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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1841-09-11 · Heft 37 (11.9.1841) · p. Seite 524

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
5 (1841)
Issue
Heft 37 (11.9.1841)
Date
1841-09-11
Page
Seite 524 (sequence 4)
Language
German
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524 beiführten, daß nur noch von Heß und Kahn die! Rede sein konnte. Herr Altmayer schlug sich des-; halb zur Partei des Herrn Kahn. Fand sich nun bei der Eröffnung der eingesandten Zeugnisse, daß die des Herrn Kahn dem Gesetze, welches drei Fähigkeitszeugniffe von inländischen Großrabbinen verlangt, nicht genügen; so wurde es ihm nach der i Wahl noch zur Bedingung gemacht, dieselben sich noch zu verschaffen. Wir versprechen uns von der Thätigkcir und dem geraden Sinne des neuen geist-; liehen Oberhauptes viel Gutes.! Berlin, 24. August. Eine neueste Verfügung des Justizministeriums vom 10. August betrifft die Volljährigkeit der Juden. Zur Beseitigung der; Zweifel, ob in denjenigen Landcsthcilen, in welchen! zwar das Landrecht, aber nicht das Edikt vom ' 11. März 1812 oder die vorläufige Verordnung we-; gen des Judenwesens im Großherzogthum Posen vom! 1. Juni 1803 eingefühlt ist, die Juden mit 20 oder j gleich andern Unterthanen mit 24 Jahren großjährig! werden, ist von vielen Gerichten auf gesetzliche De-; clarativn angctragen worden. Zu deren Vorbereitung sei cs nun aber nöthig, das bisherige Versah- ' ren in den unterschiedenen Landestheilcn bei den Ge-! richten kennen zu lernen, und die Gründe der bis! jetzt festgehaltcnen Ansicht für die kürzern oder längern Majorennitätstermine zu vernehmen. Das Kammergericht und mehre andere Oberlandesgcrichte werden demnach zur Erstattung der betreffenden Berichte aufzesodert. — Oesterreich. Prag, 21. August. Die neulich mitgetheilteHofverordnung über die erweiternden Bestimmungen der Judenordnung für Böhmen, ist dieser Tage in Folge einer von Wien aus durch Estafette an das hiesige Gubcrnium beförderten höchsten Anordnung bis auf Weiteres suspendirt worden, nachdem dieselbe bereits zu manchen Amtshandlungen Veranlassung gegeben halte, wodurch mehre jüdische Einzelparteien von den bisherigen Beschränkungen befreit worden waren. Der Grund dieser Sistirung einer theilweise bereits in Wirksamkeit getretenen, so wichtigen und zeitgeuräßen Verordnung ist bis jetzt noch ganz unbekannt. (ß. A. Z.) St. Miklos, I». August. (Privatmitth.) Der Tod eines der hier zu Lande bekanntesten Rabbinen erregte nicht nur in Ungarn, sondern auch in den benachbarten Ländern außerordentliche Sensation. Besonders die Chassidim, die sich beinahe seit einem Jahrhunderte im Judenthume behaupten, beweinen in ihm den ausgezeichneten Mann, den Wunderthäter, und die leuchtende Fackel, die mit erloschen. — Der Tod des Mosche Dattelbaum aus Ujhely, der am 28. des Monats Tamus in einem Alter von mehr als 80 Jahren erfolgte, der Tod dieses Mannes, der beinahe durch 5 Decennien eine extravagante Lehre mit großem Erfolg geprediget, ihr eine unzählbare Menge Jünger erworben, ihre Fahne an vielen Orten aufgcsteckt, und mit Wort und That unabläßlich sie allgemein zu machen gesucht hat, während er einem großen Theil der Juden aus Ungarn und Galizien die heftigste Wunde geschlagen, einem andern, nicht minder zahlreichen, von einem bedeutsamen Hemmniß erlöst. — Der leichtgläubige Haufe sah in ihm den Mann, der die Gabe besitzt, das waltende Geschick nach seinem Willen zu lenken, auf übernatürliche Wesen einzmvirken und sie zu zwingen, auf seine Befehle zu horchen, und die Geheimnisse der Menschen zu offenbaren, wahrend der Erleuchtete in ihm einen schlau berechnenden Betrüger erkannte. Tausende aus den entferntesten Gegenden kamen zu dem heiligen Manne, ihn zu bewegen, beim Lenker des Schicksals für sie ein besseres Loos zu erflehen. Sieche und vorzüglich die an Krankheiten von räthselhafter Natur, an denen die Kunst des Arztes sich vergeblich abmühete, litten, kamen mit reuigem Herzen, mit gedehmüthigtem Sinne Amulett: zu erkaufen. Aber was ihm am meisten Ansehen beim Volke verschaffte, war der Ruf, ein besonderes Mittel wider die Unfruchtbarkeit zu besitzen. Dieses Arcanum war sehr gewinnbringend, weil es den Aberglauben der Menge zur Unterlage hat. — Hingegen beschuldigten ihn wieder Andere der abscheulichsten Verbrechen, und zeiheten ihn ungescheut des öffentlichen Raubes. — Des Verewigten treue Anhänger zählen unter seinen Eigenschaften auch eine unbegrenzte Freigebigkeit. Mag wol sein. Es frägt sich aber, ob Milde, die auf Vorherberechnung beruhet, dieses Namens würdig sei? In der That wissen wir nicht, wie man diese Freigebigkeit ihm zur Lugend anrechnen kann, da es offenbar mit den erpreßten Geldern

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