Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 5 (1841)
- Issue
- Heft 39 (25.9.1841)
- Date
- 1841-09-25
- Page
- Seite 555 (sequence 3)
- Language
- German
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555 ganze Bedeutung; aber sei es Sorglosigkeit, sei es Schwäche, sei es Mangel an Einigkeit, man bleibt im Schlendrian." „Es ist vielleicht Sache der gesetzlich instituirten Körperschaften, zuerst die Standarte der Reform zu erheben. Der Fortschritt würde so völlig bereite Ordner finden, und die Anarchie, die gewöhnlich dem Umsturz der alten Verfassung folgt, würde den Gang der neuen Ordnung nicht aufhalten. Wir übergeben Ihnen, meine Herren, diese letztere Betrachtung; vielleicht vermag sie zu bewirken, daß Sie Ihre Demission zurücknehmen. Was jedoch eintrifft, seien Sie gewiß, daß Ihnen unser Eifer bei jedem Versuche einer Reform nicht fehlen werde. Ermuthigt durch den großen Weg, den wir bereits gegangen, wollen wir nicht aufhüren, an dem Aufbau eines vollständigen und dauerhaften Werkes zu arbeiten; vereinigen wir unsre Wünsche, Gefühle, Anstrengungen. Der Kabale, die im Dunkeln schleicht, wollen wir die gesetzmäßige, freimüthige Petition gegenüber stellen; organisiren wir Comitö's, entwickeln wir in Schriften den Geist unsrer Tendenzen, sagen wir den Einen, daß. es unser Ziel nicht ist, das Fundament unsrer Religion zu erschüttern; den Anderen, daß wir den äußern Kultus mit unseren Gewohnheiten und sozialen Pflichten in Einklang bringen wollen; Allen, daß wjr dieselbe Beharrlichkeit in den Fortschritt legen wollen, die unsre Gegner im Rückwärtsbleiben zeigen; besonders bestehen wir auf That und Willen — bestehen, ist schon gelingen. Wir sind rc. rc." Die Unterschriften zeigen sowol Männer aus dem Konsistorium zu Nancy, Notabeln, einen Offizier der Nationalgarde, einen Jngenier, Advokaten ff., als auch Schuhmacher, Schneider ff Paris, im August. In No.32 haben wir den Konflikt der hiesigen Gemeinde mit der Administrativbehörde wegen der den Israeliten bewilligten Gottesäcker besprochen. Im weitern Verlaufe der Sache hielt am 7ten und 14. Juli das Central-Konsistorium Sitzungen, zu welchen die Mitglieder des Departemental-Konsistoriums und die Notabeln des Bezirks berufen wurden, und in denen Cremieux den Vorsitz führte. Der Architekt der Stadt Paris hatte eine Erklärung abgegeben, daß den Protestationen des Konsistoriums nicht nachgegeben werden könnte; man müsse, wie auf den christlichen Kirchhöfen, je nach fünf Jahren, in alte, mit mehreren Fuß Erde bedeckte Gräber Leichen begraben, und Wege durch die Gottesäcker zu führen, habe die Behörde Recht und Pflicht. Gegen diese letzte Behauptung protestirte die Versammlung geradezu, indem wol Fußsteige hindurchgeführt werden könnten, aber nicht Wege, welche die benachbarten Gräber verletzten. Das Kollegium der Notabeln hatte nun den Groß-Rabbinen verschiedene Fragen vorgelegt; nämlich: 1) ob die Ausgrabung der Todten nach jüdischem Gesetz verboten sei? Sie verwiesen auf lor. von 303 §. 1. 3. ‘) 2) Ist die Vorschrift der Art, daß sie keine Art Modifikation zuläßt, und muß man dem Willen der Behörde auf richterlichem Wege entgegentreten? In Bezug auf den ersten Theil dieser Frage verwiesen die Rabbinen auf denselben Art. §. 6.2), in Bezug auf den zweiten Theil erachten sie nicht von ihter Kompetenz, ihn zu beantworten. 3) Soll und darf man die Gebeine von einem Gottesacker, der uns nicht gehört, in einen bringen, der uns gehört? Antw. der Schluß des H. I. cit. Kap. 3) Sie machen jedoch aufmerksam, wenn dies bei der Transplantation eines Grabes rathsam ist, mit welchen Schwierigkeiten bei vielen Leichen dies verbunden sei. 4) Darf man «ine Leiche in das Grab einer andern legen? Antw. über eine andere, sobald zwei Fuß Distanz ist. 4. D. 362. §. 4.4) li) Aus Mangel an Platz, ist es erlaubt, eine Leiche an einem Ort zu begraben, wo sie Profanationen 1) Wir geben die citi'rten Paragraphen in der Ursprache: naiaa ‘lapa erb 'aasm man pea p .— '121 ■n-a napb -nn -opa Nbi mn iapb iapn ■pnn söi pNN “pna ab maac ppba p 'ihn na vw mapb Nt nab. So weit citiren die französischen Rabbinen; der Paragraph endigt aber:! tnpan: ^niab in, und das wäre in dem ganzen Streike eigentlich die Hauptsache. Haben diese Worte die franz. Rabbinen mit Absicht ausgelassen? Redakt. 2) Es muß heißen §. 7., nämlich: mnab mox /121 bban anona "ihn “iapfr Redakt. 3) in a-m imNatv Na« winb ama 'aprr '■Ol ca la ivda'w. 4) pia >13 DN1 Nt b3> Nt ni3T-|N 'a rN3M3 p ir.i)3 rnnsa rnaia -I2V an'3'a UN aan N3-ND pbcn.