße«. Berlin, 22. September. Die neueste Nummer des Ministerialblattes enthält folgenden Auszug aus einem Ministerial-Bescheide über die Stellung der naturalisirten Israeliten aus dem Großherzogthum Posen in anderen Provinzen. „— ic. Wenn die König!. Regierung in Bromberg in den beiliegenden Bescheiden annimmt, daß ein von dort gebürtiger Jude, selbst wenn er bereits seit längerer Zeit sich hi?r aufhält und zur Naturalisation qualisizirt, sich auch mit der dortigen Korporation schon abgefunden hat, dennoch unbedingt erst die Naturalisation nach dem Gesetze vom 1. Juni 1833 erhalten haben müsse, um die nach dem Gesetze vom It. März 1812 nachzusuchen, so ist dies ein Jrrthum, indem durch den §. 25 des erstgedachten Gesetzes die nicht naturalisirten Juden bei der Verlegung ihres Wohnsitzes in eine andere Provinz nur den im §. 20 den naturalisirten Juden aufgelegten Beschränkungen unterworfen, selbigen daher in dieser Beziehung gleichgestellt 'worden sind. Die vorgängige Nachweisung der Naturalisation im Großherzogthum Posen wird zwar in der Regel, jedoch nur deswegen verlangt, weil dadurch die Qualifikation zur Uebersiedelung desto sicherer ist. Deshalb werden auch in der Regel die Posenschen Juden mit ihren Naturalisations-Gesuchen an die Regierung ihrer Heimath verwiesen. Wenn aber dortige Juden schon seit längerer Zeit sich hier aufgehalten und gut geführt haben, auch die Qualifikation zur Naturalisation und die Entlassung aus der dortigen Korporation, nach Ablösung der Synagogen-Verbindlichkeiten, Nachweisen, so bleibt es dem Königl. Polizeipräsidio überlassen, auf solche Anträge, nöthigenfalls nach Kommunikation mit den Regierungen der Heimath, unmittelbar an das Ministerium zu berichten. Berlin, den 25. Juni 1841. Der Minister des Innern und der Polizei, v. R o ch o w. Breslau, 13. Sept. Um den König würdig zu empfangen, versammelten sich auf dem Rathhause die weltlichen und geistlichen Behörden der Stadt, worunter auch die Geistlichen und das Ober-Vorsteher- Kollegium der hiesigen israelitischen Gemeinde, um im feierlichen Zuge sich aus die hierzu bestimmte Estrade zu begeben. Bei der Illumination am Abende zeichnete sich das israelitische Gemeindehaus durch die Menge seiner herrlichen Transparents aus. Breslau, 14. Sept. Bei der am 13. Abends den hohen Behörden ertheilten Cour erfreuten sich auch die jüdischen Bewohner der Provinz des hohen Glücks, durch eine Deputation aus ihrer Mitte dem allverehrten Könige ihre Huldigungen darbringen zu dürfen. Se. Majestät sprachen mit eben so vieler Leutseligkeit als scharfsichtiger Sachkenntniß über das immer mehr sich ausgleichende Verhältniß der bisherigen jüdischen Zustände mit dem öffentlichen bürgerlichen Leben; Allerhöchstdieselben nahmen eine diesen Gegenstand besprechende Adresse, welche von den Repräsentanten der jüdischen Einwohner der drei Regierungs-Departements unterzeichnet war, mit der liebreichsten Huld entgegen, und entließen die Deputation mit den wahrhaft Königlichen Worten, daß Allerhöchstdieselben ernstlich daran denken, den Kreis der Aemter zu erweitern, welche von den jüdischen Staatsbürgern bekleidet werden können. (Bresl.-und Preuß. Staatszeit.) Breslau, 15. September. Wenn ich Ihnen aus den Festlichkeiten unsrer drei Tage einen Moment besonders hervorhebe, so geschieht es, weil er durch seine Neuheit überrascht und interessante Betrachtungen, von mancher Seite auch wichtige Hoffnungen sich daran knüpfen; doch werde ich Ihnen nur das einfache Faktum erzählen. Bei der Cour, welche der König am Abend des 13. Sept. veranstaltete, erschien auch auf allerhöchsten Befehl eine Deputation, welche aus sämmtlichen schlesischen jüdischen Gemeinden zu deren Vertretung erwählt war, bestehend aus dem hiesigen Prediger Dr. Geiger, Kaufmann Levy, Mitgliede des hiesigen Gemeindevorstandes, und dem Kaufmann Muhr aus- Pleß, welche die drei Regierungsbezirke repräsentirten. In der huldvollsten Weise ausgenommen, redete die Deputation durch den Wortführer, den vr. Geiger, den König in folgenden Worten an: „Allergnädigster König und Herr! Uns ist das hohe Glück zu Theil geworden, Ew. Majestät im Auftrag Allerhöchstdero sämmtlicher schlesischer Gemeinden jüdischen Bekenntnisses die ehrfurchtvollsten Huldigungen zu

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