Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 5 (1841)
- Issue
- Heft 30 (24.7.1841)
- Date
- 1841-07-24
- Page
- Seite 430 (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
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430 ten. Dies war im Mai 1828 beendigt. In der Aufnahme-Anstalt werden die Aufgenommenen gekleidet und ernährt, und liegen in verschiedenen Stunden des Tages verschiedenen Beschäftigungen und Arbeiten ob, diejenigen, welche sich durch Fleiß und Ausdauer in ihren Arbeiten Hervorthun, gestattet man zuweilen Gratifikationen. Die Direktion der Anstalt vertheilt die Arbeiten, diese gehen entweder auf Rechnung der Anstalt oder auf Rechnung von Privatleuten. Das Institut schafft die zur-Arbeit nöthigen Instrumente herbei. Um die Knaben in den Handwerken zu unterrichten' ist, so zu sagen, einetechnische Schule errichtet. Die Knaben zerfallen in drei Klassen: in Aufgenommene und von der Anstalt Erhaltene, in Pensionisten und solche, welche nur des Unterrichts wegen die Anstalt besuchen. Es finden sich daselbst Lehrer von verschiedenen Handwerken , welche die ihnen anvertrauten Knaben in verschiedenen Zimmern unterrichten. Die Pensionisten, welche monatlich 40 östreichische Lire zahlen, haben gleiche Bedingungen mit den Aufgenommenen, sind wie die Stiftungszöglinge gekleidet, und Alle erhalten, nebst dein Unterrichte in dem Handwerke, auch den Elementar- und Religionsunterricht. Die Ausgaben für die Kostgänger werden von einigen Privaten, oder von den israelitischen Gemeinden bestritten, welche nach Belieben Jemanden schicken können, um den Zustand der dahin geschickten Zöglinge 'zu untersuchen. Der Nichtkostnehmenden sind 12; wenn sie sich verständig benehmen, verabreicht ihnen die Direktion täglich 30 Centesimi, wovon sie | behalten, \ aber zu ihrem Nutzen in die Sparkasse deponirt wird. Wenn nun die Zöglinge von jeder Klaffe den geziemenden Unterricht erhalten haben, und für tüchtig befunden werden, sich selbst fortzubringen, werden sie aus der Stiftung entlassen. Diese verabreicht .ihnen nebst der Kleidung und der durch Gratifikationen oder Verdienste erworbenen Ersparnissen, 200 Lire zur Anschaffung der Handwerkszeuge und anderer derartiger Bedürfnisse. Den Pensionisten werden die 200 Lire von dem verabreicht, der ihnen zur Pension verhilft. Bevor man den Zögling entläßt, macht man dem Wohlthäter oder der Gemeinde, welcher er angehört, davon Anzeige. Diese Iheilt es dem jüdischen'Publikum mit, um zu vernehmen, ob sich Jemand fände, der sich als Protektor des jungen, in die Gesellschaft eintretenden Individuums aufstelle. Der Protektor übernimmt die Verpflichtung auf 4 Jahre, sorgt für das Wohlergehen des Knaben, immer die Direktion der Anstalt um Rath fragend, ob er soll einen Handel beginnen und wo? im Fall die. Stiftung keinen von den Läden frei hat, welche sie in dem äußersten Theil des Gebäudes offen hält, um dieselben unentgeldlich den Zöglingen einzuräumen, oder ob man ihn in einer Handwerksstätte unterbringen solle? Der Protektor kann auch den Zögling in eine andere Stadt schicken, um sich in dem erlernten Handwerke besser auszubilden. Die israelitische Kommission übernimmt die fortgesetzte Sorge für die religiös-moralische Erziehung des zu Protegirenden, wenn ein Protektor sich nicht vorfindet. Diese Schöpfung eines Protektorats, welche eine weise Vormundschaft für die Jünglinge begründet, eine Leitung, damit sie nicht auf Abwege gerathen, ist in Wahrheit eine Eingebung väterlicher Liebe und verdient höchlich anempfohlen zu werden. Alle diese wohlthätigen Ausgaben werden auf Kosten der israelitischen Gemeinde in Mantua bestritten, welche von einer Kommission repräsentirt wird. Diese hat eine Anlegungskasse begründet, in welche die Spenden und .Eiykünfte fließen. Die Namen aller derer, welche nicht weniger als lOO Lire zu den Fonds des Vereins spenden, werden in eine Tabelle, welche immerwährend in der frommen Stiftung offen liegt, eingeschrieben. Denjenigen, welche nicht weniger als 2OOO Lire spenden, ist eine Inschrift in Marmor zum Andenken der Wohlthat gewidmet. Jedes Jahr wird in allen Synagogen Mantua's und in denen, welche von denselben abhängen, das Verzeichniß der gespendeten Summen mit den Namen der Spendenden öffentlich bekannt gemacht; am heiligen Versöhnungstage werden in allen Synagogen der Gemeinde feierliche Gebete zum Ruhme und für die Ruhe der bahingegangenen Wohlthäter abgehalten und zugleich die Namen derjenigen, welche nicht weniger als IOO Lire gespendet haben, vorgelesen. Im Oratorium der Stiftung findet dieses jeden Festtag statt. Dieses Beispiel brachte reichliche Früchte in Mantua. Ein wohlthätiger Israelit, Samuel Trabotti, vor kurzer Zeit gestorben, Wittwer und ohne Nachkommenschaft, setzte die armen Kinder der Gemeinde zu Erben seiner beträchtlichen Güter ein. Er