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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1841-09-04 · Heft 36 (4.9.1841) · p. Seite 516

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
5 (1841)
Issue
Heft 36 (4.9.1841)
Date
1841-09-04
Page
Seite 516 (sequence 12)
Language
German
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516 kei't sich der Personen des Jcruchem und Hirsche! Kesseles, Wolf Schmöiles und des Lazari Abeles zu versichern, einen jeden besonders festzusetzen, Niemanden den Zutritt zu ihnen zu gestatten, die Leiche von dem Magistrat erheben und die Leichenschau und Lcichen- Obduklion von mehren Chirurgis und erforderlichen Falls von einem Medicinae Doctore vornehmen zu lassen und über den Befund zu relutioniren. Uiberdieß sollte auch das Weib, das bei dem Kawka in Diensten stand, und durch welches der Knabe angeblich entführt worden ist, zu Stande gebracht, so wie auch durch den Kawka ermittelt werden, wann und an welchem Tage das Kind aus stincm Hause gekommen, so wie auch weiter erhoben werden sollte, ob der in der Denuntiation erwähnte Wenzel König, diejenigen Juden, die den Knaben geführt, kennen möchte. Uiber alles dieses sollt er in einem ausführlichen Elaborat berichten. Hierauf wurde vor allem ber Denuntiant Constantin Frenkin, nachdem ihm die Spezies facti seiner Denuntiation eröffnet worden ist, und die ratio sciendi befragt, worüber er folgende Aeußerung abgab: es sei zu ihm am 22. Feber 1694 an einem Montage ein Jude Namens Josel, in seine Behausung zwischen 7 und 8 Uhr teutschen Schlags aus freiem Antriebe gekommen, mit dem Bemerken, er wolle ihm ein Geheimniß anvertrauen, wenn er ihm verspreche ihn nicht zu verralhen weil er sonst seines Lebens nicht sicher wäre. Nachdem ihm die Geheimhaltung zugesichert worden ist, habe der Jude Josel ihm eröffnet, daß ein jüdischer Knabe ungefähr von 13 Jahren, welcher im vorigen Jahr sich habe lassen taufen wollen, und sonst frisch und gesund gewesen, von seinem Vater Lazar Abeles am Sonntag vermittelst eines Trunks Weines, in welchem vermutblich Gift gewesen hingerichtet, den darauf folgenden Montag schon tobt auf der Erde liegend von den berufenen jüdischen Krankenwärtern gesunden und ohne Ausrufung begraben worden wäre. — Den jüdischen Anbringer Josel konnte jedoch Constantin Frenkin ungeachtet des schärfsten Auftrags, ihn zur Stelle zu bringen, zur selbigen Zeit nicht aufsinden.— In dem von dem altstädter Hauptmann an die königliche Statthaltcrei erstatteten Bericht wurde gesagt, daß Lazar Abeles in der Nacht des 26. Februarii aus seiner Behausung unversehens in Verhaft auf die altstadter Frohnfeste genommen, Jeruchem Koranda und Hirschel Kesseles eingezogen und jeder für sich, festgesetzt worden sein, hingegen habe man des Wolf Schmöiles noch nicht habhaft werden können. Lazar Abeles habe über die an ihn gestellte Frage, den Ort, wo der Knabe begraben wurde, sogleich angezeigt, worauf die Leiche ausgegrabcn") und von mehren in Eid stehenden Aerzten besichtigt worden sei. Zugleich wurde das hierüber abgegebene ärztliche Gutachten beigeführt, und berichtet, daß der getaufte Jud Kawka, bei dem der Knabe in Verwahrung gewesen, sich aus dem Staube gemacht habe, und auch die bei ihm im Dienste gestandene Magd, nicht mehr zu Prag anzutreffen sei; hingegen sei ein anderes Weib .Namens Catharina Kantvnowa, die den um dieselbe Zeit entlaufenen Buben aus dem Hause des Kawka,abermahls dem Vater Lazar übergeben habe, in Arrest genommen worden. — Das ärztliche Gutachten über die vorgenommene Leichenbeschau lautete also: „Wir Endcsunterschriebene aus Befehl der kö- „nigl. Herrn Herrn Stadthaltern Jhro Exellenzen „und Gnaden, nach Ersuchung der deputirten Herrn „Comissarien der königl. alten Stadt Prag Raths- „verwandten, haben den 27. Februarii dieses l. I. „des Lazar Abeles Prager Juden tobten Sohn, bei „gleichen in 12 oder 13 Jahren seines Alters, auf „dem jüdischen Schulhof, welcher nach Aussag der „Juden, am 22. curreutis begraben worden, nach „fleißiger Visitirung, dergestalt den Körper befun- „den, nehmlichen: daß wir .den tobten Jungen „an seinem Leibe ganz frisch, und ohne alle Krätzen „oder Fraiszeichen, wie die Juden vorgegeben, viel- „weniger einige Krankheit gehabt zu haben, spören „oder vermerken können, sondern fürsecste haben „wir über dem linken Schlaff eine frische runde „Wunden *e) von eines Groschen Größe, von einem *) Diese Exlunuation hätte unterbleiben und die Leichenschau an Ort und Stelle vorgenommen werden sollen. — S. Kraus Anleitung zur gerichtlichen Leichenöffnung Braunschweig 1804. — Henke a. a. O. S. 654. — Mittcrmaier a. a. O. H. 49. a#) Diese Wunde soll, wie es damals unter den Juden allgemein hieß, durch die Exlmiuatum (ob durch Zufall oder absichtlich, ward nicht bekannt) beigebracht worden sein.

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