Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 5 (1841)
- Issue
- Heft 33 (14.8.1841)
- Date
- 1841-08-14
- Page
- Seite 469 (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
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469 dem Grade wird das kiesige Chorwerk, das erste der Art erschienene, seine Verbreitung finden, das, ohne auf eine Kritik der einzelnen Pieren eingehen zu wollen, was einsichtsvollen Sachverständigen Vorbehalten bleibe, noch das besondere Verdienst hat, daß die Chorgesänge die Selbstständigkeit des Vorbeters in seinen rituellen Funktionen in keinerlei Hinsicht unterbrechen. Zu den bereits erschienenen zwei Lieferungen kommt noch die dritte und letzte, die Gesänge für in»'' enthaltend, welche wie die Festtage selbst für den Gottesdienst die erhabensten sind, so auch das Würdevollste und Erhabenste an Gesängen enthalten wird. Es sollen, ungeachtet dieses Werk in allen Buchhandlungen zu beziehen ist, doch die meisten Bestellungen beim Bearbeiter selbst cinlaufen, wo sie auch auf das schleunigste besorgt werden. ..o. Schopfloch, 28. Juli. (Privatmitth.) Am JG. h. wurde der Rabbine Herr Nathan Ehrlich als Distriktsrabbine eingeführt, nachdem trotz mancherlei Jntrigucn die königl. Regierung von Mittelfranken die Wahl bestätigt hatte. Die hiesige prächtige Synagoge war angemessen dekorirt, die Schuljugend der zu uns gehörigen Gemeinden war vor derselben ausgestellt, und begab sich, nach der Ankunft des Rabbinen und des Regierungskommissars, Herrn Landgerichtsassessors Meyer, auf die Chortribune, von wo sie unter Leitung des Vorsängers Wiel mehrere Lieder trefflich absang. Nach der Jnstallationsrede des Herrn Kommissarius hielt der Rabbine eine Predigt über 1 Mos. 45, 8., die auch von den anwesenden Herren Geistlichen der christlichen Konfessionen als ausgezeichnet gerühmt ward. Hannover, 29. Juli. Wie weit die Verhandlungen über das neue Judengesetz vor der Auflösung der Stände in diesen gediehen, ersieht man aus folgendein kurzem Bericht. Erste Kammer unterzog den Gesetzentwurf der reglementsmäßigen dreimaligen Berathung, ohne solche Veränderungen damit vorzunehmen, die eine (dem Entwürfe fast durchgängig abgehende) wirkliche Erleichterung der Juden enthielten. Das von den Juden dem Landesherrn zu zahlende Schutzgeld H) der Entwurf auf, jedoch unter der Voraussetzung, daß die Landeskasse den daraus entstehenden Ausfall übernehmen würde. Ein 1 Mitglied proponirte, dem desfallsigen §. 5 des Ent» Wurfes folgenden zu substituiren: „Das Schutzverhältniß der Juden zum Landesherrn, so weit es noch besteht, wird aufgehoben, die bisher von denselben an Unsere Kaffe unter dem Namen „Schutzgeld" entrichtete Abgabe aber beibehalten, jedoch dem einzelnen Juden gestattet, sich und' seine Nachkommen von dieser Abgabe durch Einzahlung des fünfundzwanzigfachen Betrages derjenigen Summe, welche er in dem vor dem desfallsigsn Anträge vorhergehenden letzten Male bezahlt hat, zu befreien. Dies findet auch bei allen rechtlich bestehenden und bis dahin fortdauernden Leistungen jener Art an Privatpersonen, Gemeinden und Körperschaften statt." Dieser Antrag wurde genehmigt und in endlicher Abstimmung das ganze Gesetz mit 38 gegen 8 Stimmen angenommen. Unter den Dissentirenden befanden sich Ein Mitglied, welches sich gegen das Gesetz erklärte, weil cs den eben erwähnten concludirten §. 5 rücksichtlich der Ablösungen nicht ausführbar erachtete, und ein anderes, weil es in dem Gesetze keine wesentliche Erleichterung der Juden fand. In zweiter Kammer erklärte man sich für die Aufhebung des Schutzgeldes, jedoch gegen Uebernahme des Ausfalles auf die Landeskasse. Die Theilhabung an politischen. Gemeinderechten und die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Aemter, mit Ausschluß des Richteramtes und des Notariats, suchte ein Mitglied vergebens den Juden zu vindiciren, jedoch stimmte die Mehrheit für die aktive Wahlsähigkeit der Juden, mit Ausnahme der Schacherjuden, und für die Militärpflichtigkeit derselben; nicht minder erklärte man jich für die völlige Gleichstellung in Bezug auf den Gerichtsstand. Der ganze Entwurf wurde mit den in erster Berathung beliebten Abänderungen mit 44 gegen 35 Stimmen bei erster Abstimmung angenommen. Zu einer zweiten Abstimmung kam es hier nicht. Literarische Nachrichten. Magdeburg, I. August. Vor einiger Zeit las man in allen politischen Zeitungen, daß in Elberfeld sich ein jüdischer Arzt mit Familie getauft habe, und daß derselbe seine Bekenntnißschrift herausgeben werde. Diese ist erschienen, unter dem Mel: „Bekenntniß