Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 5 (1841)
- Issue
- Heft 38 (18.9.1841)
- Date
- 1841-09-18
- Page
- Seite 538 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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538 Rußland. Kurland. Aus einem so eben erschienenen neuen Reisewerke von I. G. Kohl „die deutschrussischen Ostseeprovinzen ff." entnehmen wir folgende Notizen. Der Verfasser ergeht sich auch hier, wie in früheren Schriften in den gehässigsten Ausdrücken, die wir bei Seite liegen lassen. Die Juden wurden in Kurland weder in der Ordensritterzeit, noch unter schwedischer und russischer Regierung geduldet, und nur die polnische Negierung führte sie in Kurland ein. Sie gehen nur so weit, als Kurland geht, und nur noch ein klein wenig weiter, bis an die Düna und Riga. Im ganzen übrigen Liv- und Esthland dürfen sie nicht wohnen, und ist es ihnen sogar verboten, sich in den Mauern einer Stadt länger als 24 Stunden aufzuhalten. In Kurland leben sie aber überall in allen Städten, Marktflecken und auf den Edelhöfen. Sie treiben allerlei Handwerke, sind Schneider, Klempner, Glaser, Schuster, Krämer und Faktoren wie in Polen. Vorzugsweise sind sie die Miethskutscher in den Städten und fast ausschließend die Branntweinbrenner und Schenkwirthe auf dem Lande, so wie endlich auch einzig und allein ohne Konkurrenten die kleinen Hausirer, die schachernd und bettelnd von Hof zu Hof sich herumtreiben. Das Elend, das die Juden in Kurland als Bettler zur Schau tragen, gränzt an's Unglaubliche. Die neueste Epurisikation Kurlands hat im vorigen Jahre stattgefunden. Aus allen Städten des Landes hatte man die Brodlosen zusammengethan. Rathsherren von Libau, Windau ff. geleiteten die Trupps der zur Auswandrung bestimmten Juden bis Mitau, wo sich alle versammelten und von wo aus sie dann, von den mitleidigen Bewohnern-der Stadt reichlich beschenkt, ihren Marsch antraten, nachdem der Oberrabbine den Uebersiedlern zuvor die Gnade des Monarchen auseinandergesetzt, und ihnen gezeigt hatte, wie sehr der Ackerbau ihrem bisherigen Gewerbe vorzuziehen sei, da dieser Stand sich am misten dazu eigne, den Menschen auf dem Pfade der Moral und Religion zu erhalten. Voll Dankgefühl gegen ihre Wohlthäter, die Mitauischen Bürger, welche die Unglücklichen mit Thränen und Geschenken begleiteten, traten sie dann ihre Reise an. Die Auswandrung war nicht gering. Sie bestand aus 341 Familien, 1314 männlichen und 1216 weiblichen, im Ganzen 2530 Seelen. Bloß aus dem Städtchen Hasenpoth zogen 600 Seelen fort. Sie sollten täglich 18 Werste zurücklegen, und von dazu delegirten Beamten begleitet, so wie durch Gelder aus der Kronkasse unterhalten werden. In vier Monaten sollten sie ankommen. Für Quartier während der Nacht und während der Zeit ihrer Feiertage, so wie zu Fuhren für die Kinder, Kranken und Schwachen, war Sorge getragen. An Ort und Stelle erhalten sie 15 Dessatinen (30 Morgen) Landes, Ackergeräth und Proviant bis zur nächsten Ernte. Es soll nächstens wieder eine eben so große Zahl abgesandt werden. Preußen. Magdeburg, 8. September. (Privatmitth.) Die geehrten Kontribuenten zu dem Ehrengeschenk für Montesiore benachrichtigen wir, daß die Arbeiten hierzu im vollen Gange sind, und daß nur die Diskretion nicht gestattet, eher von der Sache in Kenntniß zu setzen, als es an den hochgeehrten Empfänger abgeht. Es soll eine genaue Rechenschaftsablegung folgen. Aus Preußen, im August. Der Universität in Königsberg ist kürzlich vom König eine Vermehrung ihrer Dotation und zwar mit 1000 Lhalern bewilligt worden, die zum Theil zur Vergrößerung bisheriger Gehalte und zum Theil zur Ausstattung solcher Lehrstühle verwendet werden sollen, die bisher noch gar nicht besoldet waren. Diese Universität ist in der neuern Zeit dem freisinnigen Beispiele Leipzigs gefolgt, indem die philosophische Fakultät sich bereit erklärte, einem jungen Manne mosaischen Glaubens (einem tüchtigen Sanskritaner) die Habilitation als Privatdocent zu.gestatten; man hat jedoch noch nicht erfahren, vb das.Ministerium darauf eingegangen. Die philosophische Fakultät von Breslau dagegen hat in ihrem unterm 30. September 1840 publizirten Reglement nicht bloß von der Habilitation, sondern auch von der bloßen Zulassung zur Promotion als Licentiat und Doktor der Philosophie jeden jüdischen Kandidaten ausgeschlossen. Man weiß hier nicht, welchem Einflüsse diese gewiß nicht