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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1841-08-21 · Heft 34 (21.8.1841) · p. Seite 480

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
5 (1841)
Issue
Heft 34 (21.8.1841)
Date
1841-08-21
Page
Seite 480 (sequence 4)
Language
German
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480 „Die Unterzeichneten Mitglieder des Kollegiums der Notabeln protestiren gegen den Vorwurf, den der Herr Präsident des Konsistoriums, in der von ihm bei Eröffnung der Sitzung gehaltenen Rede, den Mitgliedern des Kollegiums der Notabeln oder der israelitischen Gemeinde, welche, ihre Meinungen und Wünsche theilend, nach ihm, kein Zeichen der Sympathie, oder keine Stütze, keine Hülfe in den Kämpfen, die er und seine Kollegen zu bestehen gehabt, gegeben hätten, gemacht hat. Beistimmung und Sympathie haben dem Konsistorium weder in dem Kollegium der Notabeln noch in dem Ueberreste der Gemeinde gefehlt; aber man hat weder ein regelmäßiges Mittel, noch eine Gelegenheit gegeben, Gefühle zu äußern, welche ebenso wenig in Zukunft mangeln werden, wie sie in der Vergangenheit gefehlt haben." Diese Proposi'tion wurde angenommen. Die vier Mitglieder des Konsistoriums wurden wieder gewählt. Aber der Herr Präsident erklärte sowol in seinem Namen als in dem seiner wiedergewählten Kollegen, daß sie die Funktionen, die ihnen erneuert worden, nicht annehmen könnten. Die Proposition des Herrn Präsidenten, zur Wiederersetzung der ernannten Glieder zu schreiten, wurde beseitigt aus dem Grunde, weil die Versammlung, da sie nicht kompetent sei, eine Nichtannahme entgegen zu nehmen, ihre Vollmachten erschöpft hätte. .Deutschland. Altona, I. Aug. (Privatmitth.) Auch in diesen Blättern wurde die Beurtheilung, welche Or. Gutzkow über Steinheim's Meditationen in seinem „Telegraphen" gab, besprochen und in's Bloße gelegt (No. 16.). Der Unwille über die gedachte Expektoration Gutzkow's, die mit dem Zugeständniß des Prinzips ansing, das Vorurtheil als das Hinderniß bezeichnet, und zuletzt dieses Vorurtheil für ganz gerecht ausgab, war, bei der Stellung, die Gutzkow noch immer einnehmen will, aber freilich längst ausgegeben bat, allgemein, und man verdachte es dem Di-. Steinheim, 'der nicht allein still schwieg, sondern auch hinfort mit G. Freundschaft und Umgang hielt. Jetzt endlich, wo wahrscheinlich das Achselzucken darüber ein wenig bemerklich ward, hat sich Steinheim in den „Altonaer Adreß-Comtoir- Nachrichten" No. 58. 59, darüber ausgesprochen, indem er seine Ansicht von jener Kritik Gutzkow's darlegt. Wir gestehen, Dr. Steinheim hat.uns diesmal wenig befriedigt, indem er die Sache zu sophistisch anfaßt, und die eigentlich faulen Flecke der Gutzkow'schen Recension ganz leise befühlt. Wir wollen die Sache nicht weiter aufrühren, sagen aber mit ganz dürren Worten: Wer dem tief bedrückten Zustande der Juden in Altona und Holstein gegenüber, nicht geradezu die Gegner bekämpft, sondern noch zu beschönigen sucht, ja sogar auf die Vorkämpfer der Bedrückten losfährt und ihre Bemühungen neutralisirt, der mache doch keinen Anspruch auf den Titel eines gerechten und freisinnigen Mannes! Dennoch enthält der Aufsatz Steinheim's manches Gute, und wir heben folgende Stelle aus, die sich über Vorurtheil und deutsches Vorurtheil ausspricht: „Das Wort Vorurtheil ist der bezeichnendste Ausdruck für dieses Gedankenungethüm. Es bezeichnet ein Urtheil vor seiner Reife durch gewissenhafte Forschung. Der Denker wie der Richter, der Mensch überhaupt, ist an einen richtigen Denkakt gewiesen. Die Thatsachen, die Gründe sind die Erzeuger des Urtheils, und wo diese entweder schlecht sind, oder gänzlich fehlen, und dennoch geurtheilt wird, da haben wir ein: Vorurtheil, ein Urtheil vor dem rechten Urtheil, ein schlechtes Urtheil. Es ist begreiflich, daß, je tiefer der Mensch auf der Leiter der Bildung und der Sittlichkeit steht, um desto mehr ihn Vorurtheile beherrschen. Denn, wenn Urtheilen der Ruhm und die Zierde des Menschen höherer Bildung ist: so ist Vornrtheilen die Schmach und die Schande des Rohen, Unvernünftigen. Deßhalb gewahren wir auch, je höher wir in der Geschichte hinaufsteigen, desto mehr das Vorurtheil, und desto unangefochtener, walten. Jedes Urtheil aber bezieht sich, und also auch das schlechte, das Vorurtheil, entweder aus eine einfache Wahrheit; oder auf eine solche, die in ihrem Gefolge den Entscheid über physischen oder moralischen Besitz, aiber irgend ein zeitliches oder ewiges Gut des Menschen ausspricht; dieß Urtheil ist der: Rechtsspruch. In diesem Falle ist ein Vorurtheil mit Gewinn oder Verlust, mit Ruhm oder Schande verbunden, und mithin kein bloßer Jrrthum mehr,

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