Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 5 (1841)
- Issue
- Heft 38 (18.9.1841)
- Date
- 1841-09-18
- Page
- Seite 550 (sequence 14)
- Language
- German
- Belongs to
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550 mögen." Diese Liebe aber immer als Liebe zum Höchsten, Erhabensten, Heiligsten zugleich tiefe Ehrfurcht. Das ganze seelische Verhalten zu Gott aber ein „Hangen an Gott," ein „Vollkvmmensein mit Gott." Dieser seelischen Erfüllung von Gott wurde zu steter Vermittelung ein Kultus geschaffen, der, von allen diesen Ideen der Offenbarung in symbolischer Ausprägung durchdrungen, Heiligung und Sündenreinigung d. i. Versöhnung zum Ziel und Zweck aller seiner Akte hatte. Also steht der Mosaismus als ein göttliches Ganzes dar, in höchster Konsequenz ein großes, einiges Gebäude, Schöpfung der erhabensten Idee und sichersten Logik. Bei aufrichtiger Durchforschung wird man den öfter vernommenen Vorwurf, daß der Mosaismus die Religion zu äußerlich und zu leiblich nimmt, gerade als den unbegründetsten und ungerechtesten beseitigen. Nirgends herrscht die Idee, die Idee des einigen, unmittelbaren Gottes so vor, wie im Mosaismus, aber sie ist nicht dürre Idee geblieben, in ihrer unermeßlichen Kraft hat sie das ganze Leben des Menschen ergriffen, und es sich ganz unterthan gemacht. Diese Idee hat alles Thun des Menschen nach ihrer Richtung geleitet, allem ihr Gepräge aufgedrückt. Nicht dem Gefühl des Hungers, nicht der Liebe zur Gattin-, nicht der Empfindung des Mitleides konnte im Mosaismus anders als aus der Unmittelbarkeit mit Gott heraus Genüge geschehen. Die wahre Kraft der Idee und ihr wahrhaftes Leben besteht aber nicht in der Entäußerung alles Zusammenhangs mit der Wirklichkeit, sondern gerade in der Herrschaft über die Wirklichkeit. Dann aber muß man dem Mosaismus das höchste entwickelte Leben der Idee zuschreiben: es ist die Idee, welche das ganze Leben des Menschen von dem einigen, unmittelbaren Gott erfüllt macht. Auszüge. Die Inden im Kirchenstaat und in Toskana. Vom Verfasser der „Römischen Briefe." °) Erster Brief. Unter den ersten Päpsten, welche in Rom weltliche Macht mit der geistlichen zu verbinden begannen, wenn auch nur in einem sehr beschrankten Kreise und im Genüsse einer über die Verwaltung der kirchlichen Güter kaum hinausgehenden Autorität, waren die Verhältnisse der Bekenner des mosaischen Glaubens keineswegs ungünstig, noch gedrückt. In diesen Zeiten, wo die Auflösung des attrömischen Reichsverbandes im Abendlande noch lange nicht vollendet war, und die römischen Gesetze fortwährende, wenn auch geschmälerte Geltung behaupteten, waren die Juden Grundeigenthümer, zum Theil mit bedeutendem Besitz, und zu Gregors des Großen Zeiten (590 bis 604) finden wir sie unter den Pachtern der Ländereien der Kirche. Der Papst hinderte, daß ihnen Beleidigung oder Gewalt zugefügt ward, und wenn den Konvertiten nidrigere Pachtpreise gestellt wurden, als den in ihrem angestammten Glauben Verharrenden, so kann man dies den besondern Verhältnissen wol zu Gute halten. Die Gesetzbestimmungen des Theodosianischen Kodex, welche die Heirathen der Juden mit Christen auch von Seiten der bürgerlichen Gewalt untersagten und erstem nicht erlaubten, christliche Diener zu haben, wurden aufrecht erhalten, letztere jedoch mit ungleich geringerer Strenge als die erste. Wenig beachtet wurden auch die Vorschriften einiger Koncilien des sechsten und siebenten Jahrhunderts, welche den Juden ein besonderes Unterscheioungszeichen gaben und ihnen den zu vertrauten Umgang mit Christen untersagten. Ihre Nationalgesetze, ihre religiösen und bürgerlichen Gebräuche, ihre Synagogen und Schulen wurden ihnen gelassen, und nie bildeten sie einen Theil der Nation, in deren.Lande sie wohnten; dies schloß aber nicht aus, daß sie sämmtlich unterthan waren, so wie denn die Autorität ihrer eigenen Magistrate und Gesetze aufhörte, sobald es sich um Beziehungen zu den Gewalt- ') Aus dem Morgenblatt.