Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 5 (1841)
- Issue
- Heft 27 (3.7.1841)
- Date
- 1841-07-03
- Page
- Seite 392 (sequence 12)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 95% known words query
- IRI
…/3224737-3225173-3225201--03649-3313197- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
Mentioned entities
- Seesen 1× ep/1048106
OCR text
392 Anwendbarkeit des jüdischen Rechts besonders begründet wird. So weit die Autonomie der Unterthanen überhaupt nicht beschränkt ist, erlaubt aber den Juden nicht nur das gemeine Recht, sondern auch der deutsche Gebrauch, Streitigkeiten unter einander der Entscheidung der Rabbinen nach jüdischem Rechte zu überlassen. Als bloße Schiedsrichter können nur diese nichts verfügen oder bestimmen, was seiner Natur nach blos kraft wahrer Gerichtsbarkeit erledigt werden kann, mithin zwar über die Güterverhältnisse der Eheleute, der Eltern und Kinder, über kontraktliche Verhältnisse, selbst über die Erbfolge einen Ausspruch thun, aber durch diesen keine Entscheidung rechtfertigen,- einen Vormund bestellen oder bestätigen, Obsignationen vornehmen oder Jnventarien errichten. Eine weitere Ausdehnung hat die Gewalt der Rabbinen häufig durch Privilegien erhalten, welche in gewissen Sachen der Beklagten sich vor jenen einzulassen ^verpflichten, und nur den Rekurs, oder die Appellation an die Landesgerichte beiden Theilen sreigeben, der ordentliche Richter wird dadurch verbunden, in Sachen dieser Art auch nach jüdischem Rechte zu entscheiden, wenn gleich die- Rabbinen dadurch eine wahre Jurisdiction nicht erhalten, sondern höchstens zu einem ausgedehnteren Gebrauche des Schulbannes berechtigt werden. Gerade die neuesten Gesetze haben aber diese Rechte der Rabbinen und überhaupt den Gebrauch des jüdischen Rechts, selbst gegen den Inhalt des gemeinen Rechts, bald beschrankt, bald ganz aufgehoben. Halberstadt. B. C o r r e s p o n d e n z e rr. Seesen, im Juni. *)Die Jakobsonsschule hat auch in dem Schuljahre von Ostern 1840 bis Ostern 1841 sowol rückflcht- *) Die Jakobsonsschute zu Seesen hat von jeher zu viel Theilnahme erweckt, und verdient diese als gegenwärtig einzige jüdische Anstalt, an der auch christliche Kinder erzogen werden, fortwährend, als daß nicht der folgende Bericht gern gelesen werden sollte. Redakt. lich ihrer innern Gestaltung, als auch der Frequenz Ihrer- Schüter nicht geringe Fortschritte gemacht. Durch den Abgang des Herrn Rektor Nledhardt und die desinitive Uebernahme der Hausvaterstelle abseiten des Herrn Rofenstern, womit eine Verminderung der von ihm bis dahin ertheilten Lehrstunden verbunden werden mußte, war zu Michaelis eine bedeutende Lücke in dem Lehrerpersonal entstanden. Diese wurde durch Anstellung des Hrn. W. Wolfsohn, bis dahin Privatlehrers in Coppenbrügge, glücklich ausgefüllt, indem wir alle Ursache haben uns von diesem vorzüglich tüchtigen und eifrigen Lehrer die segensreichste Wirksamkeit zu versprechen. Zu gleicher Zeit begann der hiesige Lutherische Stadtpfarrer, Herr Pastor Th. Schulz, einem frühem Versprechen gemäß, wöchentlich drei Stunden unentgeltlich in der Anstalt zu unterrichten. Es bedarf keiner Erwähnung, daß wir ein so humanes, vom reinsten Interesse an dem Gedeihen unserer wohlthatigen Stiftung veranlaßtes Entgegenkommen gebührlich anzuerkennen und zu würdigen wissen. Von diesen drei Lehrstunden wurden anfänglich zwei zu einem hohem religiös-moralischen Kursus für unsere Christlichen Schüler Lutherischer Konfession bestimmt, damit diesen, namentlich den bereits Konsirmirten unter ihnen, die anderwärts gebotene Gelegenheit auch zur religiösen Fortbildung nicht mangele; die dritte Stunde hingegen kam sammtlichen Schülern zck Gute. Den vollständigen Religionsunterricht genossen bis Ostern 1841! die noch nicht eingesegneten Lutherischen Schüler in der hiesigen Stadtschule. Es traten aber Umstande ein, die es dem Direktor zur Pflicht machten, im Interesse Aller der Jakobsonsschule anvertrauten Knaben, dem Herzoglichen Konsistorio den Antrag auf Abänderung dieses Ver: haltnisses zu machen und einen Plan vorzulegen auch den Christlichen Religionsunterricht der Mehrzahl unserer Schüler, unter Leitung des Herrn Pastor Schulz, von ihm und einem andern bei uns angestellten Christlichen Lehrer, Herrn Heidelmann, in der Anstatt ertheilen zu lassen. Die hohe Behörde diesen Vorschlag in seinem ganzen Umfange genehmigt, und die neue Einrichtung ist nunmehr ins Leben getreten, zum großen Nutzen unserer Christlichen Schüler und zur Freude ihrer Eltern, sowie nicht minder zum Vortheil des ganzen Instituts, welches dadurch mancher Störung und Besorgniß überhobemist. Seit Ostern d. I. ist ferner dem verdienten Dorbeter in unserem Tempel, Herrn H. Goldberg, ein Antheil an dem Unterricht im Hebräischen zugetheilt worden. Dadurch wurde es möglich diesem Lehrgegenstande eine ange-