Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 5 (1841)
- Issue
- Heft 26 (26.6.1841)
- Date
- 1841-06-26
- Page
- Seite 375 (sequence 7)
- Language
- German
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375 Deutschland. Vom Neckar, im Mai. Nachstehendes ist die Petition, welche von Herrn Adolph Zimmern in Heidelberg, Namens der dortigen israelitischen Religionsgemeinde, durch den Abgeordneten der Stadt Heidelberg, Herrn Speyerer, der Standeversammlung überreicht worden ist:'„Hohe zweite Kammer! Nicht das traurige Schicksal, daß wir seit 10 Jahren vor jeden Landtag immer vergebens unsere Bitten brachten, nicht die Unheil verkündende letzte nächtliche Stunde, in der auf den vergangenen zwei Landtagen unsere Angelegenheit arbeitsmüde berathen wurde, all das durste uns nicht abhalten, immer wieder zu kommen und immer dasselbe zu sagen. — Was eine hohe Kammer für ihre Pflicht hielt, jedesmal zu verneinen, eben das halten wir für eine Pflicht, jedesmal neu zu fordern. Auch wir haben unsere Gewissen, auch wir haben uns vor einem höheren Richter zu rechtfertigen — und hierin allein liegt unser Trost, wie unser ewig junger Muth. — Es giebt eine gerechte Nachwelt, eine gerechte Geschichte. — Ueber uns soll fest stehen, daß wir nie aufhörten, muthig unser Recht zu fordern, und daß eine, Gott weiß wie lange Unterdrückung, uns staatlich Niederhalten konnte, aber nicht vermocht hat, so in die geheimen Werkstätten der Herzen einzudringen, daß nicht der Freiheit lebendig Gefühl, wo nur ein Sonnenblick strahlte, schnell und kräftig wieder emporstieg. — Wie ein schwarzer Faden zieht sich das Vorurtheil gegen Juden seit undenklicher Zeit durch einen großen Theil der christlichen Welt. Können wir deutsche Israeliten den Faden noch nicht ganz zerreißen, so ist es uns doch schon vergönnt, gute und edle Mänuer als Vorkämpfer für unser Äkecht zu sehen. Aber noch iss es die Minderzahl, die sich unserer annimmt, daher ist die Dauer des Vorurtheils nicht zu berechnen, und wenn das Prinzip für das wir streiten, selbst rüstige Kämpfer in allen Klaffen der Gesellschaft bereits gewonnen hat, spondenzen zu, so z. B. von Raab vom 3. Juni, die, so trefflich sie auch bisweilen sind, nach unserm Grundsätze nicht benutzt werden können, folglich ihres Zweckes verfehlen. Da wir Jedermann, wenn er es fordert, Verschweigung seines Namens zusichern, so ist um so weniger Grund dazu vorhanden. Redakt. so dürfen wir im Streite nicht ermatten, ob nah' der Sieg oder fern noch läge. — Darum sagen wir auch.heute ehrerbietig aber in offener Rede Einer hohen Kammer, daß die mangelhaften, unbestimmten, einer jeden Auslegung fähigen Gesetze über unsere Religionsgenossen, Unheil und Verwirrung stiften, und daß uns heute noch selbst unsere privatbürgerlichen Rechtsverhältnisse verkümmert sind, weil uns die Wohlthat der Gemeindeordnung nicht zu Gute gekommen ist. — Mühsam kämpft der Jude von Instanz zu Instanz, wenn er sein Bürgerrecht antreten oder erwerben will; weil Niemand klar weiß, was seine Rechte, seine Pflichten sind, und oft geht die geringe Habe zum großen Theile hin, bevor er auf der Scholle, auf der er geboren, sich ein Recht erwirbt, das bei allen Bürgern christlicher Konfession unzweideutig durch die Gemeindeordnung bestimmt ist. — Wir fordern die Herren Beamtendie in der hohen Kammer sitzen, feierlich auf, sie mögen Zeugniß geben, ob es nicht so sei, während wir bereit sind, jederzeit den Beweis zu führen, wie tief begründet unsere Klage ist. — Traurig zumal ist es, daß gerade die ärmere Klasse unserer Glaubensgenossen am mühevollsten und kostspieligsten um ihre bürgerliche Existenz käuipft. — Ueberall bringe sich der Reiche durch, zumal in unserer materiellen Zeit; er wählt sich den besten und gewissenhaftesten Anwald, er schafft sich den günstigsten Interpreten des bestehenden Rechts — und leider muß immer interpretirt werden — oder der Staat erkennt in der Erhaltung der Reichern seinen eigenen Vortheil, und legt das Gesetz von selbst zu seinen Gunsten aus.— Das ist's aber eben, was uns so betrübt, daß die jetzt bestehenden Gesetze den Geringbcmittelren noch hülfloser machen, und wir unsere Glaubensgenossen täglich mehr verarmen sehen, im Kampfe mit innern Schwierigkeiten — die eine Folge des langen Drukkes einerseits und der entgegenstehenden Vorurtheile auf der andern Seite sind — im Kampfe mit der Bestreitung der doppelten Ausgaben für den Kultus und für den Staat; wir sehen ihn endlich erliegen, wenn er ein Recht erwerben will, das ihm nach göttlichen und menschlichen Gesetzen gehört, und dennoch — ihm erschwert wird. — Um ein elend Antheil Holz aus einer Gemeinde, wehrt man dem in derselben Geborenen das Bürgerrecht oft, wenn auch keine Qualität fehlt. — Als wenn der liebe Gott