Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 5 (1841)
- Issue
- Heft 26 (26.6.1841)
- Date
- 1841-06-26
- Page
- Seite 372 (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
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372 hehlen, daß vielleicht die Unterstützung der öffentlichen Meinung für mehre deutsche Regierungen nöthig ist, um den Reklamationen, die wir hier von Seiten der französischen Regierung Hervorrufen, Gerechtigkeit angedeihen zu lassen. Indem wir dies sagen, beabsichtigen wir einem Einwurse zu begegnen. Ist nicht zu besorgen, fragt man, daß die deutschen Regierungen, wenn sie moralisch gezwungen sind, künftig zwischen reisenden Franzosendie verschiedenen Glaubensbekenntnissen angehören, keinen Unterschied mehr zu machen, von dem Rechte Gebrauch machen, was jede Regierung besitzt, Ausländer, die ihr misfallen, in ihrem Gebiete nicht zuzulassen? Bedenken wir doch, daß wir mit Männern zu thun haben, die eben so aufgeklärt, eben so tolerant sind, wie wir selbst, und die, weit entfernt, sich vor den Augen Europas dem Lächerlichen und Gehässigen solcher kindischen Zänkereien aussetzen zu wollen, vielmehr mit Freuden Frankreichs Mitwirkung zu einer Handlung der Gerechtigkeit annehmen werden, die selbst zu beginnen gewisse Localansprüche, eifersüchtige nicht sowol Meinungen als vielmehr Interessen, ihnen nicht gestatten. Die deutschen Regierungen haben seit einigen Jahren viel für die Emanzipation der Juden gethan; vorzugsweise hat die sächsische Negierung in dieser Beziehung bei mehren Gelegenheiten sehr liberale Tendenzen beurkundet, liberalere als die Meinung des Landes, verleitet durch ererbte Vorurtheile. Sie hatte gesetzliche Verbesserungen für die Lage der Juden in Vorschlag gebracht, und die Stände haben nicht alle genehmigt.. Sie hat einem jüdischen Bankier den Titel Kommcrzienrath verliehen, eine Neuerung, deren Bedeutung man begreift, wenn man das Land kennt. Noch vor drei Jahren hielten die Juden in Dresden ihren Gottesdienst in einem nur geduldeten und dem Publikum unbekannten Lokal. Jetzt ist ihre Synagoge ein orientalischer Tempel, das Eleganteste, was man sehen kann, wo die Künste ihren Glanz entfalten und das Herbeiströmen der Neugierigen aus allen Glaubensbekenntnissen die Gemüther aus eine Emanzipation vorbereitet, die nicht lange mehr ausbleiben kann. Außerdem, und damit will ich schließen, hat auch der wiener Kongreß selbst in Bezug auf die Emanzipation der Juden eine förmliche Verpflichtung übernommen. Der 16. Artikel der deutschen Bundesakte sagt: ,Die Verschiedenheit der christlichen Religionsparteien kann in den Ländern und Gebieten des deutschen Bundes keinen Unterschied in dem Genüsse der bürgerlichen und politischen Rechte begründen. Die Bundesversammlung wird in Berathung ziehen, wie auf eine möglichst übereinstimmende Weise die bürgerliche Verbesserung der Bekenner des jüdischen Glaubens in Deutschland zu bewirken sei, und wie insonderheit denselben der Genuß der bürgerlichen Rechte, gegen die Uebernahme aller Bürgerpflichten, in den Bundesstaaten verschafft und gesichert werden könne/ In diesem Punkte steht uns also frei, die Ausführung der Verträge von 1815 zu fodern. Beurtheilt man, ich wiederhole es, nach den von mir angeführten und nach vielen andern Thatsachen die Neigung mehrer deutschen Regierungen: so zweifle ich nicht, daß einfache Vorstellungen vom französischen Ministerium aus, vorausgesetzt, daß sie durch eine feierliche Aeußerung Ihrer Beistimmung unterstützt sind, hinreichen werden, um in Zukunft die Stellung der französischen Juden in diesem Lande zu sichern. Ja wer weiß, ob die Oeffentlichkeit dieser Rednerbühne, deren Einfluß im Auslande groß ist, nicht allein schon hinreichend sei, um die barbarischen Gesetze in Vergessenheit zu bringen, die das Land der Gerechtigkeit und der Redlichkeit, Deutschland, in seinen eignen Augen noch beschämen. Das, meine Herren, ist die Wohlthat der freien Rednerbühne. Die Völker unterreden sich heutiges Tags von einem Ende Europas zum andern. Einer solchen Belehrung vermag keine Verletzung der Rechte der Menschheit lange zu widerstehen!" Der Minister der auswärtigen Angelegenheiten: „Die Thatsachen, welche der ehrenwerthe Redner vor mir dargestellt hat, liefern den Beweis, daß, wo Juden in einigen deutschen Staaten von dem bedauerlichen und unbilligen allgemeinen Gesetze, was für sie gilt, ausgenommen wurden, dies kraft besonderer Verträge und in Folge darauf begründeter Reklamationen derjenigen Staatsregierungen geschah, denen diese Juden angehörten. Auf solche Weise erlangte, wie derselbe Redner anführte, die Pforte, daß ihre jüdischen Unterthanen in Oesterreich behandelt werden wie alle übrigen Türken. Auf solche Weise haben alle Staaten des deutschen Zollvereins eine besondere Uebereinkunft zu Gunsten der Juden gerroffen. Dies beweist zweierlei: daß das allgemeine Recht Sache der einzelnen