Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 5 (1841)
- Issue
- Heft 26 (26.6.1841)
- Date
- 1841-06-26
- Page
- Seite 376 (sequence 8)
- Language
- German
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876 die Sonne nicht für alle scheinen ließe, und er die Wälder nur geschaffen, damit ein Recht zu ihrer Benutzung nur der Mensch erwerben könne, den der Zufall der Geburt zum Christen gemacht. — Und wenn Unverstand und Neid regieren, darf der Gesetzgeber fühllos bleiben, wo er helfen kann? — Ein Beschluß: Die Gemeindeordnung ist auch für die Israeliten des Großherzogthums gegeben, hebt jede Willkür auf, und macht 20,000 zufriedene und dankbare Menschen mehr im Lande. — Wir haben ja schon so oft gesagt, in all den Landern, wo man gerecht gegen unsere Glaubensgenossen war, in der vollsten und größten Ausdehnung, hat man es noch nie bereut; nirgends hat man die Nachtheile erfahren, die die Schwachen sürchleten, die Uebelwollenden prophezcihten, und an die die Freunde der Rechtsgleichheit aller Konfessionen ohnehin zu keiner Zeit geglaubt.— Entchristlicht wird der Staat nicht, wenn der Jude für seine Pflichten seine Rechte anspricht, und England hat als neuestes Beispiel in seinem Parlamente wiederum gezeigt, wie eine große, besonnen fortschreitende und mit der christlichen Religion innig verwachsene Nation, über diese Frage denkt. — Wir dürfen, nachdem seit Jahr und Tag unsere Gründe für die Forderung der Rechtsgleichheit so vielseitig erschöpft und vorgetragen v.'arden sind, nicht wagen, sie zu erneuern; und so sehr wir auch überzeugt sind, daß unsere Sache die Zeit, die Eine hohe Kammer ihr zuzuwenden so geneigt sein wird, werth ist, dürfen wir doch ihr von diesem edlen und gemessenen Gute nicht mehr rauben, als die Noth erfordert. — Wir bitten nur noch, Eine hohe Kammer möge die offene Rede, die wir ehrerbietigst an sie richteten, in dem Geiste ausnehmen, wie sie selbst wünschen muß, daß innerlich freie Männer reden sollen, ohne Menschenfurcht in einer gerechten Sache. — Wir bitten: Hochdieselbe wolle hochgefälligft beschließen: diese Vorstellung sei mit besonderer Empfehlung dem hohen Staatsministerium zu überweisen, mit der Bitte um bald gefällige Vorlage eines,. die Aushebung aller Rechtsunterschiede zwischen den Bürgern israelitischer und denen christlicher Religion bezweckenden Gesetzentwurfes. Wir verharren hochachtungsvoll Einer hohen zweiten Kammer gehorsamste (folgen die Unterschriften). Heidelberg, den 24. April 1841. (Hamb. Corr.). Belletristik. Der Zn de in Graneda. (Fortsetzung.) 12. In des Klosters öden Hallen Steh' ich. Und die alten Grabgesteine Seh' ich. Wo einst zog der Mönch' und Nonnen Wallen, Mönch' und Nonnen tobten bei dem Weine. Alles stumm — der tobten Ritter Maler Sind nur langst gescheh'ncr Thaten Hehler, Sind nur langst vergangner Zeiten Splitter Spreuekörner längst verzehrter Saaten. Zn dem Garten wachsen wilde Rosen, West kann nur um dicht Gestrüppe Kosen, Zn der Kirche Niemand kniet dem Bilde, Und die Vesper tönt von keiner Lippe. Sprich, wo sind denn die Bewohner Blieben? Welche Machte sie von dannm Trieben? Kamen für die Missethatea Löhner, Daß hinweg vor dem Gericht sie Rannen? Horch! da schlürft es durch die weiten Gänge, Seufzt und stöhnt, als wär'S ihm drückend Enge —