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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1841-08-07 · Heft 32 (7.8.1841) · p. Seite 451

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
5 (1841)
Issue
Heft 32 (7.8.1841)
Date
1841-08-07
Page
Seite 451 (sequence 3)
Language
German
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451 borgen sind *). Seit zehn Jahren waren häufige Reklamationen eingelaufen, aber die Administration hatte immer gezögert, sich ernstlich damit zu beschäftigen. Im Januar 184V endlich ernannte das Konsistorium eine Kommission, die diese Uebelstände reiflich erwägen, und ein Reglement für den Gottesacker entwerfen sollte. Aber ihre Vorschläge scheiterten aus verschiedenen Gründen. Als nun das Konsistorium bei der städtischen Behörde um jene Erlaubniß zur Ausfüllung desmit Gräbern bedeckten Platzes nachsuchte, erhielt es den Bescheid: die Stadt beschäftige sich mit einer allgemeinen Arbeit über die Zurücknahme der aussZeit bewilligten Terrains, und wenn diese Maßregel auf die israel. Gottesäcker angewendet werden würde, so würde sie ihnen nothwendig die Disposition über einen großen Bodenraum geben. Das Konsistorium erhob sich kräftig gegen diese seit 36 Jahren zum ersten Male erhobene Pretention; man antwortete ihm mit dem Recht, es erwiederte, „daß die israel. Religion sich jeder Art von Ausgrabung oder Umbrechen der Erde, welche die sterblichen Reste von Israeliten bedeckt, widersetze." Endlich gab der Präfekt zu erkennen, daß man alle mögliche Sorgfalt anwenden wird, die Interessen der Stadt mit den Vorschriften des hebräischen Kultus zu vereinen, und gestattete provisorisch, daß die israelitischen Armen umsonst in dem Raume begraben würden, der bis dahin für 543 Fr. die zwei Metres verkauft worden. Dies ist der Stand der Dinge. Anstatt nun, daß die einzelnen Israeliten sich zu energischen Petitionen an die Behörden vereinigen sollten, um die Zurücknahme der seit 3v Jahren bewilligten Terrains zu Hintertreiben; hat man auch diese Gelegenheit, wo das Konsistorium sein Möglichstes gethan, ergriffen, dieses auf's heftigste anzugreifen, und ihm gar unterzuschieben, die ganze Sache hervorgerufen zu haben. Man vertheilte beim Herausgehen am ersten Schebuotabende aus dem Tempel eine Schmähschrift, wodurch ein Skandal in den benachbarten Straßen entstand, und die gegenseitigen Artikel haben noch nicht aufgehört. *) Bei solchen Zustande», die ebenso auf so vielen butschen Kirchhöfen unsrer Glaubensgenossen statt finden,;oUen die Behörden glauben, daß die Gräber der Väter den Juden theuer sind! und unser Ritualgesetz wollte gerade dies so sehr fördern! Redakt. Deutschland. Karlsruhe, 17. Juli. Bassermann übergiebt eine Vorstellung von 68 Israeliten Mannheims um Abänderung der sie beschränkenden Bestimmungen des Gemeinde-Gesetzes, also eine sehr bescheidene Bitte, mit dem Ersuchen an die Petitions-Kommission, noch vor der Vertagung darüber zu berichten. Kassel, 17. Juli. Bei dem Begrabniß des Oberbürgermeisters Schomburg, das von der gesammten Bürgerschaft mit so unendlicher Theilnahme begangen wurde, sah man auch unter den lutherischen und reformirten Predigern den Rabbinen der Gemeinde im vollen Ornat, der jedoch an der Pforte des Friedhofs aus dem Zuge trat und zurückging. Preußen. Magdeburg, 20. Juli. (Privatmitth.) Der Geistliche hiesiger Gemeinde, vr. Ludwig Philippson, hatte die Ehre, folgendes Schreiben zu empfangen: „Hochgeschätzter Herr Doctor! Se. Majestät der Kaiser, mein allergnädigster Herr, in Anerkennung Ihrer Verdienste um die Bildung Ihrer Glaubensgenossen und auf meine Vorlegung Ihres Bibelwerkes, haben geruht, Ihnen die große goldene Medaille mit dem Brustbilde Sr. Majestät, gnädigst zu verleihen. Indem ich Ihnen dieselbe durch den Russisch- Kaiserlichen Gesandten in Berlin zu übersenden die Ehre habe, ist es mir angenehm, Ihnen hiermit zugleich die Versichrung meiner vollkommnen Achtung zu bezeugen." „Der Russisch - Kaiserliche Minister der Volksaufklärung Du war off." St. Petersburg, den ^u,n* 1841. 2. Jul« Mit welcher aufrichtigen Freude und unbegränztcn Verehrung und Dankbarkeit dieses Zeichen kaiserlicher Huld empfangen wurde, braucht nur angedeutet zu werden. Die große goldene Medaille selbst, ein Riesenstück, von herrlichem Gepräge, zeigt auf der einen Seite das Brustbild des erhabenen Herrschers, groß und edel hervortretend, mit der Umschrift „Nicolaus I totius Russiae Imperator," auf der Kehrseite einen starken Eichenkranz mit der Inschrift „Praemia Digno."

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