Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 5 (1841)
- Issue
- Heft 29 (17.7.1841)
- Date
- 1841-07-17
- Page
- Seite 419 (sequence 7)
- Language
- German
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419 Staat sehr wohl; im Judenthum sind nicht einmal die Vorarbeiten gemacht. Das Alles sieht und fühlt man hier am Orte zu sehr und kann nur lächeln, schmerzlich lächeln über jene naiven Redensarten von schneller Kultus-Reform, Synode, Umgestaltung und das von Leuten, die schwerlich ihren eigenen Hamen in hebräischer Schrift lesen können. — Ich bin weit entfernt, den hiesigen Gemeindevorstand als Muster aufstellen zu wollen, aber seine schwierige Stellung in hiesiger Stadt habe ich zeigen wollen, und wie wenig es in seiner Hand gegeben ist, großsprecherische Wünsche zu erfüllen, die beleidigte Eitelkeit schmähend aufwirft, Wünsche, deren Gewicht aber fast allgemein verkannt wird. ' Wie leichtsinnig man aber mit Tiraden verfährt, wenn Gedanken einmal zu Redensarten geworden sind, kann man am besten aus den von dem Staat gemachten Forderungen entnehmen. Die Narren, die .sich einmal in eine gewisse Phrase verloren haben, lassen nicht davon, und wenn Thatsachen auf Thatsachen sich häufen, um sie eines andern zu belehren. Der Staat und.wieder der Staat, der soll es machen, der soll dem Judenthum unter die Arme greifen- Was macht der Staat aus dem Katholicismus? bricht er hier über's Knie? Seit fünf Jahren ist der Zwiespalt offen, und die katholische Geistlichkeit ist noch immer unantastbar, und die Ercesse wären nie zum Ausbruch gekommen, wenn sich die Geistlichen nicht gegen ein staatliches Gesetz, das sie beim Antritt ihres Amtes gekannt und angenommen, muthwillig vergangen hätten. Nur darauf basirt sich Priesters Recht; nicht auf rationelle Ideen. Wenn der Kölner Erzbischof nicht beim Antritt seines Amtes zu gesagt hätte, die milde Praxis, die humanere Auslegung der Breve walten zu lassen, so wäre der Staat im moralischen Uürecht gegen, ihn. Nur weil der Posener Erzbischof gegen ein striktes Verbot des Staates geheime Hirtenbriefe erließ, nur darum, nicht weil er seinem Gewissen nach gemischte Ehen nicht einsegnen kann, wurde er gefänglich eingezogen. — Wie, wir haben ja einen hier vielbesproche- nen Fall in der Judenheit, der ein Beispiel geben kann! Ein ps verlobt sich mit einer nrribn, diesem' sonst achtenswerthen Paar verweigert das Rabbinat die Eheeinsegnung, weil der Talmud es verbietet, und dieser leitet seinen Grund aus einem angeblich überflüssigen (i) des Verses: nwiia dkwni iWN73 her; dieses (i) steht nun NLlbn rrtt^b. Ist schon, wenn man keine Vernunft hinter dem Talmudausspruch sucht, die Sache grausam, so wird sie nur noch grausamer, wenn man die vernünftigen Gründe des Talmuds hervorhebt. Das Gesetz wollte, daß das Geschlecht der möglichst rein erhalten würde, deshalb verbot es einem eine von ihrem Manne vertriebene Frau zu heirathen, was unter i-rar-ia verstanden werden muß, weil es sich wol annehmen läßt, es hafte an solcher Frau ein gerechter Makel; eine nr»!:« aber ist eine Unglückliche. Eine nisiVn ist nun eigentlich eine rianh*, und weil der Bruder des verstorbenen Mannes sie gesetzlich hätte heirathen müssen, und er sich geweigert, also entschieden wieder ein Grund da sein muß, dieser Frau abhold zu sein, so argumentirt der Talmud, muß das i dies bedeuten. In jetzigen Zeiten aber darf der Bruder die Wittwe nicht heirathen, sondern muß, wenn er auch gerne mit beiden Händen zugriffeder Dame den Korb geben; auf solcher kann doch unmöglich deshalb ein Makel ruhen! Es läßt sich demnach vernünftigerweise annehmen, der Talmud hätte unter solchen Umständen die Heirath nicht verboten. Das Rabbinat denkt nicht so, kann und darf auch nicht so denken; warum hat man es nicht versucht, ob der Staat hier aushilft? Aber der Staat kann nicht aushelfen, darf keinen Machtspruch thun! Wißt Ihr schon, daß ein neuer studirter Rabbine die Trauung vollzogen hätte? ich weiß es nicht; glaube es auch nicht; bin auch der Ueberzeugung, daß, so lange solch ein Schritt nicht gesetzlich geschieht, er lieber unterbleiben muß. Die Sache bedarf genauer Untersuchung, und so lange die nicht geschehen, kann man nicht obenhin ja! oder nein! sagen. — Welches ist die Stellung eines in gegenwärtiger Zeit vom rationellen Standpunkt aus betrachtet? Wißt Ihr denn das so schnell zu beantworten? Habt Ihr denn je daran gedacht, daß solche Frage sich sogar mit der allerwichtigsten des Judenthums, „der Messiasfrage" verzweigt? Der Staat! ihm im absoluten Sinne ist Sintenis gewiß solch ein Ehrenmann wie Dräsecke, und doch begiebt er sich eines schnellfertigen Urtheils; belehrt das die Herren nicht! Der Staat! er mag herbeigerusen werden, wenn man die Rie-