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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1841-06-19 · Heft 25 (19.6.1841) · p. Seite 355

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
5 (1841)
Issue
Heft 25 (19.6.1841)
Date
1841-06-19
Page
Seite 355 (sequence 3)
Language
German
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355 selben genauer würdigen zu lassen. Hr. Wormser hatte mir im vorigen Jahre seine Bittschrift übergeben, aber zu spat, um zum Gegenstand eines Berichts werden zu können." Ein Deputirter: „Und dieses Jahr war auch schon Zeit." Hr. Carnot: „Ihre Wichtigkeit siel mir auf, und da ich einige Monate nach der Session in Dresden war, glaubte ich einige Erkundigungen einziehen zu müssen, um an Ort und Stelle die Genauigkeit der Lhatsache und die Wirklichkeit ihrer Beweggründe zu prüfen. Was ich erfuhr, bestand darin: Es ist wahr, daß die sächsische Polizeiordnung gegen jüdische Handelsleute auf einen Franzosen angewendet worden ist, ohne daß dessen Eigenschaft als Franzose ihn dagegen schützen konnte. Die Thatsache ist also unbestreitbar. Was die Polizeiordnung betrifft, so bitte ich um Erlaubniß, Sie damit bekannt machen zu dürfen. Die Polizeiordnung beruht auf zwei Verordnungen, von denen eine fast ein Jahrhundert alt ist, da sie im Jahre 1746 durch Friedrich August erlassen wurde, die andere ist ganz neu und vom März 1839. Durch die erste Verordnung wird den reisenden Juden eingeschärft, ihre Durchreise durch Sachsen zu beschleunigen und sich jedes Handelsgeschäfts zu enthalten, bei Strafe der Conft'scation ihrer Waaren und selbst härterer Ahndung. Die Verordnung vom Jahr 1839 verbietet ausdrücklich und aller Orten den Aufenthalt jüdischer Dienstboten oder Lehrlinge; sie ermächtigt die Vocalpolizei, reisenden Juden den Aufenthalt in Städten, aber nie auf dem Lande zu. erlauben, auch muß diese Erlaubniß nach 6 Monaten erneuert werden. Die Städte Dresden und Leipzig sind in eine besondere Klasse gestellt; die Polizeidirection kann dort den Aufenthalt gestatten für Juden, die in Familienangelegenheiten, der Gesundheit wegen oder zum Vergnügen reisen, sowie auch (ick citire wörtlich) -zu einem andern unverdächtigen Zwecke, der weder auf Handel noch auf Gewerbe Bezug hat, vorausgesetzt, daß sie dies völlig erweisen können? Diese intoleranten Gesetze sind durch die traditionellen Vorurtheile veranlaßt, die in Deutschland noch so viel Einfluß haben; ihre Beibehaltung wird aber jetzt durch Interessen begünstigt, die den religiösen Ansichten durchaus fremd sind. Aus Besorgniß vor der industriösen Concurrenz der Juden haben die christlichen Kaufleute zu Dresden, wie zu Frankfurt und in noch vielen andern deutschen Städten Schwierigkeiten auf Schwierigkeiten gehäuft, um die Niederlassung der Juden zu verhindern; später machten einige Juden, die am mindesten einsichtvollen unter den Wenigen, denen es am Ende gelungen war, die Erlaubniß zur Niederlassung in diesen Städten zu erhalten, weil sie jetzt ebenfalls die Concurrenz der - Reisenden fürchteten, gemeinschaftliche Sache mit den Christen, um diese Reisenden an der Ausübung ihres Gewerbes am gleichen Orte zu verhindern. So tragen also zwei, für die, Freiheit und die Gerechtigkeit gleich sehr verwerfliche Beweggründe: der Geist der Intoleranz und der Geist des Monopols, gemeinschaftlich zur Erhaltung von Anordnungen bei, die nur der gesunden Vernunft des Publikums verantwortlich wären, wenn nicht einer unserer Landsleute ihr Opfer gewesen. Was geschah? Ein dresdner Polizeibeamter ließ einen französischen Kaufmann zu sich kommen und befahl ihm die Stadt zu verlassen. , Warum das?* fragte Hr. Wormser. -Weil Sie ein Jude sind? ,Wer sagt Ihnen das?* -Ihr Name! Sie heißen Abraham, das genügt!*" Eine Stimme: „Und Hr. Abraham Dubois" (Allgemeines Lachen.) -Unsere Polizeiordnung untersagt jüdischen Handelsleuten den Aufenthalt in Dresden, Sie werden binnen 24 Stunden abreifen!‘ Gezwungen , Dresden zu verlassen, und nach Paris zurückgekehrt, beeilte Hr. Wormser sich, an den Conseilpräsidenten, Minister der auswärtigen Angelegenheiten, zu schreiben und ihm die seltsame Willkürlichkeit anzuzeigen, die er erlitten hatte. Der Minister antwortete ihm, wie es übrigens schon dessen Bertteter in Dresden gethan, daß er sich der Ausführung sächsischer Gesetze in Sachsen nicht widersetzen könne. Ich habe den Brief des Ministers hier, und wenn die Kammer mir erlaubt, ihn vorzulesen ... (Nein! nein! den Inhalt! den Inhalt!) Der Brief ist wichtig genug, um ihn vorzulesen. (Lärm.) Uebrigens protestirt der Brief gegen die intolerante Gesetzgebung, welche in mehren deutschen Staaten gilt, und wir müssen die strengen Ausdrücke loben, welche der Minister anwendet. Hätte er sich aber auf einen einfachen Tadel beschränken sollen? Ich meines Theils glaube das nicht!" Ein Mitglied': „Sollte er etwa Krieg erklären?" Hr. Carnvt: „Ich glaube nicht, daß er sich auf einen nutzlosen Tadel hätte beschränken sollen, ich glaube, es gab andere Mittel, die er anwenden konnte. Unser mit'Recht erzürntes

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