Mannheim
Compact Memory

Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1841-08-14 · Heft 33 (14.8.1841) · p. Seite 467

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
5 (1841)
Issue
Heft 33 (14.8.1841)
Date
1841-08-14
Page
Seite 467 (sequence 3)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
97% known words query
IRI
…/3224737-3225173-3225207--03730-3313284
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

467 den Pfuhl der Hölle?" sagt nicht dagegen unser so oft angefeindete Talmud: „die Frommen der Völker der Welt haben Antheil an der ewigen Seligkeit?" und doch sollen wir die moralisch Schlechteren sein? Gebietet nicht auch das Mgem. Landrecht, daß sede geduldete Religion geachtet werden soll? — Und was haben diese Herren Missionare schon Besonderes, für das Christenthum auf der Frankfurter Messe gewirkt?— Die Unterkirche war von etwa 10 bis, 15 Juden, die gleich Res. die Neugierde hingeführt, besucht, und es dürfte 100 gegen 1 zu wetten sein, daß sich in Folge der Predigt keiner davon zum Christenthum bekennen wird. Es war ganz angemessen, wenn den Missionären, von zwei jungen Leuten aus Pommern, deren Namen zu nennen mir die Diskretion verbietet, gesagt ward: „wenn sie aufrichtig für das Christenthum wirken wollten, so sollten sie die Spaltungen im Christenthum selbst, zu heilen suchen, und die Juden ungeschoren lassen, da es wol keinem Vernünftigen beikommen kann, zu glauben, die moralische Tendenz des Judenthums sei schlechter als die des Christenthums!" — Res. kann aber den Missionären, die sich Brüder von Israel nennen, und Israel so brüderlich in ewige Verdammniß verurtheilen, nur rathen, wenn sie, wie sie äußern, Märtyrer ihres Glaubens werden wollen und sind, sich künftig nicht mit die Messe besuchenden Kaufleuten, worunter selten Gelehrte, herumzuzanken, sondern lieber den Heiden zu predigen, auf die Gefahr hin, gespießt und gebraten zu werden! — —y. Deutschland. Absch. 1 des Gesetzes vom 28. August 1835 alle israelitischen Gemeinden, welche öffentliche Schulen besitzen, nicht ^allein von den Geldbeiträgen, welche aus der Gemeindekasse für die christlichen Schulen fließen, sondern auch von dem Holze, welches diese aus den Gemeindewaldungen beziehen, ihren Antheil erhalten. Mehrere christliche Gemeinden fühlten sich sogar gedrungen, ihre Freude darüber, daß ihnen Veranlassung gegeben, zur Kulturverbesserung der Israeliten ihr Scherflein liefern zu können, schriftlich auszusprechen. Nur die einzige Ortsgemeinde N. im Amte Sinsheim glaubte, das Gesetz umgehen zu können, wurde aber mit ihrem Rekurse hierüber von der loyalen Regierung des Untcrrheinkreises abgewiesen. Wer sich übrigens die! Mühe geben will, der Quelle dieses glücklichen Ver-! hältniffes der badischen Israeliten nachzuspüren, der! wird zu der Ueberzeugung gelangen, daß außer der j freisinnigen und überall hin Gutes ausstreuenden! Staatsregierung auch noch der israelitische Oberrath '■ es ist, der durch seine Thätigkeit im Stillen und j seinen Eifer die Israeliten sowol in den Fortschritten ' der Kultur, als in der Besserstellung an das ge-! wünschte Ziel zu bringen strebt. Daß immer einer i der erprobtesten und durch seine Wirksamkeit bekann-! testen Ministerialräthe dieser Behörde präsidirt, wi-! derlegt schom die von mancher Seite her vernommene 1 Beschuldigung, daß sie ihrer Tendenz nicht zur Ge-! nüge entspreche, und der dabei als Sekretär fungii rende gesetzkundige Herr Oberralh Epstein kann ge-! trost über die Angriffe hinwegsehen, welchen er und l das ganze Institut schon ausgesetzt waren, wenn er! nur einen Blick auf die täglich vor ihm liegenden Akten, und dann nach außen auf die Anstalten wirft, welche überall von'. seinem Wirken und von dem Eifer, das Gute zu fördern, zeugen. Aus dem Badischen, 18. Juli. (Frkf. I.) Wenn auch eine völlige Gleichstellung der Israeliten mit ihren christlichen Mitbürgern von den Faktoren der Gesetzgebung im Badischen zur Zeit noch nicht ausgesprochen ist, so liefern doch der Schutz und die Rechte, die in den Gesetzen für sie liegen, einen merklichen Beweis, welche Fortschritte die Juden unseres Landes auf dem Wege zu dem Ziele machen, das sie sich seit dem Jahre 1831 gesteckt haben. Als Beweis hierzu erlaubt sich Res. nur das eine Beispiel anzuführen, daß nach der Fassung des §. 81, Karlsruhe, 24. Juli. Das Staats- und Regierungsblatt vom 21. Juli enthalt eine Verordnung des Ministeriums des Innern, die Führung der bürgerlichen Standesbücher der Israeliten betreffend. München, 19. Juli. (Privatmitth.) Sie haben schon in langer Zeit nichts mehr von unfern hiesigen Verhältnissen berichtet. In der That ist auch davon wenig, mindestens nichts Erfreuliches zu berichten, denn die Hemmnisse bürgerlicher Freiheit,

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.