Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 5 (1841)
- Issue
- Heft 25 (19.6.1841)
- Date
- 1841-06-19
- Page
- Seite 354 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 97% known words query
- IRI
…/3224737-3225173-3225199--03609-3313155- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
354 besonders die Elementarschule in ihren neuesten Organisationen vieles zu verdanken hat, bekleidet seit mehren Jahren die Ehrenstelle eines Commiffairs an der belgischen Bank, übt durch Geist und Vermögen einen mächtigen Einfluß auf die Industrie des Landes, und steht im Rufe eines an Würde und Wohlthatigkeit ausgezeichneten Mannes. Den Vorschuß von zehen Millionen Franken, den Herr Bischoffsheim an sdie Bank leistete, die geistreichen Projecte, die derselbe früher schon, 'zur Erweiterung ihrer Geschäftsthätigkeit zum Vorschläge und zur, Ausführung zu bringen verstand; die ernsten Dienste, die er somit der industriellen und commerciellen Betriebsamkeit des Landes leistete, waren die nächsten Motive zu seiner ehrenvollen Dekoration. Frankreich. Paris, 1. Juni. Die Verhandlungen über die Wormser'sche Angelegenheit (s. No. 22.) giebt der Moniteur ausführlich. Sie sind zu interessant, als daß wir sie nicht in ihrer vollen Ausdehnung mittheilen sollten. „Hr. de Beaumont (de la Somme): „Hr. Abraham Wormser, Wähler im fünften Arondissement des Departements der Seine, beschwert sich bei der Kammer darüber, daß die Polizei in Dresden, blos auf seine Eigenschaft als Jude, nicht auf seine Eigenschaft als Franzose sehend, ihm die Erlaubniß zum Aufenthalt in dieser Stadt verweigert habe, wohin ihn seine Geschäfte beriefen. Im Monat Februar 1840 kam Hr. Wormser in Dresden an und begab sich sogleich auf die Polizei, um eine Aufenthaltskarte zu erhalten. Ein Commissar erklärte ihm, Juden dürften sich in Dresden nicht aufhalten; er gab ihm auf, binnen 24 Stunden abzureisen. Vergebens berief Hr. Wormser sich auf seine Eigenschaft als Franzose, die einzige, die bei ihm in Betracht kommen müsse. Er wendete sich demgemäß an den Polizeidirector, schilderte diesem seine Lage und den Schaden, welchen eine solche Härte ihm verursachen könnte. Der Polizeidirector ließ ihm erwidern, er bewillige ihm noch 24 Stunden mehr, dem Gesetze müsse er aber Folge geben. Hr. Wormser begab sich darauf zur französischen Gesandtschaft, um Genugthuung für die Beleidigung zu erlangen, die er als Franzose erlitten zu haben glaubte. Der VorIeher der Gesandtschaft, Hr. de Sonntag, erwiderte ihm, daß die Polizei in Dresden blos ein Landesgesetz auf ihn angewendet habe, gegen welches er nicht ermächtigt sei ihn in Schutz zu nehmen. Alles, was er für ihn thun könne, bestehe darin, auszuwirken, daß man einige Tage von seinem Aufenthalt in Dresden absehe, damit er Zeit habe, seine Geschäfte zu beenden. Hr. Wormser nahm dies nicht an, sondern führte an, daß er von einer bloßen Duldung nicht annehmen wolle, was ihm ein Recht zu sein schien. Bei seiner Rückkehr nach Paris benachrichtigte er den Minister der auswärtigen Angelegenheiten von Dem, was ihm begegnet war, und foderte eine Anerkennung des Rechts, welches der Vertreter Frankreichs ihm versagt habe. Der Minister antwortete ihm wie Hr. de Sonntag, obwol er die intoleranten Gesetze tadelte, die über diesen Gegenstand in mehren deutschen Staaten gelten. Frankreich, fügte er hinzu, kann Nicht präten- .diren, daß sein Code vor den Grundsätzen, worauf die Gesetze anderer Länder beruhen, den Vorrang haben soll. Nein, meine Herren, gewiß kann Frankreich nicht die Prätension haben, seinen Code allen fremden Völkern aufzwingen zu wollen; das wäre übertrieben und würde mit vollem Rechte zurückgewiesen werden. Allein ein Franzose, der im Auslande reist, hat ein Recht auf den Schutz seiner Regierung, so lange er sich ehrenhaft verhält, einerlei, welcher Religion er angehöre. Außerdem steht von seiner Religion nichts im Paffe; blos die Eigenschaft ,Franzos^ ist darin angegeben. Ohne hier das Völkerrecht und fremde Gesetzgebungen prüfen zu wollen, wünscht die Commission, daß unsere Landsleute im Auslande reisen könnten, ohne daß ihre Religion ein Grund zur Ausschließung sei. Von diesem Gesichtspunkt aus beauftragt sie mich, Ihnen die Ueberweisung der Bittschrift an den Minister der auswärtigen Angelegenheiten vorzuschlagen." Der Minister der auswärtigen Angelegenheiten: „Kein Widerspruch!^ Mehre Deputirte: „Tagesordnung!" Eine Stimme zur Linken: „Da der Minister sich der Zuweisung nicht widersetzt..Hr. Carnot: „Ich will den Antrag der Commission nicht bekämpfen, ihn vielmehr billigen." Verschiedene Stimmen: „Er ist nicht bestritten!" Hr. Carnot: „Ich bitte um die Erlaubniß, Ihnen einige Nachrichten mitzutheilen, die ich erhalten habe und die im Stande sind, die Wichtigkeit der Sache, sowie einige Schwierigkeit der-